Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021);Sonderprogramme und Vollzugshinweise
Zur Umsetzung und Konkretisierung der RZWas 2021 vom 9. Dezember 2020, Az. 58g-U4450-2020/1-95 (BayMBl. Nr. 782) werden künftig Sonderprogramme und weitere Vollzugshinweise in das Internetangebot des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz https://www.stmuv.bayern.de/ eingestellt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sie ersetzt die Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15. Oktober 2019, Az. 58g-U4454.11-2015/3-171 und 8. Juli 2020, Az. 58g-U4454.11-2015/3-174.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor
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