Schulversuch Bilinguale Grundschule Französisch
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch Bilinguale Grundschule Französisch

¹Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 führt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch

1.  Ziele und Inhalte

¹Im Schulversuch
²Die Modellschulen bauen dazu systematisch und nachhaltig ein Schulprofil
– die Förderung der Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler im Französischen,
– die Ausgestaltung des Schullebens,
– die Personalentwicklung und
– die Vernetzung mit externen Partnern.
⁴Der Schulversuch soll Erkenntnisse hinsichtlich des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im Französischen erbringen. ⁵Darüber hinaus sollen Erfahrungen gewonnen werden, wie die Schulentwicklung an jeder Schule eine erfolgreiche Einführung bilingualer Angebote unterstützen kann.

2.  Umsetzungsvarianten

Der Erwerb von Sprachkompetenz im Französischen durch die Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen folgender Varianten, die an den Modellschulen einzeln oder in Kombination realisiert werden:

2.1  Französisch als Arbeitsgemeinschaft (Variante 1)

Im Rahmen dieser Variante erhalten die Schülerinnen und Schüler mehrere Stunden Französisch pro Woche in Form einer Arbeitsgemeinschaft, in der kind- und altersgemäße Inhalte mit dem Ziel des Erwerbs von Sprachkompetenz und interkultureller Kompetenz vermittelt werden.

2.2  Französisch als Angebot im Ganztag (Variante 2)

¹Das Französisch-Angebot für die Schülerinnen und Schüler ist in Variante 2 in ein gebundenes oder offenes Ganztagsschulkonzept (GGTS, OGTS, OGTS-Kombimodell) integriert. ²Im Rahmen des Ganztagsangebots erhalten die Schülerinnen und Schüler mehrere Wochenstunden Französisch.
³Die Entscheidung über die Einrichtung einer weiteren Variante

3.  Organisation und Rahmenbedingungen

3.1  Variante 1 – Französisch als Arbeitsgemeinschaft

¹Die freiwillige Arbeitsgemeinschaft kann als jahrgangsreine oder jahrgangsgemischte Gruppe gebildet werden. ²Ein kontinuierlicher Aufbau ab Jahrgangsstufe 1 bietet sich je nach konkreter Umsetzung an, ist aber nicht zwingend erforderlich. ³Bei entsprechender Nachfrage können im Rahmen der zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen mehrere Arbeitsgemeinschaften Französisch angeboten werden.

3.2  Variante 2 – Französisch als Angebot im Ganztag

¹Die Schülerinnen und Schüler erhalten mehrere Stunden Französisch pro Woche im Rahmen des Ganztagsprogramms. ²In der offenen Ganztagsschule (inkl. Kombimodell) ist es möglich, jahrgangsreine oder jahrgangsgemischte Gruppen zu bilden. ³Ein sukzessiver Aufbau des Französischangebots ab Jahrgangsstufe 1 bietet sich sowohl im offenen als auch im gebundenen Ganztag je nach konkreter Umsetzung an, ist aber nicht zwingend erforderlich. ⁴Bei entsprechender Nachfrage können im Rahmen der verfügbaren Ressourcen mehrere Zusatzangebote Französisch eingerichtet werden.

3.3  Nachweis der Sprachkompetenz

¹Die zur Erteilung des Französisch-Angebots eingesetzten Lehrkräfte bzw. externen Honorarkräfte erbringen den Nachweis französischer Sprachkenntnisse mindestens auf Sprachkompetenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. ²Die Lehrkräfte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit auf ihre Aufgaben vorbereitet und im weiteren Verlauf des Schulversuchs im Rahmen auch mehrtägiger Fortbildungen begleitet.

3.4  Anrechnungsstunden/Schulbudget

¹Jede am Schulversuch in den Varianten 1 und 2 mitarbeitende Modellschule erhält für die zu leistende Entwicklungsarbeit bis einschließlich des Schuljahres 2021/2022 eine Anrechnungsstunde sowie von der Stiftung Bildungspakt Bayern einen Fortbildungs- und Vernetzungsetat. ²Für die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften bzw. Zusatzangeboten erhalten die Schulen zusätzliche Budgetstunden, in dem im Schuljahr 2017/2018 eingerichteten Rahmen.

4.  Laufzeit

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2017/2018 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023.

5.  Modellschulen

Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:
1
Grundschule Iffeldorf
Hofmark 5,
82393 Iffeldorf
Obb
2
Grundschule München
an der Weißenseestraße
Weißenseestraße 45,
81539 München
Obb
3
Grundschule München am Winthirplatz
Winthirplatz 6,
80639 München
Obb
4
Grundschule Nürnberg Insel Schütt
Hintere Insel Schütt 5,
90403 Nürnberg
Mfr
5
Grundschule Fürth Frauenstraße
Frauenstraße 15,
90763 Fürth
Mfr
6
Pestalozzi-Grundschule Erlangen
Pestalozzistraße 1,
91052 Erlangen
Mfr
7
Loschge-Grundschule Erlangen
Loschgestraße 10,
91054 Erlangen
Mfr
8
Grundschule Thüngen
Frühlingstraße 2,
97289 Thüngen
Ufr
9
Sankt-Ulrich-Grundschule Schwabmünchen
Museumstraße 16,
86830 Schwabmünchen
Schw
10
Elias-Holl-Grundschule Augsburg
Obere Jakobermauer 18,
86152 Augsburg
Schw

6.  Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation

¹Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Schulversuchs erfolgt durch Prof. Dr. Thorsten Piske, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. ²Die Modellschulen sind verpflichtet, an der Evaluation teilzunehmen.

7.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
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