GTV: Gefangenentransportvorschrift
I.
In der Anlage wird die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz erlassene Dienstvorschrift für den Gefangenentransport (GTV) vom 7. Januar 2008 (AllMBl S. 3) bekannt gegeben.
II.
Die Bekanntmachung über die Dienstvorschrift für den Gefangenentransport (GTV) vom 28. Juni 2002 (JMBl S. 85) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten.
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