Lehrplan für die Hauptschule
DE - Landesrecht Bayern

Lehrplan für die Hauptschule

Der Lehrplan für die bayerische Hauptschule wurde überarbeitet. Er umfasst zwei Teillehrpläne mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus, einen Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 mit 9 der Hauptschule und einen Lehrplan für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 des Mittlere-Reife-Zugs der Hauptschule.
Der Lehrplan wird
im Schuljahr 2004/05 in den Jahrgangsstufen 5 und 7,
im Schuljahr 2005/06 in den Jahrgangsstufen 6 und 8,
im Schuljahr 2006/07 in der Jahrgangsstufe 9 und
im Schuljahr 2007/08 in der Jahrgangsstufe 10
verbindlich eingeführt.
Im Regelbereich der Hauptschule kann er - soweit dies möglich ist - ab dem Schuljahr 2004/05 auch in den übrigen Jahrgangsstufen 6, 8 und 9 verwendet werden. Zum Unterricht im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ergeht ein eigenes KM-Schreiben.
Die Regierungen, die Staatlichen Schulämter und die Leiter der Volksschulen sind verpflichtet, Lehrpläne in dem für den Dienstbetrieb erforderlichen Umfang zu beschaffen.
Schulbücher der Fächer Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre, Musik und Kunst zum Lehrplan von 1997 behalten ihre Zulassung für den Gebrauch im Unterricht. In den übrigen Fächern läuft die Genehmigung schrittweise mit In-Kraft-Treten des neuen Lehrplans aus. Die Bücher können jedoch übergangsweise weiter verwendet werden bis sie aufgebraucht sind. Zur Komplettierung von Klassensätzen können sie in geringer Zahl auch noch angeschafft werden. Auf das jeweils gültige Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel wird verwiesen.
Der Lehrplan wird nicht als Sondernummer des Amtsblatts des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht. Er wird durch den Verlag Kastner AG - das medienhaus, Schloßhof 2-6, 85283 Wolnzach, Tel.: 08442/9 25 30, Fax: 08442/ 22 89, E-Mail: g.schachtner@kastner.de vertrieben.
Die Bekanntmachung über die Einführung des Lehrplans für die bayerische Hauptschule vom 29. Oktober 1997 (KWMBl I S. 321) und die Bekanntmachung über die Einführung des Lehrplans Verkehrserziehung für die bayerische Hauptschule vom 21. Januar 1992 (KWMBl I S. 222) treten für die Jahrgangsstufen 5 und 7 im Schuljahr 2004/05, für die Jahrgangsstufen 6 und 8 im Schuljahr 2005/06, für die Jahrgangsstufe 9 im Schuljahr 2006/07 und für die Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2007/08 außer Kraft.
gez. Erhard
Ministerialdirektor
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