Qualifikation von Führungskräften an der Schule
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Qualifikation von Führungskräften an der Schule

Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Kultur stellen neue Anforderungen an Schulen und Schulleitungen und erfordern Weiterentwicklungen in allen Bereichen des schulischen Lehrens und Lernens. Dementsprechend wird die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, die eine Schulleitungsposition anstreben, sowie von Schulleiterinnen und Schulleitern vornehmlich in der Anfangsphase ihrer Leitungstätigkeit organisatorisch und inhaltlich neu geregelt.

1.  Aufgaben von pädagogischen Führungskräften

Im Aufgabenspektrum der Schulleitung (Schulleiter, Stellvertreter) kommt der pädagogischen Leitung der Schule und der Personalführung gegenüber organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben eine besondere Bedeutung zu.
Nach Art. 57 Abs. 2 Satz 1 BayEUG ist der Schulleiter für einen geordneten Schulbetrieb und Unterricht verantwortlich. Im 3. Abschnitt der Lehrerdienstordnung sind die einzelnen Aufgaben des Schulleiters als Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter und Koordinator genauer geregelt. In einem übergreifenden Verständnis sind Schulleiterinnen und Schulleiter Führungskräfte, die mit Zielen führen, kooperieren, beraten, konsequent delegieren und Ergebnisse kontrollieren.

2.  Ausbildungscurriculum

Den Aufgaben der pädagogischen Führungskräfte entsprechen als Themenbereiche der Qualifikation:
– Führung (Rollenklärung, Führungsinstrumente - insbesondere Zielvereinbarungen -, Erweiterung der Führungskompetenz)
– Personalentwicklung (Mitwirkung bei der Personalförderung und -auswahl, Dienstliche Beurteilung, Fortbildung als Führungsaufgabe, Stressprävention/Lehrergesundheit, Konfliktsituationen, Konferenzgestaltung, Team-Management)
– Organisation und Kooperation
– Unterrichtsqualität, interne und externe Evaluation, Schulprofil
Die Inhalte der Qualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern werden Teil eines Ausbildungscurriculums, das in drei Module gegliedert ist: Vorqualifikation (A), Ausbildung (B) und Berufsbegleitung (C).
Modul A ist vor der Funktionsübertragung zu belegen, Modul B unmittelbar nach der Funktionsübertragung und Modul C berufsbegleitend. Das Modul A der Vorqualifikation hat einen Zeitumfang von 10 Lehrgangstagen, die Ausbildung (Modul B) von 12 ½ Tagen, die berufsbegleitende Phase (Modul C) von 10 Tagen.
Das gesamte Curriculum wird im

3.  Belegung, Bewerbung

Das Modul A ist vor der Funktionsübertragung bei der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen oder der Regionalen Lehrerfortbildung zu absolvieren. Es ergibt ein Portfolio (Nachweisliste ohne besondere Formalisierung) über die Qualifikation des Bewerbers für ein Führungsamt. Das Portfolio ist von den Bewerbern selbst zu erstellen und zu führen. Es wird in der Ausschreibung eingefordert und es ist beim Vorstellungsgespräch vorzulegen.
Das Modul B muss spätestens im Jahr nach der Funktionsübertragung bei der Akademie begonnen werden. Nach der Funktionsübertragung soll zusätzlich ein virtueller Lehrgang abgeleistet werden, falls dieser nicht bereits in einem früheren Stadium der Vorqualifikation absolviert worden ist.
Das berufsbegleitende Modul C ist in den fünf Jahren nach der Funktionsübertragung im Rahmen der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 BayLBG und Abschnitt II Nr. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. August 2002 (KWMBl I S. 260) zu belegen. Dabei sollen Angebote der Akademie, der RLFB oder anerkannter externer Anbieter - z.B. des Bildungspakts Bayern im Rahmen der Maßnahme MODUS F oder der Universitäten - wahrgenommen werden.
Durch die Wahl von dafür ausgewiesenen Lehrgängen können schulartspezifische Schwerpunkte gesetzt werden.
Die Bewerbung für führungsrelevante Lehrgänge erfolgt auf dem Dienstweg. Der Dienstvorgesetzte nimmt zur Bewerbung Stellung.

4.  Qualifikationspflicht

Die Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen – das Portfolio zum Modul A – ist beim Auswahlverfahren – neben den dienstlichen Beurteilungen einschließlich der Verwendungseignung – eine der Entscheidungsgrundlagen für die auswählende Instanz. Sie wird den Bewerbungsunterlagen beigelegt.
Mit dem Portfolio wird anhand von Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikaten der Besuch von führungsrelevanten Lehrgängen im Umfang von 10 Tagen nachgewiesen. Die Lehrgänge sollen Inhalte aus dem Modul A abdecken; dabei wird die Teilnahme am Orientierungslehrgang besonders empfohlen.
Über die Gewichtung der Lehrgangsinhalte entscheidet die auswählende Behörde. Sie entscheidet auch, inwieweit gegebenenfalls die erfolgreiche Tätigkeit in einem Amt auf den geforderten Lehrgangsumfang angerechnet werden kann.

5.  Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Das Portfolio zum Modul A wird ab dem 1. August 2009 eingefordert.
Erhard
Ministerialdirektor

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