Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
DE - Landesrecht Bayern

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mit Urkunde vom 9. November 2009 wurden der Gemeinschaft der
Der Verleihung liegt die Satzung der Comboni-Missionare vom Herzen Jesu, Deutschsprachige Provinz, vom 25. Juli 2009 zugrunde. Vertreter der Körperschaft des öffentlichen Rechts sind der Provinzial und der Provinzökonom. Diese sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Freistaat Bayern haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft.
Erhard
Ministerialdirektor
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