Richtlinien für die Organisation des Praktikums der Studierenden für das Lehramt an Realschulen mit dem Fach Haushaltswissenschaft
DE - Landesrecht Bayern

Richtlinien für die Organisation des Praktikums der Studierenden für das Lehramt an Realschulen mit dem Fach Haushaltswissenschaft

Gemäß § 52 Abs. 1 Nummer 1 der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Richtlinien für das Praktikum als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Haushaltswissenschaft:
Inhaltsübersicht
§ 1 Ziel des Praktikums
§ 2 Dauer des Praktikums
§ 3 Praktikumshaushalte
§ 4 Andere Praktika
§ 5 Praktikantenvertrag
§ 6 Praktikumsinhalte
§ 7 Berichte
§ 8 In-Kraft-Treten
§ 1
Ziel des Praktikums
(1) Während des Praktikums sollen die Studierenden einen Einblick in Funktionen eines Haushalts und in dessen wirtschaftliche und soziale Verhältnisse bekommen.
(2) Durch eigenständige Mitarbeit im Haushalt sollen sich die Studierenden Grundkenntnisse und Fertigkeiten aneignen, soweit diese zum Verständnis des Studiengebietes dienlich sind.
§ 2
Dauer des Praktikums
Das Praktikum umfasst mindestens siebzehn Wochen und schließt den Lehrgang „Haushaltstechnik “ in Landsberg (Anlage 1) ein. Die Kosten für den einwöchigen Lehrgang (einschließlich Vollpension) von derzeit 155 Euro sind von den Studierenden zu tragen.
Das Praktikum kann in Teilabschnitten von mindestens acht Wochen abgeleistet werden.
(3) Ausfallzeiten sind nachzuholen, soweit sie zwei Wochen übersteigen.
§ 3
Praktikumshaushalte
(1) In Betracht kommen anerkannte Ausbildungsstätten für die Hauswirtschaft sowie Großhaushalte und Familienhaushalte mit nachgewiesener Qualifikation.
Die Ausbildung im eigenen Betriebshaushalt oder Familienhaushalt oder im Betriebs- oder Familienhaushalt naher Verwandter ist nicht zulässig.
Berufspraktische Ausbildungszeiten in der Hauswirtschaft können auf Antrag angerechnet werden. Der Antrag ist an das Praktikumsamt an der jeweiligen Universität zu richten.
§ 4
Andere Praktika
Praktika, die in Betrieben außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, können auf Antrag angerechnet werden, soweit sie den Bestimmungen dieser Bekanntmachung entsprechen. Die Entscheidung hierüber trifft das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an das ein diesbezüglicher Antrag zu richten ist.
§ 5
Praktikantenvertrag
Zwischen dem Ausbildenden und dem Studierenden ist vor Beginn des Praktikums ein schriftlicher Praktikantenvertrag (Anlage 2) abzuschließen, von dem der Studierende und der Praktikumshaushalt je eine Ausfertigung erhalten.
Die Praktikumszeiten sind auf der Praktikantenkarte (Anlage 3), die bei der jeweiligen Universität erhältlich ist, durch den Praktikumshaushalt fortlaufend zu bestätigen.
§ 6
Praktikumsinhalte
Das Praktikum soll den Studierenden folgende Inhalte vermitteln:
Einblick in die Struktur und die Organisation des Praktikumshaushalts,
Einblick in die sozialen Funktionen des Praktikumshaushalts,
Einblick in die Arbeitsplanung und Überblick über die Arbeitsgestaltung des Praktikumshaushalts,
Einblick in die Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Praktikumshaushalt,
- Überblick über Einkauf und Vorratshaltung im Hinblick auf die Marktlage,
Kenntnisse über eine bedarfsangepasste Ernährung sowie Fähigkeiten in der Nahrungszubereitung und Vorratshaltung,
- Fähigkeiten in der Pflege von Wohn- und Wirtschaftsräumen,
- Kenntnisse über Unfallverhütungsmaßnahmen,
- Kenntnisse von Maßnahmen zum Umweltschutz.
§ 7
Berichte
(1) Vom Studierenden sind mindestens zwei Erfahrungsberichte zu fertigen. Sie sollen einen Nachweis darstellen, der jeweils acht Wochen umfasst. Die Berichte sind dem Praktikumsamt an der jeweiligen Universität vorzulegen.
(2) Aus den Berichten soll der Bezug zur späteren schulischen Tätigkeit hervorgehen.
§ 8
In-Kraft-Treten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 9. Mai 1980 (KMBl I S. 431), geändert mit Bekanntmachung vom 13. Juni 1983 (KMBl I S. 368), außer Kraft; sie wird aber noch angewandt für Prüfungsteilnehmer, die die Erste Staatsprüfung im Fach Haushaltswissenschaft noch nach den Bestimmungen der Achten Verordnung zur Änderung der LPO I ablegen wollen.
Erhard
Ministerialdirektor
Der einwöchige Lehrgang soll den Studierenden einen Überblick über Funktion und Gebrauchsmerkmale der Geräte und Maschinen für den Haushalt geben. In Fallstudien üben sie Einsatz, Bedienung und Wartung der Geräte. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind Grundkenntnisse der Mechanik, der Wärmelehre und der Elektrotechnik.
Einblick in die Vielfalt des Angebots auf dem Haushaltsgerätesektor (vorwiegend auf dem Gebiet der Nahrungszubereitung und Vorratshaltung); Prospektstudium, insbesondere der Produkt- bzw. Geräteinformation;
Überblick über den grundsätzlichen technischen Aufbau und die Wirkungsweise der Geräte und Maschinen;
Überblick über die Ausstattungsmerkmale aus arbeitswirtschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Sicht;

3.1 

Technische Merkmale wie Abmessung, Fassungsvermögen, Strom-, Gas- und Wasseranschluss-Sicherheitseinrichtungen, Prüf- und Schutzzeichen sowie Typenschild;

3.2 

Vergleichende Beurteilung der Gebrauchsmerkmale für unterschiedliche Haushalte;
Fähigkeit, Geräte und Maschinen einschließlich eventueller Zubehörteile für bestimmte Arbeiten sinnvoll einzusetzen;

4.1 

Kenndaten für Energie- und Wasserverbrauch, Verbrauch an Wasch- und Spülmitteln sowie Hilfsmitteln, Zeitbedarf;

4.2 

Richtige Bedienung und Wartung, prinzipieller Einsatz der Gebrauchsanleitung, Unfallverhütung;

4.3 

Tabellarische Erfassung der technischen Daten und der Ergebnisse der Fallstudien; vergleichende Bewertung.
Zu den Zielen 1 bis 4 werden folgende
Elektroherde, Mikrowellengeräte, Geräte zur Lebensmittelverarbeitung, Kühlgeräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner.
Ein
Küchen- und Kleingeräte; Geräte zur Feucht- und Nassreinigung textiler und nichttextiler Flächen.

1  Vertragspartner

Nachstehender Vertrag zur Durchführung eines Praktikums wird geschlossen zwischen

1.1  Praktikant (Studierende/r)

Name: ..................................................................................... Vorname: ...........................................
(Bei Verheirateten ggf. auch Geburtsname)
geboren am: .................................. Wohnort: ......................................................................................
Straße: ..................................................................................................................................................
z. Zt. im ...... Semester Fach Haushaltswissenschaft an der TU München
und

1.2  Betriebsinhaber des Praktikumshaushalts

Name: ..................................................................... Vorname: ..........................................
Anschrift: ............................................................................................................................
Kreis: .......................................................................................Tel.: ................../................

2  Bedingungen des Praktikums

2.1  Zweck des Praktikums

Der Studierende wird entsprechend den Richtlinien für die Organisation des Praktikums der Studierenden für das Lehramt an Realschulen mit dem Fach Haushaltswissenschaft zur eigenständigen Mitarbeit herangezogen. Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet.

2.2  Dauer des Praktikums

Das Praktikum beginnt am ............................. und endet am .........................

2.3  Der Praktikumshaushalt verpflichtet sich

- im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten dem Studierenden die nach den Richtlinien vorgesehenen Erfahrungen und praktischen Kenntnisse zu vermitteln,
- die zur Anfertigung von Berichten über das Praktikum erforderlichen Betriebsdaten zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind,
- dem Studierenden nach Beendigung des Praktikums die erforderlichen Tätigkeitsnachweise auszustellen.

2.4 

- die gebotenen Praktikumsmöglichkeiten wahrzunehmen, b. w.
- die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
- die geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnung und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten sowie die Haushalts- und Betriebseinrichtungen sorgfältig zu behandeln,
- die vereinbarten Anwesenheitszeiten einzuhalten und bei Fernbleiben den Haushalt oder Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen; bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

2.5  Versicherungsschutz

Der Studierende ist während des Praktikums kraft Gesetzes gegen Unfall versichert.
Die Sozialversicherung richtet sich nach den geltenden Vorschriften.
Auf Verlangen hat der Studierende eine der Dauer und dem Inhalt des Praktikumsvertrags angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen.

2.6  Vergütung

Der Studierende erhält eine Vergütung von € ............ brutto, welche spätestens mit Beendigung des Praktikums zu zahlen ist.

2.7  Vertragsauflösung

Der Praktikumsvertrag kann beiderseits aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist, in sonstigen Fällen mit einer Frist von vier Wochen aufgelöst werden.
Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner.
Bei vorzeitiger Vertragslösung kann Schadenersatz nicht verlangt werden.

2.8  Vertragsausfertigungen

Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.

2.9  Sonstige Vereinbarungen

....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
Ort: ..................................................................... Datum: ...........................................................
Betriebsleiter: Studierender:
.................................................. .........................................................
(Name) (Name)
.................................................. ..........................................................
(Unterschrift) (Unterschrift)
(Praktikum gem. § 52 Abs. 1 Nr. LPO I)
(Vorname) (Familienname)
(Geburtsdatum) (Geburtsort)
Reifezeugnis vom ____________ 20_____
Schule ______________________
Praktikumsamt Lehramt Realschule, TUM, Lothstraße 17, 80335 München in ____________________________
Zeit von bis
Dauer in Wochen
Praktikumsbetrieb
Anschrift
Betriebs- und Haushaltsschwerpunkte
Für den Haushalt oder Betrieb
Name
Datum, Unterschrift, Stempel
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