Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen
DE - Landesrecht Bayern

Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen

¹Das „Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen“, bei dem es sich um eine verbindliche Vorgabe für alle Schulen in Bayern handelt, ist online unter www.km.bayern.de/gesamtkonzept-politische-bildung.de veröffentlicht.
²Die Bayerische Verfassung verpflichtet dazu, die Schülerinnen und Schüler „im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen“ (Art. 131 Abs. 3). ³Aktuell wird besonders deutlich, wie grundlegend es ist, dass alle Lehrkräfte an allen Schulen in Bayern Politische Bildung in Schule und Unterricht umsetzen. ⁴Sie müssen dies tun als überzeugte und überzeugende Botschafter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf der Basis des Grundgesetzes, der Bayerischen Verfassung und der weiteren maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen.
⁵Das „Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen“ konkretisiert das schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel „Politische Bildung“. ⁶Es gibt allen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften aller Schularten und aller Fächer den verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der Politischen Bildung an den Schulen in Bayern vor. ⁷Es fasst wichtige Grundsätze zusammen und unterstützt ihre Arbeit mit Hinweisen auf die gesamte Bandbreite der nachhaltigen Gestaltung Politischer Bildung im Schulbereich.
⁸Die Lehrkräfte sind über das Gesamtkonzept zu informieren.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. September 2017 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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