VV-mQSteuer: Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer
Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer, enthält eine nähere Ausgestaltung des Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, ber. S. 764, BayRS 2030-1-4-F) sowie der §§ 7 ff. der Verordnung zur Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (EStBAPO) vom 27. April 2011 (GVBl S. 220, BayRS 2030-2-13-F), § 8 Satz 1 EStBAPO.
1. Zuständigkeit und Verfahren
¹Die Zuständigkeit für die Organisation sowie die Durchführung der modularen Qualifizierung wird in § 7 EStBAPO geregelt. ²Die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständigen Behörden können die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrinhalte auf die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern übertragen.
¹Die jeweils zuständigen Behörden tragen dafür Sorge, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf regelmäßig durchgeführt werden. ²Dem modularen Aufbau ist dabei Rechnung zu tragen.
¹Die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständigen Behörden stellen jährlich die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können, fest. ²Zudem unterrichten sie anschließend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich über die – für die jeweiligen Ämter gemäß Nr. 4 – zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung. ³Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen, den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, erklären dies schriftlich gegenüber der nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständigen Behörde.
2. Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7
¹Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium), mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene, die in den fachlichen Schwerpunkt Steuer gewechselt sind, können sich auf folgenden Dienstposten für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7 modular qualifizieren, § 9 Satz 3 EStBAPO:
Vollzieherin oder Vollzieher in der Vollstreckung,
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Lohnsteuerarbeitgeberstelle, der Finanzkasse oder einer Geschäftsstelle und
EDV-Betreuerin oder EDV-Betreuer.
²Beamtinnen und Beamte, die im Bereich Information und Kommunikation des Landesamts für Steuern eingesetzt sind, können sich auf folgenden Dienstposten für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7 modular qualifizieren, § 9 Satz 3 EStBAPO:
Softwareverteilung,
Haushalt-KDB-Geräteverwaltung,
Task Force und
Operating.
3. Teilnahme, § 9 Satz 2 EStBAPO
¹Beamtinnen und Beamte können an der modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben, Art. 20 Abs. 4 LlbG. ²Diese darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 9 Satz 1 EStBAPO erfüllt sind und
die bei den Beamtinnen und Beamten, die in der ersten Qualifikationsebene eingestiegen sind, im Rahmen einer Einarbeitungszeit von mindestens sechs Monaten auf einem nach Nr. 2 genannten Dienstposten gezeigten Leistungen erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der höheren Ämter gewachsen sind,
die Beamtinnen und Beamten, die für eine Qualifizierung für Ämter ab der dritten oder vierten Qualifikationsebene in Betracht kommen, grundsätzlich an mindestens zwei allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben. ³Die Rotationsvoraussetzungen gemäß den Leitlinien Personalentwicklung für die bayerische Steuerverwaltung bleiben unberührt.
4. Inhalt und Dauer der Maßnahmen
¹Die folgenden Übersichten enthalten die nähere Ausgestaltung des § 10 EStBAPO. ²Darüber hinaus wird geregelt, in welchen Ämtern die Teilnahme an den jeweiligen Modulen frühestens möglich ist.
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 6
Grundzüge Steuerrecht
35 UE
Mündliche Prüfung
A 5 oder A 6
Überblick über Aufgabenstellungen und Arbeitsabläufe in unterschiedlichen steuerlichen Arbeitsgebieten
20 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Vollstreckung)
Verfahrensrecht und materielles Recht für Vollziehungsbeamte mit arbeitspsychologischer Schulung
34 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Lohnsteuerarbeitgeberstelle)
Lohnsteuerrecht und Lohnsteueranmeldeverfahren
29 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Finanzkasse)
Grundlagen Finanzkasse mit UNIFA, Auskunfts- und Sachbearbeitungsverfahren
34 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Geschäftsstelle)
Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(EDV-Betreuung)
Aufgaben und Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 6
Grundzüge IuK, Überblick EDV
32 UE
Mündliche Prüfung
A 5 oder A 6
Überblick über Aufgabenstellungen und Arbeitsabläufe in der IuK
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Software-verteilung)
Aufgaben und technische Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Haushalt-KDB-Geräteverw.)
Zusammenspiel und Funktionalität
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Task Force)
Aufgaben und technische Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Operating)
Aufgaben und technische Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 9
Betriebliche Steuern und Verfahrensrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Buchführung und Bilanzsteuerrecht
60 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 9
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 9
ITIL V 3 Foundation
30 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Projektmanagement
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
LOGIK des Programmierens
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 9
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 9
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Controlling und Organisation
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 9
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der steuerlichen Praxis bzw. den Dienstposten am StMFH
30 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanage-ment, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Verfahren IuK, Organisation, Controlling
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 13 Beamtinnen und Beamte, die bereits Führungsaufgaben innehaben, müssen eine mindestens sechsmonatige erfolgreiche Bewährung als Führungskraft nachweisen.
A 14 bei Beamtinnen und Beamten, die am Staatsministerium eingesetzt sind.
Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder
A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Personalmanagement und Finanzmanagement
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 9
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Praxistraining
Konfliktmanagement
und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 9
ITIL V 3 Foundation
30 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Praxistraining
Konfliktmanagement
und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
Projektmanagement
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
LOGIK des Programmierens
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Soziale Kompetenzen
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Verfahren IuK, Organisation, Controlling
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
5. Nachweis der Teilnahme
¹Das Ergebnis der mündlichen Prüfung nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 bis 4 EStBAPO ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Anschluss an die Prüfung mündlich mitzuteilen. ²Eine nicht erfolgreiche Teilnahme ist von den Prüferinnen bzw. Prüfern schriftlich zu begründen und durch die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständige Behörde der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer mitzuteilen.
¹Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme (§ 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 5 EStBAPO) ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern spätestens vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme zu übermitteln. ²Im Falle einer nicht erfolgreichen Teilnahme gilt das Gleiche wie bei einer nicht erfolgreichen Prüfung.
¹Die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständige Behörde stellt den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung fest, § 12 Abs. 6 EStBAPO. ²Die Feststellung über den erfolgreichen Abschluss ist eine Voraussetzung für Beförderungen in Ämter ab A 7, A 10 bzw. A 14, Art. 17 Abs. 6 Satz 1 LlbG. ³Beamtinnen und Beamte am Staatsministerium, die sich für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 modular qualifizieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen „Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht“, „Verfahren IuK, Organisation, Controlling“ und „Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an den Dienstposten am StMFH“ eine Teilfeststellung über den erreichten Stand (Art. 20 Abs. 5 Satz 2 LlbG). ⁴Sie ist Voraussetzung für eine Beförderung nach A 14. ⁵Für Beförderungen in Ämter ab der Besoldungsgruppe A 15 bedarf es der Feststellung über den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme „Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop“. ⁶Die Feststellung sowie die Teilfeststellung ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu übermitteln.
6. Beteiligung und Genehmigung
6.1
Bei der Erstellung dieses Konzepts sind beteiligt worden:
– der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
– die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium der Finanzen gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
– die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
6.2
Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.
7. Geltung
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
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