RPE-Stra 01
DE - Landesrecht Bayern

RPE-Stra 01: Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen, Ausgabe 2001, RPE-Stra 01

An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden

I. 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 31/2001 vom 14. September 2001 die Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen (RPE-Stra), Ausgabe 2001, eingeführt , um bei der Erhaltungsplanung zu einem systematischen und einheitlichen Vorgehen zu gelangen.

II. 

Die Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen (RPE-Stra) – Ausgabe 2001 – werden hiermit in Bayern eingeführt. Sie sind bei der Erhaltungsplanung der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und – so weit entsprechende Zustandsdaten vorhanden sind – der Kreisstraßen, die von den Straßenbauämtern betreut werden, anzuwenden. Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird die Anwendung der RPE-Stra 01 empfohlen.

III. 

Die RPE-Stra 01 beschreiben als Rahmenrichtlinien alle wesentlichen verwaltungstechnischen Planungsstufen einer effizienten und systematischen Straßenerhaltung. Die Richtlinien sollen die Erstellung der jährlichen Erhaltungsprogramme und des vier Jahre umfassenden mittelfristigen Erhaltungsbedarfsprogramms unterstützen. Die Richtlinien fassen sämtliche Schritte zusammen, die notwendig sind, um auf Grund der vorhandenen bzw. der laufend zu aktualisierenden Netz-, Aufbau- und Zustandsdaten die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen systematisch planen zu können und eine Hilfestellung für die Erstellung von Bauprogrammen zu erhalten.
Die Verknüpfung aller für eine umfassende Planung notwendigen Daten und Informationen ist nur noch rechnergestützt zu bewältigen. Auf der Basis der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) gibt es hierfür in Bayern zwei Verfahren:
Nach jeder Messkampagne werden nach einem Algorithmus mit den ZEB-Daten Vorschläge für ein Erhaltungsprogramm zentral erarbeitet und den Ämtern übergeben. Die Ämter sollen damit ein Erhaltungsprogramm für die Folgejahre bei vorgegebenem Budget erstellen.
Das PMS wurde gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt. In Bayern wird es bei den Autobahndirektionen bereits angewendet und außerdem bei jeweils einem Straßenbauamt pro Regierungsbezirk seit Anfang 2002 getestet. Die Ämter sollen bereits jetzt die Ergebnisse des PMS in die Aufstellung der Erhaltungsprogramme einfließen lassen.
Nach Abschluss der Erprobungsphase ist vorgesehen, dass die Pilotämter die Berechnungen auch für die anderen Ämter innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirkes durchführen bzw. diese in die Methodik des PMS einarbeiten.
Die Erfahrungen mit den RPE-Stra 01, der verbesserten Erhaltungsstrategie und dem PMS werden gesammelt und in zukünftige Überarbeitungen der Regelungen und der Software einfließen.

IV. 

Die RPE-Stra – Ausgabe 2001 – kann beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50949 Köln, bezogen werden.
Schneider
Ministerialdirektor
EAPl 631
GAPl 4341
AllMBl 2002 S. 1164
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