Landesbeauftragte für den Computereinsatz im Fachunterricht
DE - Landesrecht Bayern

Landesbeauftragte für den Computereinsatz im Fachunterricht

1.  Funktion

Die Landesbeauftragten für den Computereinsatz im Fachunterricht sind an die Dienststellen der für sie zuständigen Ministerialbeauftragten angebunden. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Einsatzes von modernen Medien im gymnasialen Fachunterricht.

2.  Aufgaben

2.1 

Bereitstellung von Informationen für den Einsatz neuer Medien im Fachunterricht und Entwicklung innovativer Unterrichtsmodelle
Die Landesbeauftragten haben die Aufgabe, aktuelle und unterrichtsrelevante Informationen zu Didaktik und Methodik des fachspezifischen Medieneinsatzes zusammenzustellen und ihre Erkenntnisse an geeigneter Stelle bereitzustellen. Sie regen innovative Vorhaben in den Gymnasien an und entwickeln dazu Modelle (ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Lehrkräften, wie z.B. den Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkräften).

2.2 

Beratung von Multiplikatorengruppen
Die Beratungstätigkeit der Landesbeauftragten beschränkt sich auf die Beratung von

2.3 

Prüfung fachbezogener digitaler Medien auf unterrichtliche Eignung und Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Landesbeauftragten für den Computereinsatz im Fachunterricht prüfen digitale Bildungsmedien und erstellen dazu fachliche Beurteilungen. Ihre Gutachten werden in der Datenbank i-CD-ROM des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung veröffentlicht. Das Staatsinstitut leitet nach Möglichkeit für die Dauer der Begutachtung Prüfexemplare an die Landesbeauftragten weiter.

2.4 

Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Die Landesbeauftragten halten mindestens eine Besprechung zu Beginn eines Schuljahres mit dem für sie zuständigen Fachreferenten der Abteilung Gymnasium am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ab und stimmen dabei aktuelle Vorhaben und deren Veröffentlichung ab.

3.  Sonstiges

Die Landesbeauftragten stellen die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben erstellten Angebote auf Internetseiten im Aufsichtsbereich des Bayerischen Staatsministeriums zur Verfügung, wie z.B. dem Gymnasialnetz oder dem Bayerischen Schulserver.
Die Zusammenarbeit mit dem FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht ist erwünscht, wird aber nicht in allen Fächern in gleicher Weise möglich sein.
Die eigene Fortbildung der Beamten wird vorausgesetzt und ist deshalb Teil der mit den gewährten Anrechnungsstunden und der Funktionsstelle verbundenen Dienstaufgaben. Generell werden fachspezifische Schwerpunkte in der Jahresplanung zugelassen, da nicht alle genannten Bereiche in den Fächern in gleicher Weise relevant sind.
Dem zuständigen Ministerialbeauftragten ist zum 1. Juli eines Jahres eine Jahresplanung für das folgende Schuljahr vorzulegen. Ein Jahresbericht, der einen Überblick über die Tätigkeiten im abgelaufenen Schuljahr gibt, ist jeweils zum 31. Juli eines Jahres auf dem Dienstweg dem Staatsministerium vorzulegen. Das Staatsministerium ist zudem durch das Staatsinstitut mittels einer Niederschrift über die Gesprächsergebnisse mit dem ISB-Referenten bis zum 1. Dezember eines Jahres zu informieren.
Die Bekanntmachung vom 12. Mai 1993 (KWMBl I S. 274) wird aufgehoben.
Erhard
Ministerialdirektor
KWMBl I 2006 S. 277
Markierungen
Leseansicht