Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR)
DE - Landesrecht Bayern

Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich:
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Die RI-ERH-KOR gelten für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Bauwerken aus Stahl oder Stahlverbund. Ihr Ziel ist es, objektbezogen zu ermitteln, welche Instandsetzungsmaßnahmen aus technischer Sicht infrage kommen.
Diese Richtlinien sind gleichzeitig mit der „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) “, Ausgabe 2004, die sich mit den wirtschaftlichen Aspekten der Erhaltung befasst, anzuwenden.
Diese Richtlinien gelten nicht für die Mängelbeseitigung im Zusammenhang mit Mängelansprüchen.
Die RI-ERH-KOR wurden mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2006 vom 9. Mai 2006 Az.: S 25/38.55.50-00/12 Va 03, S 18/7192.70/11-493592 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt gegeben.
Die RI-ERH-KOR sind im Vorfeld der Erhaltungsmaßnahmen bei Bauwerken anzuwenden, deren vor Korrosion zu schützende Fläche mindestens 5.000 m² beträgt. Das Ergebnis ist Grundlage und Bestandteil der weiteren Planungsentscheidungen.
Diese Richtlinien sind künftig bei Bauwerken aus Stahl oder Stahlverbund im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen gem. ARS Nr. 11/2006 sind zu beachten.
Das ARS Nr. 11/2006 ist im Verkehrsblatt, Heft 12/2006, vom 30. Juni 2006 veröffentlicht.
Der Text der RI-ERH-KOR kann auf der Homepage der BASt unter www.bast.de (Fachthemen) kostenlos als PDF-Datei bzw. Excel-Datei heruntergeladen werden. Die RI-ERH-KOR ist in den blauen Ordner „Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING) “ der Sammlung Brücken und Ingenieurbau, der beim Verkehrsblatt-Verlag in D-44287 Dortmund, Schleefstraße 14, zu beziehen ist, einzuordnen.
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