Neufassung der Gerichtsvollzieherordnung
    DE - Landesrecht Bayern

    Neufassung der Gerichtsvollzieherordnung

    1. 

    Die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVO wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.

    2. 

    Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.
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