Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung
DE - Landesrecht Bayern

Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung

Der Schulversuch „Profil 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung “ (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. April 2006, KWMBl I S. 102), an dem derzeit 17 bayerische berufliche Schulen teilnehmen, erprobt die Weiterentwicklung von Eigenverantwortung der beruflichen Schulen als konsequente Fortsetzung der Inneren Schulentwicklung in Bayern. Durch die erweiterte Selbstständigkeit soll den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schule stärker Rechnung getragen werden.

1.1 

Der Schulversuch hat zwischenzeitlich weitere Ergebnisse erbracht, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind.
Es ist zu beachten, dass die Maßnahme 1 „Einführung einer mittleren Führungsebene an beruflichen Schulen “ inhaltlich abgeschlossen ist und von allen beruflichen Schulen eigenverantwortlich, ganz oder in Teilen angewandt werden kann.
Zur Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren Führungsebene “ können sich für das letzte Profil 21-Schuljahr 2010/11 weitere sechs, sogenannte assoziierte Schulen formlos bis zum 20. Oktober 2010 bei der Stiftung Bildungspakt Bayern bewerben. Die ausgewählten Schulen erhalten hierfür jeweils vier Anrechnungsstunden für das Schuljahr 2010/11 bei Einführung der mittleren Führungsebene in mindestens zwei Abteilungen. Die Schulen werden bei der Schulung der mittleren Führungsebene unterstützt. Die Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren Führungsebene “ wird abschließend evaluiert.
Nr.
Titel
Kontext der Erprobung
Kurzerläuterung
1
Einführung einer mittleren Führungsebene an beruflichen Schulen
Berufliche Schulen
Die Einführung der mittleren Führungsebene hat positive Auswirkungen auf die Qualität der Zusammenarbeit und die konsequente Verfolgung von gemeinsamen Zielen. Die mittlere Führungsebene übernimmt neben der fachlichen und organisatorischen Zuständigkeit nach Maßgabe des Schulleiters Personal-, Finanz-, und Qualitätsverantwortung für ihre Einheit. Alternativ zur fachlichen Verantwortung ist auch die Übernahme von Querschnittsaufgaben, z.B. des Qualitätsmanagements an einer Schule, möglich.
2
Systematisches Personalentwicklungskonzept
Berufsschule
Durch ein systematisches, prozessorientiertes Personalmanagement – von der Gewinnung über die Begleitung und Förderung bis zum Berufsausstieg – wird Personalengpässen gegengesteuert.
3
Neue Formen der Leistungsbewertung –
Bewertung von Teamarbeit im Rahmen von Projekten
Berufsschule
Berufsoberschule
Auf der Grundlage eines hierfür erstellten Konzepts zur Förderung, Beobachtung und Bewertung von Sozialkompetenzen werden Teamleistungen und Sozialkompetenzen in die Projektbewertung integriert.
4
Kompetenzorientierte Leistungserhebungen im Einzelhandel
Berufsschule
Schüler werden anhand einheitlicher Bewertungsbögen und ‑kriterien optimal auf die kompetenzorientierte IHK-Abschlussprüfungsform des „Fallbezogenen Fachgesprächs “ in Form eines „Verkaufsgesprächs “ vorbereitet.
5
Eigenverantwortliches Arbeiten durch freiwilliges Zusatzangebot „FAmE “ = Freies Arbeiten mit Eigenverantwortung
Berufsfachschule
Eigenverantwortliches Arbeiten, Personal- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden durch geänderte Stundentafeln und einen separaten Lernraum mit eigens für sie bereitgestellten Lernmaterialien gefördert. Durch die Einbindung sogenannter „FAmE-Stunden “ in den Stundenplan erhöht sich auch die Anwesenheitszeit der Schülerinnen und Schüler an der Schule.
6
Einnahme von Drittmitteln aus der Vermietung von Räumen und Sachmitteln
Berufliche Schulen
Stärkung der Finanzausstattung der Schule durch die Einnahme von Drittmitteln. Organisation, Planung und Rechnungsabwicklung für die Vermietung werden eigenverantwortlich von der Schule durchgeführt.
7
Kooperation der Berufsfachschule für Sozialpflege mit Hauptschulen
Berufsfachschule für Sozialpflege
Ein gezielter Lehreraustausch zwischen Berufsfachschule und Hauptschule dient der Berufsinformation und der Unterstützung und Sicherung der Berufswahlentscheidung der Hauptschülerinnen und Hauptschüler.
Die Ergebnisse 1 bis 7 sind gemäß den Anlagen 1 bis 7 an entsprechenden beruflichen Schulen in Bayern ab dem Schuljahr 2010/2011 zulässig. In den Anlagen sind die Schulen genannt, die die jeweilige Neuerung für ihre Ausbildungssituation erprobt haben. Die einzelnen Maßnahmen können auch eigenverantwortlich an die spezielle Ausbildungssituation der eigenen Schule angepasst werden. Downloads zu den Maßnahmen sind unter www.bildungspakt-bayern.de zu finden.

1.2 

Darüber hinaus wurden die im Folgenden aufgeführten best practice-Lösungen erarbeitet. Nähere Informationen zu diesen einzelnen best practice-Lösungen können auf der Homepage der Stiftung Bildungspakt unter www.bildungspakt-bayern.de eingeholt werden.
Nr.
Titel
Kontext der Erprobung
Kurzerläuterung
1
Erstellen und Präsentieren eines Hörbeitrags über Ausbildungsberufe und Betriebe durch Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
Berufsschule
BVJ- und JoA-Schüler erlangen personale, soziale und mediale Kompetenzen im Rahmen des Projekts „Das kann nicht jeder “ der Stiftung Zuhören. Sie erstellen und präsentieren Hörbeiträge über Ausbildungsberufe und -betriebe ihrer Wahl.
2
Leistungsbezogene Unterrichtsmodule im Bereich Elektrotechnik
Berufsschule
Die Entwicklung und Umsetzung von Unterrichtsmodulen im Bereich der neugeordneten Elektroberufe zur Bildung von leistungshomogenen, berufsübergreifenden Klassen ermöglicht schülerorientiertes und differenziertes Unterrichten.
3
Fördermodul Rechnen
Berufsschule
Berufsfachschule
Durch Vertiefung von Inhalten in kleineren homogenen Gruppen können die Leistungsunterschiede von Schülerinnen und Schülern ausgeglichen werden.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft.
Kufner
Ministerialdirigent
Anlage 1: Einführung einer mittleren Führungsebene an beruflichen Schulen
Anhang: Rollenverständnis und Aufgabenkatalog einer mittleren Führungsebene
Anlage 2: Systematisches Personalentwicklungskonzept
Anlage 3: Neue Formen der Leistungsbewertung – Bewertung von Teamarbeit im Rahmen von Projekten
Anlage 4: Kompetenzorientierte Leistungserhebungen im Einzelhandel
Anlage 5: Eigenverantwortliches Arbeiten durch freiwilliges Zusatzangebot
Anlage 6: Einnahme von Drittmitteln aus der Vermietung von Räumen und Sachmitteln
Anlage 7: Kooperation der Berufsfachschule für Sozialpflege mit Hauptschulen

Anlagen 

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