Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen
DE - Landesrecht Bayern

Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen

Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen der Ersten Lehramtsprüfung, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
¹In diesem Zusammenhang erlässt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Richtlinien für das zwölfmonatige Berufspraktikum, das für alle Absolventen einer Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen im Sinne des Art. 6 BayLBG Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen ist. ²Eine darüber hinausgehende Bestätigung über die Notwendigkeit des Berufspraktikums zur Vorlage für Praktikumsbetriebe ist nicht vorgesehen.

1. 

Das Berufspraktikum soll außerhalb der Schule Folgendes vermitteln:
– Einblick in Strukturen, Funktionen, Arbeitsweisen und fachtheoretische Grundlagen der Berufsfelder und Berufe der jeweiligen Fachrichtungen
– Fähigkeiten in den Grundtechniken der jeweiligen Fachrichtung
– Einsicht in die Arbeitswelt der Auszubildenden und in Fragen innerbetrieblicher Kommunikation und Kooperation
– Verständnis für didaktisch-methodische Überlegungen der Berufsausbildung

2. 

– Die Praktika sind grundsätzlich in solchen anerkannten Betrieben der Wirtschaft oder Einrichtungen zu absolvieren, in denen eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung möglich wäre und die dem jeweiligen Berufsfeld zugeordnet sind.
– Die Praktika sind von den Praktikumsstellen mit Angaben des genauen Zeitumfangs, der Wochenarbeitszeit und der Art der Tätigkeiten zu bescheinigen.
– Evtl. Zeugnisse über Berufsausbildungen sowie die Bescheinigungen der Praktika sind in Form von beglaubigten Kopien an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, 80327 München, mit einem Anschreiben, aus dem auch die vertieft studierte berufliche Fachrichtung hervorgeht, zur Anerkennung zu senden.
– Der Nachweis des 48-wöchigen Berufspraktikums ist grundsätzlich mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen. In Ausnahmefällen kann eine Nachmeldung bis spätestens 1. Juli (Beginn des Vorbereitungsdienstes September) bzw. 1. Dezember (Beginn des Vorbereitungsdienstes Februar des folgenden Jahres) erfolgen.
– Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums bereits vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.
– Mit den Zielen des Berufspraktikums nicht vereinbar sind Tätigkeiten, die sich ausschließlich auf Arbeiten, wie z.B. Kassieren und Lieferfahrten, beziehen.

3. 

Für die Dauer des Praktikums gelten folgende Bestimmungen:
– Das einjährige Berufspraktikum umfasst nach Abzug einer Zeit von vier Wochen für Erholungsurlaub insgesamt 48 Wochen. Davon sind im Falle des Studiums einer zweiten beruflichen Fachrichtung in dieser Fachrichtung mindestens zwölf Praktikumswochen zu absolvieren.
– Das Praktikum kann in Teilabschnitten abgeleistet werden. Die Mindestdauer eines Praktikumsabschnitts beträgt vier Wochen. Nur in Ausnahmefällen kann hiervon auf vorherigen Antrag hin abgewichen werden.
– Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit (Wochenarbeitszeit entsprechend Tarifvertrag) abzuleisten.
– Ausfallzeiten durch Krankheit oder andere Gründe sind nachzuholen.

4. 

– Das Praktikum kann durch eine einschlägige, abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung ersetzt werden. Einschlägig ist eine Berufsausbildung, wenn der Ausbildungsberuf dem Berufsfeld angehört, das der beruflichen Fachrichtung des bzw. der Studierenden entspricht.
– Nicht einschlägige Berufsausbildungen können mit bis zu 24 Wochen auf das Berufspraktikum angerechnet werden.
– Die Ausbildungszeit eines einschlägigen praktischen Studiensemesters einer Fachhochschule kann mit bis zu 24 Wochen angerechnet werden.
– Einschlägige Praktika im Ausland können mit bis zu 20 Wochen auf das Berufspraktikum angerechnet werden.
– Einschlägige Tätigkeiten können
im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule mit bis zu 18 Wochen, sofern sie in einem Betrieb bzw. einer sozialen Einrichtung erbracht wurden,
im Rahmen einer Masterarbeit, für die in einem Betrieb oder einer Einrichtung die Anwesenheit erforderlich ist, mit bis zu vier Wochen
im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres mit bis zu 42 Wochen
angerechnet werden.

5.

¹Die Praktikumsstellen sind aus den nachfolgend aufgeführten Übersichten auszuwählen. ²Es wird empfohlen, die Praktika in mehreren Tätigkeitsbereichen zu absolvieren.

5.1 Agrarwirtschaft

Mitarbeit in der Tierhaltung sowie bei der Produktion pflanzlicher Erzeugnisse des Ackerbaus und Grünlands
Landwirtschaftliche Betriebe;
Lohnunternehmen
Teilnahme an einem Tierhaltungslehrgang, einem Landmaschinenlehrgang und an pflanzenbaulichen Schulungstagen
Lehranstalt;
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Mitarbeit im Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, in einer Baumschule
Betrieb
Teilnahme am Lehrgang „Technik im Gartenbau“
Lehranstalt
Mitarbeit in der Pflanzenpflege und beim Gestalten und Verkauf floristischer Werkstücke
Blumenfachgeschäft
Mitarbeit in weiteren Berufen des Berufsfelds Agrarwirtschaft, wie z.B. Pferdewirt, Tierwirt, Tierpfleger, Winzer, Fischwirt, Fachkraft für Agrarservice, Forstwirt, Molkereifachmann, Milchwirtschaftlicher Laborant
Landwirtschaft, Gartenbau
Mitarbeit in weiteren Fachrichtungen des Gartenbaus, wie z.B. Stauden- und Friedhofsgärtnerei, Obstbau
Gartenbau:
Betrieb

5.2 Bautechnik

Mitarbeit bei der Erstellung eines Rohbaus für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus
Bauunternehmen:
Hochbau, Baustelle
Mitwirken bei Einmess-, Erd-, Schal-, Beton-, Abdichtungs- und Mauerwerksarbeiten
Bauunternehmen:
Baustelle
Mitarbeit bei Herstellung und Montage eines Dachtragwerks
Zimmerei:
Werkstatt, Baustelle
Mitarbeit beim Bearbeiten und Verlegen von Fliesen, Natur- oder Kunststein als Boden- und Wandbelag
Fliesenleger-, Steinmetzbetrieb:
Werkstatt, Baustelle
Mitarbeit bei der handwerklichen Herstellung von Möbeln, Fenstern und Türen und Mitwirken bei Montagearbeiten im Innenausbau
Schreinerei;
Baustelle
Mitarbeit bei der Untergrundvorbereitung für Beschichtungen und beim Aufbringen von Anstrichstoffen durch verschiedene Techniken, wie z.B. Spachteln, Streichen, Rollen und Spritzen;
Mitwirken bei Lackier-, Strukturierungs- und Klebearbeiten
Malereibetrieb:
Betrieb und Baustelle
Mitarbeit bei der Planung und Erstellung von Werk- oder Bewehrungsplänen für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus und bei Vermessungs- und Aufmaßarbeiten
Architektur-, Ingenieurbüro;
Baustelle
Mitarbeit bei Einmessung und Herstellung von Gründungen, Spundwänden, Brücken, Kanalisation, Kläranlagen
Tiefbauunternehmen;
Baustelle

5.3 Elektro- und Informationstechnik

Mitarbeit bei der Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung von elektrischen Anlagen zur Energieversorgung in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudeleitanlagen und Erstellung von kleinen Computernetzen
Elektroinstallationsbetrieb
Mitarbeit bei Wartung, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, bei Reparaturen von Verstärkeranlagen bzw. Telekommunikationsanlagen, Signalaufzeichnungsanlagen bzw. -geräten, Anlagen mit digitaler Steuerungstechnik, Mikrocomputeranlagen
Rundfunk- und fernsehtechnischer Betrieb
Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen Industrieanlagen, Gleichstrom- und Drehstrommaschinenantrieben, Bauteilen der Steuerungs- und Regelungstechnik, leistungs-elektronischen Geräten, Geräten zur Gleichrichtung und Spannungsstabilisierung
Industrie:
Anlagen- und Betriebstechnik
Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten, von Endgeräten der TK-Technik, von Bauteilen zur Erzeugung von periodischen Signalen, Bauteilen der Mikrocomputertechnik
Industrie:
Informations- und Funktechnik
Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen bzw. elektronischen Transformatoren (auch Sonderbauformen), Sonder- und Gleichstrommotoren, elektrischen Drehfeldmaschinen, Bauteilen der Digitaltechnik und Antriebsanlagen
Elektromaschinenbaubetrieb,
elektromechanischer Betrieb
Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Bauteilen der Prozesstechnik von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten in automatischen Fertigungssystemen, (Automatisierungstechnik) von Bauteilen zum Messen von nicht elektrischen Größen, von Bauteilen der Mikrocomputertechnik
Industrie/Industrieelektronik:
Produktions- und Gerätetechnik

5.4 Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft

Zubereitung von Speisen, Erstellen von Speiseplänen, Mitwirken beim Einkauf und der Auswahl geeigneter Rohstoffe
Gastronomischer Betrieb, Großhaushalt: Küche
Mitarbeit bei allen wesentlichen Arbeiten in Service und Empfang
Gastronomischer Betrieb:
Restaurant, Etage
Selbständiges Erledigen der Arbeiten in Wäsche- und Hauspflege
Hotel:
Wäscherei, Etage
Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, Salaten und sonstigen Fleischereiprodukten,
Beurteilen und Auswählen unter Anleitung unterschiedlicher Fleischteile und Qualitäten für die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterverarbeitung in Produktion und Verkauf
Fleischerei, Wurstküche
Arbeit im Verkauf
Metzgerei, Fleischerei, Bäckerei, Konditorei
Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiprodukten;
Einkauf und Beurteilung unter Anleitung der Qualität der Rohstoffe
Bäckerei, Konditorei:
Backstube
Mitarbeit bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln
Lebensmittelindustrie
Mitarbeit in allen wesentlichen Abteilungen von
Verbraucherzentralen, Haushalts- und Energieberatungsstellen sowie Einrichtungen der Lebensmittelüberwachung

5.5 Gesundheits- und Pflegewissenschaft

Einblick und Mitarbeit bei Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation von Pflege
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege
– Krankenhäuser: Innere Medizin, Chirurgie, Intensivmedizin, Notaufnahme, Augenheilkunde, Akutgeriatrie, Onkologie, Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Dermatologie, Neurologie, Orthopädie, Palliativmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, OP-Bereich
– Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, z.B. geriatrische Rehabilitation
– Fachkliniken für Suchterkrankungen
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, z.B. Klinik für Neugeborene, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kindernotfallambulanz
Einrichtungen der Altenpflege: Altenwohnheime, Altenpflegeheime, betreutes Wohnen, ambulante Dienste, Sozialstationen
Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung, z.B. Wohnheime für Menschen mit Behinderung
geriatrische Rehabilitationseinrichtungen
Ambulante Einrichtungen: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapie, Logopädie, Podologie, Ergotherapie, Diätassistenz
Einrichtungen zur medizinischen Diagnostik: Radiologie, Labore
Orthopädietechnik
Pflegerische Versorgung (Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege) in der stationären, teilstationären und ambulanten Grund- und Behandlungspflege
Übernahme abgegrenzter Aufgaben in der pflegerischen Versorgung (Grundpflege, Aufnahmegespräche etc.)
Teilnahme an Dienst- und Teambesprechungen (Einblick in die Arbeitsorganisation; Kenntnis der Rechtsgrundlagen zu Dokumentation, Arbeitssicherheit, Hygiene etc.; Einblick in die Organisation stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen im Gesundheitswesen; Einblick in die Trägerstruktur und Finanzierung; Berufsverbände)
Einblick und Mithilfe bei der pflegerischen und medizinische Akutversorgung von Notfallpatienten
Einblick in die Bedeutung der Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen, interdisziplinären Team
Therapeutisch-medizinische Versorgung im ambulanten Bereich:
Einblick und Mitarbeit in die Tätigkeitsfelder von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten und anderen Gesundheitsberufen, wie z.B. Verwaltung und Organisation, Patientenbetreuung und -versorgung,
Einführung in einfache Assistenztätigkeiten
(Arzt-, Zahnarztpraxis, Praxen für Physiotherapie, Logopädie, Radiologie, medizinisches Labor)
Einblick in Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung sowie Mitarbeit in der offenen Altenhilfe
Seniorenclubs, Begegnungsstätten
Mitarbeit in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung als Sozialbetreuer, Heilerziehungspfleger etc.
Wohnheime, Förderstätten, Werkstätten
Einblick in die Arbeit von Gesundheitsberufen im Bereich der (Akut)versorgung mit Fokus auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit
Krankenhaus:
Labor, Radiologie, Physiotherapie, Ergotherapie

5.6 Metalltechnik

Nach Zeichnung einfache Werkstücke anreißen, messen und prüfen,
Spanen von Hand, wie Feilen, Sägen, Gewindeschneiden,
Spanen mit Maschinen, wie Bohren, Drehen, Fräsen, auch mit einfachen Programmen an NC-Maschinen
industrieller Fertigungsbetrieb:
Lehrwerkstatt
Umformen von Rohren und Blechen,
Fügen von lösbaren Verbindungen wie Schrauben und z-Maßmethode,
Fügen von nicht lösbaren Verbindungen, insbesondere Schweißen,
Mitarbeit im Anlagenbau wie Solartechnik
handwerklicher Installationsbetrieb:
Werkstatt, Baustelle
Erstellen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen und Fehleranalyse,
Kennenlernen von Wärmebehandlung, Oberflächentechnik, Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle
industrieller Montagebetrieb:
Lehrwerkstatt
Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Maschinenanlagen
industrieller Montagebetrieb
Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Getrieben, Lenkungen, Bremsanlagen und Fahrzeugelektronik,
Messungen an Motor und Fahrzeug unter Anleitung
handwerklicher Kfz-Betrieb
Kennenlernen aller Abteilungen eines Fertigungsbetriebs und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Produktauslieferung gewinnen
industrieller Betrieb
Kennenlernen verschiedener Bereiche eines Handwerksbetriebs (Sanitär-, Heizungs- oder Klimatechnik – SHK) und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Auftragsdurchführung und Übergabe (Anlageneinweisung) gewinnen
handwerklicher Betrieb
Mitarbeit bei der Installation unterschiedlicher Anlagen im Bereich SHK: Wärmetechnik (Wärmeerzeugung, Raumlufttechnik, Brennstoffversorgung), Wassertechnik incl. Regenwassernutzung, Hausleittechnik
handwerklicher Betrieb
Mitarbeit bei Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an versorgungs-technischen Anlagen
handwerklicher Betrieb

5.7 Sozialpädagogik

Hospitation bei Klientenkontakten
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe:
– Kinderbetreuung: Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Kinderhort
– Einrichtungen der Jugendarbeit, z.B. Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendbildungsstätten; betreute Ferienfreizeiten
– Einrichtungen der Jugendsozialarbeit: Jugendberufshilfe, aufsuchende Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienste, Schulsozialarbeit
– Einrichtungen der Familienförderung: Familienbildungsstätten, Familienfreizeiten, Familienerholung
– Einrichtungen der Familienhilfe: Beratungsstellen, Heimerziehung, betreute Wohnformen, sozialpädagogische Familienhilfe.
Einrichtungen der Ganztagsbetreuung an Schulen
Einrichtungen der Altenhilfe: Altenwohnheime, Altenpflegeheime, ambulante Dienste, Sozialstationen
Einrichtungen der Kranken- und Gesundheitspflege: Krankenhäuser, Gesundheitszentren, ambulante Dienste, Rehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken für Suchterkrankungen, Sozialdienste der Kliniken, Kinderkureinrichtungen, Hospize
Einrichtungen der sonderpädagogischen Förderung:
Heilpädagogische Tagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohnheime für behinderte Menschen
Einrichtungen der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe
Öffentliche Sozialverwaltung, z.B. Jugendämter
Teilnahme an Arbeits- oder Dienstbesprechungen und Mitwirkung im Team (Einblick in Zielsetzung und Arbeitsorganisation der Praktikumsstätte; Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Arbeit, der Trägerstruktur und der Finanzierung; Kenntnis der Konzeption und des methodischen Arbeitsansatzes der Einrichtung; Einblick in die Notwendigkeit und Schwierigkeit zielorientierten, methodischen Arbeitens in der sozialen Arbeit)
Übernahme von abgegrenzten Aufgaben
Einblick in die Besonderheiten professioneller Beziehungsgestaltung:
Kenntnis verschiedener Arten der Gesprächsführung, z.B. zur Motivation, Beratung, Informationserhebung, Mediation und ansatzweise Einübung in die Techniken der Gesprächsführung mit Klienten
Einblick in die Notwendigkeit und methodische Gestaltung von Teambesprechungen und Supervision
Bewusstsein der Problematik einer Erfolgskontrolle bzw. Evaluation sozialer Arbeit
Einsicht in die Notwendigkeit und Formen der Kooperation mit anderen Diensten/Einrichtungen
Schulung der Fähigkeit zur Beobachtung von Einzelnen oder Gruppen
Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit
Erfahrungen mit der Interaktionsform von jüngeren Kindern
Sensibilität für die spezifische Situation der Jugendphase
Einblick in den Prozess der Informationserhebung und Hilfeplanung
Überblick über die Aktenführung und Berichterstattung in der Einrichtung
Überblick über die Bandbreite sozialer Probleme und entsprechende Vorgehensweisen der Sozialverwaltung
Einblick in die Erfordernisse der Sozialstatistik
Datenschutz

5.8 Wirtschaft und Verwaltung

Einblick in Struktur und Aufgaben einer Einkaufsabteilung, wie z.B. Einkaufsplanung und Einkaufsabwicklung
Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, staatliche und kommunale Verwaltungen
Einblick in Struktur und Aufgaben der Lagerhaltung, wie z.B. Warenannahme, Warenlagerung, Bestandsüberwachung
Einblick in Struktur und Aufgaben der Verkaufsabteilung, wie z.B. Verkaufsvorbereitung, Beratung und Verkauf, Verkaufsabrechnung
Einblick in Struktur und Aufgaben der Produktion, wie z.B. Organisation der Produktionswirtschaft, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung
Einblick in Struktur und Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens, wie z.B. Organisation des Rechnungswesens, Buchführung, Zahlungsverkehr, Kosten-und Leistungsrechnung, Statistik
Einblick in Struktur und Aufgaben des Personalwesens, wie z.B. Organisation des Personalwesens, Eintritt und Ausscheiden von Arbeitnehmern, Personalverwaltung, Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb, Lohn- und Gehaltsabrechnung
Kennenlernen der Struktur eines Unternehmens des Dienstleistungssektors, Mitarbeit bei typischen Aufgaben

6.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

¹Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2017 in Kraft. ²Mit Ablauf des 30. Juni 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Richtlinien für das Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen“ vom 1. Dezember 2010 (KWMBl. 2011, S. 8) außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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