Hinweise zur Verordnung über den Sühneversuch in Privatklagesachen vom 13. Dezember 1956 (BayRS 2026-4-I)
    DE - Landesrecht Bayern

    Hinweise zur Verordnung über den Sühneversuch in Privatklagesachen vom 13. Dezember 1956 (BayRS 2026-4-I)

    An die Gemeinden
    Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wird auf Folgendes hingewiesen:
    Das Verfahren zur Durchführung des in § 380 der Strafprozessordnung vorgesehenen Sühneversuchs ist in Art. 49 AGGVG und der Verordnung über den Sühneversuch in Privatklagesachen (BayRS 2026-4-I) geregelt.
    Die Bekanntmachung vom 29. Januar 1957 (MABl S. 44 = BayBSVI III S. 212) wird aufgehoben.
    I. A.
    Dr. Waltner
    Ministerialdirektor
    EAPl 102
    GAPl 1415
    AllMBl 1999 S. 568
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren