Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei
1. Novellierung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) (ÜEA-Richtlinie)
¹Die ÜEA-Richtlinie wurde vom Unterausschuss Informations- und Kommunikationstechnik des Arbeitskreises II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ überarbeitet. ²Die landesspezifischen Zusatzbestimmungen des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Richtlinie, ebenfalls geändert und abgedruckt in der Anlage 13 der Richtlinie, sind zu beachten.
2. Mustervertrag
Der „Mustervertrag für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei (EE-Pol)“ zum Anschluss von Anlagen gemäß ÜEA-Richtlinie wurde überarbeitet (Stand Januar 2019, siehe
3. Bezugsquellen
Die bundeseinheitliche ÜEA-Richtlinie ist in das Intranet der Bayerischen Polizei „Landesangebot / Logistik / Information und Kommunikation / Technik / Fernmelde- und Funkwesen / Prävention – Forschung“ und in das Internet unter der Adresse http://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php zum Herunterladen eingestellt.
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
¹Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. Juli 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft. ²Mit Ablauf des 22. Juli 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) und Mustervertrag für Anlagen zum Anschluss von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen vom 7. August 2014 (AllMBl. S. 387) außer Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor
Anlagen
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