Vereinbarung zur musikalischen Bildung in Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen
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Vereinbarung zur musikalischen Bildung in Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen

Zwischen dem Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen, dem Bayerischen Blasmusikverband e. V., dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde am 16. März 2005 eine Vereinbarung zur Unterstützung der bereits von einigen Schulen praktizierten und von vielen Seiten gewünschten Kooperationen zur musikalischen Bildung der Kinder und Jugendlichen unterzeichnet. Die Beteiligten bekennen sich in der Vereinbarung dazu, dass es ein gemeinsames Anliegen unserer Gesellschaft sein muss, „
Musikalische Erziehung ist ein wesentlicher Bestandteil ganzheitlicher Bildung. Die regelmäßige Beschäftigung mit Musik fördert nachhaltig die kognitive, emotionale, ästhetische und motorische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und erzeugt im außermusikalischen Bereich einen deutlichen Kompetenzgewinn hin zum „konstruktiven, engagierten und reflektierenden Bürger “ (PISA 2000, Zusammenfassung S. 25). Deshalb muss es ein gemeinsames Anliegen unserer Gesellschaft sein, möglichst allen Kindern und Jugendlichen einen vertieften Zugang zu musikalischer Bildung durch Musikunterricht und aktives Singen und Musizieren anzubieten. In diesem Sinn wollen allgemein bildende Schulen und öffentliche Musikschulen zusammenarbeiten.
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Die Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. als Trägerverband der kommunalen und kommunal geförderten Sing- und Musikschulen in Bayern und der Bayerische Blasmusikverband e. V. intensivieren die Zusammenarbeit zwischen den allgemein bildenden Schulen und den öffentlichen Sing- und Musikschulen unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und Bedürfnisse auf folgenden Gebieten:
Zusammenarbeit bei der Umsetzung des musikalischen Bildungsauftrages der allgemein bildenden Schulen bzw. der Musikschulen insbesondere in den Bereichen
– Elementare Musikerziehung,
– Vokal- und Instrumentalunterricht,
– Singen und Musizieren in Gruppen,
– Ensemblespiel in verschiedenen Besetzungen und Stilrichtungen, auch in partnerschaftlich verantworteten Klangkörpern (Chöre/Orchester/Bands),
– Vorbereitung auf ein Musikstudium.
Durchführung gemeinsamer Projekte wie Konzerte, Musiktheater, oder Probenphasen.
Gemeinsame Nutzung von Räumen, Instrumenten und technischem Gerät.
Zusammenarbeit in der Ganztags-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie in der Ganztagsschule, auch unter Einbeziehung des Laien- und des kirchlichen Musizierens.
Projektbezogene Fortbildung für das musikpädagogische Fachpersonal der allgemein bildenden Schulen und der Musikschulen.
Unter der Schirmherrschaft der Ministerien für Unterricht und Kultus sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird ein ständiger Arbeitskreis eingerichtet, in dem sich Vertreter der vier unterzeichnenden Institutionen befinden. Dieser Arbeitskreis evaluiert die Ergebnisse der Zusammenarbeit, stellt Kontakte her und plant zukünftige Projekte.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Erhard
Ministerialdirektor
Ulrich Wilhelm
Ministerialdirektor
KWMBl I 2005 S. 156
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