Schulversuch der Landeshauptstadt München zur Erprobung einer erweiterten Schulleitung
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Schulversuch der Landeshauptstadt München zur Erprobung einer erweiterten Schulleitung

Mit den Schulversuchen MODUS F an allgemein bildenden Schulen und Profil 21 an beruflichen Schulen wurden seit dem Schuljahr 2006/07 zeitgemäße Führungsmodelle an Schulen entwickelt, erprobt und evaluiert. Bei den Modellschulen handelte es sich weit überwiegend um Schulen in staatlicher Trägerschaft. Die Schulversuche waren Grundlage für die Etablierung einer erweiterten Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG, die an staatlichen Schulen auf Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters eingerichtet werden kann. Mit dem Schulversuch der Landeshauptstadt München sollen ab dem Schuljahr 2013/14 auch an weiterführenden städtischen, d.h. kommunalen Schulen neue Wege der Führung beschritten und eine zusätzliche Führungsebene nach dem Stammhausprinzip erprobt werden. Dabei wird neben Realschulen auch eine Schule besonderer Art einbezogen.

1.  Ziele des Schulversuchs

Der Schulversuch dient dazu, Voraussetzungen für eine zeitgemäße Führung an kommunalen Schulen durch Einführung einer zusätzlichen Führungsebene zu schaffen. Im staatlichen Bereich gesammelte Erfahrungen aus dem Schulversuch MODUS F sollen im Schulversuch an die Voraussetzungen im kommunalen Bereich angepasst werden. Durch die Reduzierung der Führungsspanne soll eine individuelle Personalentwicklung mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung des Unterrichts umgesetzt und ein Beitrag zur Motivation und Arbeitszufriedenheit geleistet werden. Im Schulversuch sollen die Veränderungen für die Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie im Kontakt zu den Eltern untersucht und erzielte Verbesserungen ausgewertet werden.

2.  Dauer des Schulversuchs

Der zunächst auf eine Projektlaufzeit von drei Schuljahren angelegte Schulversuch wird bis zum 31. Juli 2019 verlängert.

3.  Inhalt des Schulversuchs

Im Schulversuch wird eine neue Führungsfunktion zusätzlich zur bisherigen Schulleitung eingerichtet. Im Schulversuch der Stadt München wird die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung – anders als in MODUS F und Profil 21 – ausschließlich anhand einer vertikalen Struktur in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 erprobt. Das Stammhaus- bzw. Lernhausprinzip mit einer Zuordnung der Lehrkräfte zu durchgehenden Jahrgangszügen stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 von einer möglichst unveränderten Lehrerschaft begleitet werden und gewachsene Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften durch eine hohe personelle Konstanz innerhalb der Lernhäuser erhalten bleiben. Die ständigen Vertreter der Schulleiterinnen und Schulleiter sollen noch nicht mit der Leitung eines Lernhauses betraut werden.
Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung an kommunalen Schulen sollen im Schulversuch unter Beachtung der maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Bestimmungen insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
– Leitung eines Lernhauses und Weiterentwicklung des Lernhausprofils
– Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die konkret zugeordneten Lehrkräfte einschließlich Mitarbeitergesprächen, Zielvereinbarungen, Vorschlägen für leistungsorientierte Bezahlung, lernhausbezogener Fortbildungsplanung, des Erstellens von Beurteilungsentwürfen und damit verbundene Unterrichtsbesuche, der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
– Mitarbeit in der erweiterten Schulleitung einschließlich Unterstützung und Beratung der Schulleitung
– selbständige, eigenverantwortliche Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Ablauforganisation des Schuljahres
– Projekte, Unterrichtsentwicklung (in Abstimmung mit den Fachbetreuungen), zeitgemäße Elternarbeit, Evaluation (in Abstimmung mit dem Qualitätsmanagement QSE)
– Statistiken, Teilbudgetverwaltung
Die konkreten fachlichen Leitungsaufgaben werden nach den Gegebenheiten der jeweiligen Modellschule örtlich vereinbart und in einer Geschäftsverteilung festgehalten. Die für den Modellversuch in einem Ausschreibungsverfahren auszuwählenden weiteren verbeamteten Lehrkräfte in der erweiterten Schulleitung erhalten für die Wahrnehmung dieser befristeten Funktion eine Zulage gem. Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBesG, Tarifbeschäftigten wird eine Zulage gemäß § 14 TVöD gewährt. Zur Wahrnehmung der Führungsaufgaben werden den Mitgliedern der erweiterten Schulleitung zwei Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt, die aus dem vorhandenen Anrechnungsstundenkontingent der Schulen aufgestockt werden können.

4.  Teilnehmende Schulen

Am Schulversuch nehmen teil:
Schulnummer
Schule
Schulart
0552
Städtische Helen-Keller-Realschule München
RS
0710
Städtische Artur-Kutscher-Realschule München
RS
0750
Städtische Realschule an der Blutenburg München
RS
1006
Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München
SBA

5.  Evaluation des Schulversuchs

Der Schulversuch wird durch das Pädagogische Institut der Landeshauptstadt München begleitet. Die Erkenntnisse aus dem Projektverlauf werden durch eingesetzte Trainerinnen und Trainer dokumentiert. Es erfolgt eine externe Evaluation des Modellprojektes.

6.  Abschlüsse und Berechtigungen

Durch die Erprobung neuer behördeninterner Organisations- und Leitungsstrukturen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Abschlüsse und Berechtigungen, die von den Schülerinnen und Schülern an diesen Schulen erworben werden können.

7.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Februar 2014 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
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