Schulversuch „Kl@school – datengestützte Lernbegleitung“
    DE - Landesrecht Bayern

    Schulversuch „Kl@school – datengestützte Lernbegleitung“

    Auf Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird der Schulversuch „KI@school – datengestützte Lernbegleitung“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingerichtet:

    1.  Inhalte und Ziele

    ¹Künstliche Intelligenz (KI) gilt international als entscheidende Zukunftstechnologie. ²Im Bildungsbereich ist mit dem Einsatz von KI insbesondere die Erwartung verbunden, durch den Einsatz von Learning Analytics der wachsenden Heterogenität in Lerngruppen viel besser begegnen zu können. ³Im geplanten Schulversuch werden unter Beachtung des Datenschutzes pädagogische Gesamtkonzepte entwickelt, wie die beim digital gestützten Lernen generierten Daten von Schülerinnen und Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses durch den Einsatz von KI für die individuelle Förderung genutzt werden können und so der Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern gesteigert werden kann.
    ⁴Im Schulversuch sind folgende Entwicklungsaufgaben zu bearbeiten:
    – Identifikation und Klärung von Rechtsfragen bei der Verarbeitung, Auswertung und ggf. anonymisierten Weitergabe von Lerndaten
    – Entwicklung von Kommunikationsstrategien für eine datengestützte Lernbegleitung
    – Professionalisierung von Lehrkräften im Umgang mit Lerndaten und beim Einsatz von KI‑gestützten Systemen
    – Erarbeitung von Konzepten zur Steigerung der Diagnosekompetenz von Lehrkräften im Umgang mit durch KI erhobenen Informationen/Daten
    – Identifikation von Einsatzszenarien zum Einsatz von algorithmischen Systemen in ausgewählten Fächern für den weiteren Ausbau der individuellen Förderung und Lernbegleitung
    – Erarbeitung und Erprobung von Konzepten zur Umsetzung der ausgewählten Einsatzszenarien
    – Erprobung von Modulen zum Umgang mit KI-gestützter Lernbegleitung für die Lehrerfortbildung bzw. für die zweite Phase der Lehrerausbildung
    – Untersuchung und Evaluation der lernförderlichen Effekte von KI-gestützten Anwendungen, die im Rahmen des Schulversuchs zum Einsatz kommen.

    2.  Durchführung und Rahmen

    ¹Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. ²Ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Beirat unterstützt die Modellschulen bei der Umsetzung der Entwicklungsaufgaben.

    3.  Laufzeit

    ¹Der Schulversuch beginnt mit einer Vorbereitungsphase im Schuljahr 2022/2023. ²Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.

    4.  Modellschulen

    ¹Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:
    GS
    3961
    Ndb
    GS Loiching
    GS
    6546
    Mfr
    GS Heilsbronn
    GS
    8717
    Schw
    GS Jettingen-Scheppach
    MS
    2723
    Obb
    Franz-Liszt-Mittelschule Waldkraiburg
    MS
    4649
    Opf
    MS Bad Kötzting
    MS
    5692
    Ofr
    MS Bad Rodach
    RS
    3262
    Ndb
    Staatliche Realschule Plattling
    RS
    0507
    Opf
    Staatliche Realschule Kemnath
    RS
    0596
    Ufr
    Staatliche Realschule Ochsenfurt
    GY
    0972
    Obb
    Oskar-Maria-Graf-Gymnasium Neufahrn b. Freising
    GY
    0223
    Opf
    Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt
    GY
    0394
    Ufr
    Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg
    BS
    8073
    Schw
    Staatliche Berufsschule Nördlingen
    BS
    6078
    Mfr
    Staatliche Berufsschule Herzogenaurach
    BS
    0882
    Opf
    Staatliche Fach- und Berufsoberschule Neumarkt
    ²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
    ³Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben.

    5.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
    Stefan Graf
    Ministerialdirektor
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