Sportunterricht bei erhöhter Ozonkonzentration
DE - Landesrecht Bayern

Sportunterricht bei erhöhter Ozonkonzentration

Im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Arbeit, Familie und Sozialordnung und für Landesentwicklung und Umweltfragen werden für die Durchführung des Sportunterrichts bei erhöhter Ozonkonzentration folgende Empfehlungen gegeben:

1.  Allgemeines zu Ozonbelastungen

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Ozon treten auf in Abhängigkeit von der aktuellen Ozonkonzentration und ihrer Einwirkungsdauer sowie dem eingeatmeten Luftvolumen.
Bedeutsame Beeinträchtigungen sind bei den in Bayern vorkommenden Ozonkonzentrationen grundsätzlich nur bei mehrstündiger körperlicher Belastung zu erwarten.

1.1 

Bei einer

1.2 

Bei einer
Einige Lungenfunktionswerte können sich ozonbedingt unter sportlicher Betätigung verschlechtern, so dass auch ohne subjektive Beschwerden die körperliche Leistungsfähigkeit bei Ausdauerleistungen eingeschränkt sein kann. Bei Kurzzeitbelastungen spielt dies keine nennenswerte Rolle.

1.3 

Bei einer

2.  Ozonkonzentration und ihre Auswirkungen für den Schulsport

Höhere Ozonkonzentrationen sind bei längeren Schönwetterperioden an Tagen intensiver Sonneneinstrahlung etwa in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr möglich. In dieser Zeit ist dann auch von höherer Lufttemperatur und ggf. Luftfeuchte auszugehen, so dass für diese Zeiten - gestützt auf Ausführungen des Bundesgesundheitsamtes - folgende Empfehlungen für die Durchführung von Schulsport gegeben werden:

2.1 

Bei einer

2.2 

Bei einer
Da aber erhöhte Ozonkonzentrationen im Sommer in der Regel in den Stunden auftreten, in denen auch die höchsten Temperaturen herrschen, sollten die Inhalte des Unterrichts im Freien - schon wegen der temperaturbedingten Kreislaufbelastung - den äußeren Gegebenheiten entsprechend modifiziert werden. Asthmatiker sollen wegen ihrer auf Grund der erschwerten Atmung relativ stärkeren Belastung von

2.3 

Bei einer
Im Einzelnen sind folgende Hinweise zu beachten:
(bei einer Ozonkonzentration zwischen 180 und 360 μg/m³)
Die Gesamtbelastung des Schülers im Verlaufe der Veranstaltung ist in Rechnung zu stellen.
Da die Ozonkonzentration in Innenräumen in der Regel deutlich geringer ist als im Freien, kann der Sportunterricht in der Halle grundsätzlich uneingeschränkt stattfinden.
Die Schulen werden gebeten, die Sportlehrkräfte anzuweisen, nach den Grundsätzen dieser Bekanntmachung zu verfahren.

3.  Information der Öffentlichkeit

Derzeit werden an folgenden Messstationen des lufthygienischen Landüberwachungssystems Bayern kontinuierlich Ozonwerte erfasst: Ansbach, Arzberg, Aschaffenburg, Augsburg (Haunstetten), Burghausen, Eining (Lkr. Kelheim), Hof, Kempten, Lauf, München (Lothstraße, Stachus), Nürnberg (Marienplatz), Passau, Regen, Regensburg, Tiefenbach (Lkr. Cham), Warmensteinach und Würzburg (Kardinal-Faulhaber-Platz).
Die Messergebnisse werden täglich über den allgemein zugänglichen Bildschirmtext-Dienst (Btx) der Bundespost ab Seite 250502 # bekannt gegeben. In Bayern verfügen alle Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden über Btx-Anschlüsse. Die aktuellen Werte können dort abgefragt werden.
Darüber hinaus informiert das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen die Öffentlichkeit bei Werten oberhalb 180 μg/m³ und vorhersehbar gleich bleibender Wetterlage über die Presse, den Rundfunk und das Fernsehen.
I. A. Dr. Kaiser
Ministerialdirigent
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