Schulversuch „Latein/Französisch + Englisch ab Jahrgangsstufe 5“
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch „Latein/Französisch + Englisch ab Jahrgangsstufe 5“

Durch die Einführung des Faches Englisch an der Grundschule haben sich für den Sprachunterricht am Gymnasium veränderte Voraussetzungen ergeben. Die Wahl des Faches Latein bzw. Französisch als erste Fremdsprache am Gymnasium eröffnet ein erweitertes Spektrum von Möglichkeiten des vergleichenden und vernetzten Lernens, unterbricht dabei aber den Lehrgang im Fach Englisch.
Zur Erprobung der Fortsetzung des Sprachlehrgangs im Fach Englisch in Verbindung mit dem zeitgleich einsetzenden Lehrgang in Latein bzw. Französisch als erster Fremdsprache in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums wird der Schulversuch „Latein/Französisch + Englisch ab Jahrgangsstufe 5 “ eingerichtet.
Durch den Schulversuch soll die Möglichkeit eines zeitgleich einsetzenden gymnasialen Unterrichts in zwei Fremdsprachen in Jahrgangsstufe 5 erprobt werden. Durch den frühzeitigen verstärkten Unterricht in unterschiedlichen Fremdsprachen sollen Synergieeffekte nutzbar gemacht werden, die ein vergleichendes und vernetzendes Fremdsprachenlernen ermöglichen. Gleichzeitig wird der bisweilen von Elternseite geäußerten Befürchtung begegnet, die Wahl von Latein oder Französisch als erster Fremdsprache könnte schulischen Laufbahnschwierigkeiten zeitigen, falls sich der Unterricht in Latein bzw. Französisch als Überforderung herausstellen sollte. Dadurch sollen beide Sprachen in ihrer Bedeutung als erste gymnasiale Fremdsprachen gestärkt werden.
Der Schulversuch beginnt im Schuljahr 2009/10 mit Jahrgangsstufe 5 an den unten aufgeführten Schulen unter folgenden Bedingungen:
Es sind für die erste (Latein/Französisch) und zweite Fremdsprache (Englisch) in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 insgesamt 42 Fachunterrichtsstunden plus eine Intensivierungsstunde im Sinne eines Kontingents vorgesehen. Die einzelne Schule kann in eigener Entscheidung weitere (freiwillige) Intensivierungsstunden in Jahrgangsstufe 5 mit 10 den beiden Fremdsprachen zuweisen. Die zugewiesenen Kontingentstunden kann die Schule nach eigener Entscheidung auf Latein/Französisch und Englisch verteilen unter folgenden Maßgaben:
– Die Mindestwochenstundenzahl beträgt jeweils drei Wochenstunden.
– Die Spracherwerbsphase in Latein muss am Ende von Jahrgangsstufe 8 abgeschlossen werden.
– Das Profil der ersten Fremdsprache muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache erhalten bleiben.
Englisch wird in Jahrgangsstufe 5 mindestens mit drei Wochenstunden unterrichtet; diese drei Wochenstunden setzen sich zusammen aus einer zusätzlich zugewiesenen Unterrichtsstunde + zwei Wochenstunden aus der Umwidmung der beiden verpflichtenden Intensivierungsstunden in Fachunterricht. Damit bleibt eine (freiwillige) Intensivierungsstunde weiterhin in Jahrgangsstufe 5 frei verfügbar. Somit erhöht sich die Stundentafel incl. freiwilliger Intensivierungsstunde in Jahrgangsstufe 5 um eine Stunde von 31 auf 32 Wochenstunden.
Im Rahmen des Schulversuchs erarbeiten und erproben die beteiligten Schulen Konzepte bzw. Lösungsvorschläge zu folgenden Aspekten:
– Möglichkeiten der synergetischen Abstimmung der Sprachlehrgänge Latein bzw. Französisch und Englisch
– Möglichkeiten der frühzeitigen Förderung des vergleichenden, vernetzenden Denkens beim Spracherwerb
– Abstimmung von Methodik und Formen des altsprachlichen und neusprachlichen Unterrichts
– Übertragbarkeit der Konzepte auf andere Gymnasien bzw. Schulstandorte
Der Schulversuch wird durch eine Arbeitsgruppe organisiert und begleitet, die am Institut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) eingerichtet wird.
Die beteiligten Schulen führen im Zusammenhang mit der Erprobung des zeitgleich einsetzenden Unterrichts in zwei Fremdsprachen in Jahrgangsstufe 5 eine Auswertung der Ergebnisse durch. Zwischen den beteiligten Schulen, der Arbeitsgruppe des ISB und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus finden ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch und eine fortlaufende Berichterstattung statt.
Abschließende Ergebnisse und erfolgreiche Modelle sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden (Handreichungen, Lehrerfortbildungen, Internet).
Neues Gymnasium Nürnberg (Französisch + Englisch)
Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching (Latein + Englisch)
Luitpold-Gymnasium Wasserburg (Latein + Englisch)
Schulen, die ebenfalls an der Teilnahme am Schulversuch interessiert sind, richten einen entsprechenden Antrag bis zum 30. April 2009 an den zuständigen Ministerialbeauftragten.
Erhard
Ministerialdirektor
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