Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten, TL/TP-ING, Fortschreibung März 2021
Regierungen
Staatliche Bauämter
Landesbaudirektion
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
1. Allgemeines
¹Die Technischen Lieferbedingungen (TL) und Technischen Prüfvorschriften (TP) für Ingenieurbauten wurden ab 2003 in einem Ordner als „Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING)“ zusammengefasst und im Rahmen der sukzessiv stattfindenden Überarbeitung als Loseblattsammlung fortgeschrieben. ²Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2007 vom 5. Dezember 2007 wurden anhand der „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING“ sowohl Einordnungshinweise für die bestehenden TL und TP mit dem jeweiligen Ausgabejahr als auch neu erarbeitete TL und TP bekannt gegeben und entsprechend der Struktur der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ dem Ordner TL/TP-ING zugeordnet. ³Die TL/TP-ING, Ausgabe März 2021, ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Juli 2018 (AllMBl. S. 455) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2017.
2. Änderungen
¹Die Aktualisierung der TL/TP-ING betrifft die folgenden Abschnitte:
4-3
Stahlbau, Stahlverbundbau – Korrosionsschutz von Stahlbauten
8-1
Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer
²Die wesentlichen Änderungen in den TL/TP-ING, Ausgabe März 2021, sind in Anlage 2 zum ARS Nr. 18/2021 dargestellt.
3. Ergänzende Festlegungen
¹Bei Iaufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrundeliegende Fassung der TL/TP-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. ²Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
4. Anwendung
¹Die TL/TP-ING, Ausgabe März 2021, wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit ARS Nr. 18/2021 vom 13. Juli 2021 (Az. StB 24/7192.70/32-3469099) bekannt gegeben. ²Die TL/TP-ING, Ausgabe März 2021, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. ³Die Festlegungen im ARS Nr. 18/2021 sind zu beachten.
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. ²Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Juli 2018 (AllMBl. S. 455) wird aufgehoben.
6. Bezugsmöglichkeiten
¹Das ARS Nr. 18/2021 ist im Verkehrsblatt, Heft 16/2021, vom 31. August 2021 veröffentlicht. ²Das ARS Nr. 18/2021 und die TL/TP-ING, Ausgabe März 2021, werden im Internet auf der Homepage der BASt bereitgestellt. ³Auf eine Bereitstellung in Papierform wird verzichtet. ⁴Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV-ING erfolgt auch ausschließlich digital über das Internet. ⁵Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de (unter Brücken- und Ingenieurbau / Publikationen / Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau). ⁶Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und die zugehörigen TL und TP ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. ⁷Dies betrifft die TL und TP, die den folgenden Abschnitten der ZTV-ING zugeordnet sind:
ZTV-ING 5-4
Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
ZTV-ING 7-1 bis 7-5
Brückenbeläge auf Beton und Stahl
ZTV-ING 8-2
Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt
⁸Diese können über die Homepage des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
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