Vollzug der Schulordnung für die Schulen besonderer Art; hier: Zeugnisformulare
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Schulordnung für die Schulen besonderer Art; hier: Zeugnisformulare

Für die nach der Schulordnung für die Schulen besonderer Art zu erteilenden Zeugnisse werden die in der
Für die Zeugnisse der abschlussbezogen unterrichteten Jahrgangsstufen sind die Muster der jeweiligen Schulart zu übernehmen.
Fächer, die nicht zur Stundentafel der Klasse gehören, können im Zeugnisvordruck entfallen; Fächer, die zur Stundentafel der Klasse zählen, aber im Vordruck nicht aufgeführt sind, können aufgenommen werden.
Die vorgesehenen Leerzeilen für Bemerkungen beziehungsweise das pädagogische Gutachten können erweitert werden.
I. A.
Dr. Kaiser
Ministerialdirigent
KWMBl I 1994 S. 374

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