Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken; Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauten (RPE-ING)
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer kommunaler Prüfungsverband
Die Autobahngesellschaft des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahngesellschaft des Bundes, Niederlassung Nordbayern
1. Allgemeines
1.1
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2021 vom 29. Januar 2021 die „Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken (RPE-ING)“, Stand 12/2020 für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
1.2
¹Die RPE-ING wurden von einer Unterarbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses Erhaltung (KoA-Erhaltung) erarbeitet. ²Sie systematisieren und vereinheitlichen die strategische Erhaltungsplanung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076. ³Sie dienen damit der Erhaltung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Gesamtbestands der Ingenieurbauwerke unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sowie der Leistungsfähigkeit der Straße.
1.3
¹Die RPE-ING leiten unterschiedliche Erhaltungsstrategien her und definieren welche Strategien in Abhängigkeit von den Randbedingungen zu verfolgen sind. ²Daneben spezifizieren die RPE-ING die Ziele der Erhaltung und ordnen die Begriffe der Erhaltung umfassend neu. ³Die RPE-ING sind ein strategisches Instrument und haben daher nur mittelbaren Bezug zur Ausgestaltung einzelner Erhaltungsmaßnahmen an einem konkreten Bauwerk.
2. Anwendung
2.1
¹Die RPE-ING, Ausgabe 2020, werden zur Anwendung eingeführt. ²Sie sind ab sofort bei Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen sowie den mitverwalteten Kreisstraßen anzuwenden. ³Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RPE-ING auch für ihre Ingenieurbauwerke anzuwenden.
2.2
¹Für den Bereich der Bundes- und Staatsstraßen sowie der mitverwalteten Kreisstraßen ist dem Erhaltungsmanagement in der ersten Nutzungsphase des Bauwerks im Regelfall die in wirtschaftlicher Hinsicht optimierte reaktive Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Schadensentwicklung zugrunde zu legen. ²Bei exponierten Bauwerken mit großer verkehrlicher Bedeutung, die aufgrund der vorhandenen Abmessungen und der konstruktiven Ausbildung des Tragwerks nur schwer zu ersetzen sind (z. B. Donaubrücken), kann – abweichend vom Standardfall – in der ersten Nutzungsphase eine Erhaltungsstrategie mit präventivem Ansatz zur Optimierung der Nutzungsdauer zweckmäßig sein. ³Soll für ein exponiertes Bauwerk ein präventiver Ansatz verfolgt werden, ist dies mit Referat 48 des StMB abzustimmen. ⁴In SIB-Bauwerke ist in diesem Fall in der Tabelle „Teilbauwerk“ unter „Zusatzangaben“ im Feld „Bemerkungen“ der Eintrag „präventive Erhaltungsstrategie“ vorzunehmen. ⁵In der zweiten Nutzungsphase ist nach der Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Alterung zu verfahren.
2.3
Die Vorgaben der RPE-ING zur Zielzustandsnote (Abschnitt 3.2.2) und zu den Anforderungen an die Zustandsnotenverteilung sind zu beachten.
3. Erläuterungen
3.1
Die fachlichen Hintergründe der RPE-ING sind im „Untersuchungsbericht zur strategischen Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken“ enthalten.
3.2
Als Hilfsmittel für die konkrete Maßnahmenfindung in der Erhaltungsplanung von Einzelmaßnahmen wurde der „Leitfaden zur Prüfung von Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken (LPI-ING)“ erarbeitet.
4. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
5. Bezugsmöglichkeiten
Das ARS 05/2021 sowie die RPE-ING sind auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Brücken- und Ingenieurbau – Regelwerke/Erhaltung – RI-ERH-ING“, der zugehörige Untersuchungsbericht sowie die LPI-ING unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Brücken- und Ingenieurbau – Regelwerke/Sonstiges“ veröffentlicht.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
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