Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
¹Mit Urkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. September 2022 wurden der Assoziation Heilige Teresia Benedicta a Cruce mit Sitz in Berg auf ihren Antrag nach Art. 26a Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften (Kirchensteuergesetz – KirchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 1994 (GVBl. S. 1026), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 606), die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes für das Gebiet des Freistaates Bayern verliehen. ²Die Verleihung erfolgte unter der Auflage, dass wirtschaftliche Betätigungen der Assoziation nur durch eigene, von der Körperschaft getrennte juristische Personen in den Formen des Wirtschaftsrechts erfolgen. ³Der Verleihung liegen die Statuten der Assoziation vom 21. November 2020 sowie das Direktorium der Assoziation vom Mai 2021 zugrunde. ⁴Die Körperschaft wird durch die Assoziationsvorsitzende vertreten. ⁵Assoziationsvorsitzende ist derzeit Sr. M. Veronika Reincke OCD. ⁶Jede Änderung der Satzung und jeder Wechsel der Person der satzungsmäßigen Vertreter der Assoziation sind dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unverzüglich anzuzeigen. ⁷Der Freistaat Bayern haftet nicht für Verbindlichkeiten der Assoziation.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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