RaumbBek: Realisierung des geodätischen Raumbezugs
¹Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat die Einführung der Realisierung 2016 des einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Dezember 2016 beschlossen. ²Die Umsetzung der Einführung in den Ländern soll bis spätestens zum 30. Juni 2017 erfolgt sein. ³Es wird daher Folgendes bestimmt:
1. Geodätischer Raumbezug
Der geodätische Raumbezug der Bundesrepublik Deutschland wird in Bayern durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereitgestellt und mit folgenden Komponenten realisiert:
das „Deutsche Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016)“ als neues amtliches Höhenbezugssystem,
die verbesserten Koordinaten und verbesserten ellipsoidischen Höhen der Referenzstationspunkte (ETRS89/DREF91/Realisierung2016) des amtlichen SA
die Koordinaten und ellipsoidischen Höhen der neu eingeführten Geodätischen Grundnetzpunkte (ETRS89/DREF91/Realisierung2016) des amtlichen Geodätischen Grundnetzes (GGN),
das „German Combined QuasiGeoid 2016 (GCG2016)“ der AdV als neue amtliche Höhenreferenzfläche und
das „Deutsche Hauptschwerenetz 2016 (DHSN2016)“ als neuen amtlichen Schwerebezugsrahmen.
2. Amtliches Bezugssystem, Amtliches Abbildungssystem
¹Amtliches Bezugssystem ist das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89). ²Dreidimensionale geozentrische Koordinaten (3D-Koordinaten) im Datum ETRS89 werden durch Universale Transversale Mercatorprojektion (Amtliches Abbildungssystem) in die Ebene abgebildet. ³Die ebenen ETRS89/UTM-Koordinaten sind durch folgende Konventionen definiert:
Transversale konforme Zylinderabbildung in Bezug auf das GRS80-Ellipsoid,
kartesische Koordinaten in 6° breiten Meridianstreifen,
Mittelmeridian für Bayern ist der 9° Meridian östlich Greenwich (Mittelmeridian der UTM-Zone 32),
Maßstabsfaktor des Mittelmeridians 0,9996,
Abszissenachse mit Ordinatenwert 500 000 m,
Bezeichnung der Ordinate als Ostwert E (East), der Abszisse als Nordwert N (North).
3. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 30. Juni 2017 in Kraft; sie gilt unbefristet.
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