MuWahlPersVBek: Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen
1. Allgemeines
¹Zur Erleichterung der Wahlen, die nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) und der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) durchzuführen sind, werden Mustervordrucke für die wichtigsten von den Wahlvorständen vorzunehmenden Maßnahmen nachfolgend bekannt gegeben. ²Sie sind dieser Bekanntmachung nach Verzeichnis Mustervordrucke beigefügt. ³Die Herstellung oder Beschaffung der Mustervordrucke bleibt wegen der Verschiedenheit der einzelnen Fälle und des Bedarfs den Dienststellen im Benehmen mit dem Wahlvorstand überlassen.
2. Verzeichnis Mustervordrucke
2.1
Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Personalratswahl (§ 1 Abs. 5 WO-BayPVG)
2.2
Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats (§ 1 Abs. 5, §§ 33, 34, 46, 47, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.3
Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 5, § 32 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.4
Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands für die Wahl der Bezirks-/Haupt-/Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 5, § 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
2.5
Niederschrift des Wahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und ihre Verteilung auf die Gruppen (§ 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 WO-BayPVG)
2.6
Niederschrift des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats und ihre Verteilung auf die Gruppen (§§ 5, 33, 36, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.7
Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 6 WO-BayPVG)
2.8
Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 6 WO-BayPVG)
2.9
Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats in Gruppenwahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.10
Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats in gemeinsamer Wahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.11
Wahlausschreiben für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 32 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 6 WO-BayPVG)
2.12
Wahlausschreiben für die Wahl der Bezirks-/Haupt-/Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 38 Abs. 2, § 45 Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
2.13
Wahlvorschlag für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 8 WO-BayPVG)
2.14
Wahlvorschlag für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 8 WO-BayPVG)
2.15
Bekanntgabe der als gültig anerkannten Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 13 WO-BayPVG)
2.16
Bekanntgabe der als gültig anerkannten Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 13 WO-BayPVG)
2.17
Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl und Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Gruppenwahl und Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a und Abs. 3, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.18
Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags – Gruppenwahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. a Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.19
Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Wahl nur eines Vertreters einer Gruppe – Gruppenwahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. a Alt. 2 und Abs. 2, § 29 Abs. 1, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.20
Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Gemeinsame Wahl und Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.21
Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags – Gemeinsame Wahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.22
Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Wahl nur eines Personalratsmitglieds – Gemeinsame Wahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2 und Abs. 2, § 29 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.23
Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und Abs. 3, § 32 Abs. 1 und Abs. 2, § 45 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
2.24
Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Vorliegen eines Wahlvorschlags – Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, § 32 Abs. 1 und Abs. 3, § 45 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
2.25
Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Wahl nur eines Mitglieds – Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2, §§ 29, 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
2.26
Niederschrift über das Ergebnis der Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.27
Niederschrift über das Ergebnis der Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.28
Niederschrift über das Ergebnis der Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (§§ 21, 32 Abs. 1, §§ 45, 52, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
2.29
Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe (§ 56a Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 WO-BayPVG)
2.30
Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe (§§ 17, 56a Abs. 2 WO-BayPVG)
2.31
Wegweiser für die schriftliche Stimmabgabe (§§ 17, 56a Abs. 2 WO-BayPVG)
3. Hinweise zu den Mustervordrucken
3.1 Hinweis zu Nr. 2.29
Mit den Wahlunterlagen zu übersendende vorgedruckte persönliche Erklärung, die vom Wahlberechtigten auszufüllen und persönlich zu unterschreiben ist (§ 56a Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 WO-BayPVG)
3.2 Hinweis zu Nr. 2.30
¹Es besteht keine Verpflichtung, ein entsprechendes Merkblatt an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. ²Aufgrund der vorübergehenden Änderung in Bezug auf die Wahlhandlung, insbesondere für die regelmäßigen Wahlen 2021, ist das Merkblatt als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.
3.3 Hinweis zu Nr. 2.31
¹Es besteht keine Verpflichtung, einen entsprechenden Wegweiser an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. ²Aufgrund der vorübergehenden Änderung in Bezug auf die Wahlhandlung, insbesondere für die regelmäßigen Wahlen 2021, ist der Wegweiser als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
¹Diese Bekanntmachung tritt am 16. Februar 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft. ²Mit Ablauf des 15. Februar 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen (MuWahlPersVBek) vom 12. Oktober 2015 (FMBl. S. 282, StAnz. 2015 Nr. 45), die durch Bekanntmachung vom 1. Juni 2018 (FMBl. S. 66) geändert worden ist, außer Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
Anlagen
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