Prüfervergütungen und Vergütungen für Aufsichtsführende bei Staatlichen Prüfungen für Fachlehrer, für Lehrkräfte der Kurzschrift, für Lehrkräfte der Textverarbeitung, für Heilpädagogische Förderl...
DE - Landesrecht Bayern

Prüfervergütungen und Vergütungen für Aufsichtsführende bei Staatlichen Prüfungen für Fachlehrer, für Lehrkräfte der Kurzschrift, für Lehrkräfte der Textverarbeitung, für Heilpädagogische Förderlehrer und für Förderlehrer

1.  Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilungen I, II, III und V)

für Korrektur und Bewertung der Aufsichtsarbeiten
(Erst- und Zweitprüfer) je Arbeit
4,85 €
bei der mündlichen Prüfung je Stunde
für die Tätigkeit als Prüfer
9,35 €
für die Tätigkeit als Beisitzer
6,75 €
Für das Erstellen von Vorschlägen für die schriftlichen Arbeiten bei Prüfungen durch Prüfer, die weder haupt- noch nebenberuflich noch als Angestellte im öffentlichen Dienst in den Prüfungsfächern Unterricht erteilen je Thema
9,70 €

2.  Prüfungen für Lehrkräfte der Kurzschrift

Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung gehört zu den Dienstaufgaben des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilung I, in Augsburg. Soweit Aufgabenvorschläge von den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse in Bayreuth und München eingeholt werden, beträgt die Vergütung je Aufgabe
18,40 €
Schriftliche Prüfung
Korrektur und Wertung der Aufgabe in Theorie der Kurzschrift
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
6,30 €
Korrektur und Wertung der Übertragungsaufgabe in Verkehrsschrift (500 Silben Umfang)
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
3,25 €
Korrektur und Wertung der Übertragungsaufgabe in Schnellschrift (300 Silben Umfang)
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
2,95 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe Kurzschriftliche Texterfassung
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
1,45 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe in Pädagogik
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
4,35 €
Mündliche Prüfung
Theorie der Kurzschrift
Pädagogik
Erst- und Zweitprüfer je Fach und Prüfungsteilnehmer
2,10 €
Unterrichtspraktische Prüfung
Vorsitzende(r) und Mitglieder der Prüfungskommission
je Prüfungsteilnehmer
5,65 €
Vergütung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält neben der Prüfervergütung je Prüfungsteilnehmer einen Betrag von
1,65 €
mindestens jedoch
41,55 €
In diesem Betrag ist auch die Vergütung für Stichentscheide eingeschlossen.

3.  Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung

Aufgabenstellung (wie in Abschnitt 2.1)
Schriftliche Prüfung
Korrektur und Wertung der Aufgabe in Theorie der Textverarbeitung
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
6,30 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe Texterfassung (Computer)
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
1,00 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe
Gestaltung eines A4-Briefes nach Stichworten
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
2,20 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe Kurzschriftliche Texterfassung
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
1,45 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe
Bearbeiten eines Textes nach Autokorrektur
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
1,45 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe
Serienbrief oder Bausteinverarbeitung oder Gestaltung eines Layouts
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
1,45 €
Korrektur und Wertung der Aufgabe
in Pädagogik (Didaktik und Methodik des Textverarbeitungsunterrichts)
Erst- und Zweitprüfer je Arbeit
4,35 €
Mündliche Prüfung
Theorie der Textverarbeitung
Pädagogik
Erst- und Zweitprüfer je Fach und Prüfungsteilnehmer
2,10 €
Unterrichtspraktische Prüfung
Vorsitzendes Mitglied und Mitglieder der Prüfungskommission
je Prüfungsteilnehmer
5,65 €
Vergütung das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses
(wie in Abschnitt 2.5)

4.  Abschlussprüfung der berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für Heilpädagogische Förderlehrer

Für die Bewertung der schriftlichen Hausarbeit je Arbeit für den Erst- und für den Zweitprüfer sowie für den Stichentscheid
5,85 €
Für die Korrektur und Bewertung der Klausur für den Erst- und Zweitprüfer sowie für den Stichentscheid
4,85 €
Bei der mündlichen Prüfung je Prüfungsteilnehmer je Prüfer
4,85 €
je Beisitzer
2,40 €
Bei der schulpädagogischen Prüfung für die Bewertung der Lehrprobe einschließlich Prüfungsgespräch (soweit nicht Dienstaufgabe im Hauptamt), je Stunde Prüfungszeit und je Prüfer
6,75 €

5.  Erste Prüfung der Förderlehrer

Für Korrektur und Bewertung der Klausurarbeiten je Arbeit
für jeden Erst- und Zweitprüfer
4,85 €
für den Stichentscheid
4,85 €
Bei der mündlichen Prüfung
je Stunde Prüfungszeit für jedes der Mitglieder der Prüfungskommission
9,35 €

6.  Vergütungen für Aufsichtsführende

Aufsichtsführenden Lehrkräften bei Staatlichen Prüfungen für Fachlehrer, für Lehrkräfte der Kurzschrift, für Lehrkräfte der Textverarbeitung, für Heilpädagogische Förderlehrer und für Förderlehrer wird eine einheitliche Vergütung von 8,20 € je Aufsichtstag gewährt. Dauert die Aufsichtstätigkeit nicht mehr als drei volle Stunden, beträgt der Vergütungssatz 6,20 €.

7.  Anwendungsbereich, Inkrafttreten und Aufhebung von Vorschriften

Prüfervergütungen und Vergütungen für Aufsichtsführende nach dieser Bekanntmachung werden nicht gewährt, wenn die Tätigkeit als Prüfer oder Aufsichtsführender zu den Dienstaufgaben im Hauptamt gehört oder die Tätigkeit während der Dienstzeit ausgeführt wird.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über Prüfervergütungen und Vergütungen für Aufsichtsführende bei Staatlichen Prüfungen für Fachlehrer, für Lehrkräfte der Kurzschrift, für Lehrkräfte der Textverarbeitung, für Heilpädagogische Förderlehrer und für Förderlehrer vom 3. Januar 2003 (KWMBl I S. 40), außer Kraft; sie wird jedoch angewandt für Prüfungen, die vor dem 1. September 2006 abgeschlossen wurden. Die Regelungen zu den Anstellungsprüfungen der Fachlehrer, der gewerblichen Fachlehrer und der Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen sowie zur Zweiten Prüfung der Förderlehrer (Abschnitte II, III und VIII der Bekanntmachung vom 3. Januar 2003) wurden bereits mit KMS vom 21. Januar 2004 Az.: IV.6-P 4012.4-6.3 025 mit Wirkung vom 1. Februar 2004 außer Kraft gesetzt.
Erhard
Ministerialdirektor
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