Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2019, TL Geok E-StB 19
DE - Landesrecht Bayern

Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2019, TL Geok E-StB 19

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlage:

1.  Allgemeines

¹Die „Technischen Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2019, TL Geok E-StB 19“ wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den obersten Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt. ²Die TL Geok E-StB 19 enthalten Anforderungen an Geotextilien, geotextilverwandte Produkte und Dichtungsbahnen, die im Erdbau und in Entwässerungsanlage des Straßenbaus eingesetzt werden.

2.  Anwendung

¹Die TL Geok E-StB 19 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. ²Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden. ³Die TL Geok E-StB 19 ersetzen die TL Geok E-StB 05.

3.  Weitere Anwendungshinweise

¹Aufgrund mehrerer Entwicklungen in den zurückliegenden Jahren wurde auch das Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus (M Geok E) fortgeschrieben und neu herausgegeben. ²Die Ausgabe 2016 des M Geok E ersetzt die Ausgabe 2005 sowie die Checklisten für die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues (C Geok E). ³Hiermit wird auf das M Geok E, Ausgabe 2016, hingewiesen.

4.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

¹Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft. ²Mit Ablauf des 30. November 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 15. Februar 2006 (AllMBl. 2006, S. 101) außer Kraft.

5.  Bezugsmöglichkeit

Die TL Geok E-StB 19 können unter der FGSV-Nr. 549, das M Geok E kann unter der FGSV-Nr. 535 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor

Anlagen 

Markierungen
Leseansicht