Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de„Änderung der Verweildauern“
DE - Landesrecht Bayern

Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de„Änderung der Verweildauern“

Das Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de „Änderung der Verweildauern“ ist nach rechtsaufsichtlicher Prüfung durch das Staatsministerium gemäß § 32 Abs. 7 Satz 3 MStV auf www.br.de veröffentlicht worden und kann unter https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rundfunkrat/rr-dst-aenderung-verweildauer-daserstede-100.html abgerufen werden.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor
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