Beratung zur konduktiven Förderung
DE - Landesrecht Bayern

Beratung zur konduktiven Förderung

Beratung zur konduktiven Förderung von körperbehinderten Kindern zielt darauf ab, dass Kinder und Jugendliche ihrem speziellen Förderbedarf entsprechend in die konduktive Förderung einbezogen werden.
Beratung wird durchgeführt von der
– Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte in München,
– Ernst-Barlach-Schule für Körperbehinderte der Stiftung Pfennigparade in München,
– Schule für Körperbehinderte des Bezirks Mittelfranken in Nürnberg,
– Schule für Körperbehinderte des Vereins zur Förderung spastisch gelähmter und anderer Körperbehinderter in Würzburg und
– Astrid-Lindgren-Schule für Körperbehinderte des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte in Kempten.
Die Beratungsschulen erfüllen ihre Aufgaben
– durch Mithilfe bei Durchführung und Vermittlung einer differenzierten Diagnostik, Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und Erarbeitung individueller Förderpläne,
– durch Zusammenarbeit mit Ärzten, Psychologen, Pädagogen und anderen Diensten sowie den Erziehungsberechtigten,
– durch zentrale und lokale Fortbildung der Lehrkräfte im Zusammenwirken mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen,
– durch Mitwirken am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung in München bei der Erarbeitung von geeigneten Methoden, Förderungshilfen und anderem Bedarf.
Die Regierungen und die Staatlichen Schulämter werden gebeten, den betroffenen Personenkreis und die entsprechenden Stellen über die Leistungen der konduktiven Förderung zu unterrichten. Sie werden auch gebeten, die Arbeit der Beratungsschulen in geeigneter Weise zu fördern.
I.A. Erhard
Ministerialdirektor
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