Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht
DE - Landesrecht Bayern

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. September 1994 in der Fassung vom 27. Februar 2013 „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ wird mit Wirkung vom 1. August 2013 als verbindliche Vorschrift in den naturwissenschaftlichen Fächern und in Technik, Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst, Musik sowie bei allen Unterrichtsveranstaltungen, bei denen diese Richtlinie anzuwenden ist, in den allgemein bildenden Schulen, sowie den allgemeinbildenden Fächern berufsbildender/beruflicher Schulen in Bayern in Kraft gesetzt.
Die vollständige Fassung der Richtlinie steht als gemeinsame Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern unter http://www.km.bayern.de/lehrer/unterricht-und-schulleben/sicherheit.html zur Verfügung.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht – Naturwissenschaften, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst vom 9. September 2003 (KWMBl I S. 473) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013 außer Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
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