Schulversuch Flexible Grundschule
Vom Beginn des Schuljahres 2010/11 bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 (Vorbereitungsjahr 2009/10) wird in Kooperation des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern der Schulversuch „Flexible Grundschule “ nach Art. 81 und 82 BayEUG durchgeführt.
1. Ziele und Inhalte
Der Modellversuch soll klären, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Schuleingangsphase noch stärker als bisher der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
In diesem Zusammenhang sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
– Welche organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um einen bestmöglichen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und von dort in die weiterführenden Schulen sicherzustellen?
– Wie können die für den Unterricht in jahrgangskombinierten Klassen bereits bestehenden methodisch-didaktischen Konzepte so weiterentwickelt werden, dass eine bestmögliche individuelle Förderung gewährleistet ist?
– Welche diagnostischen Verfahren zur Erhebung der Lernausgangslage und zur Begleitdiagnostik eignen sich für den Einsatz in der Eingangsstufe?
– Welche Formen der Leistungserhebung und -messung ergänzen das methodisch-didaktische Konzept der Eingangsstufe?
– Wie und in welchem Umfang kann eine erfolgreiche Umsetzung des Konzepts der Flexiblen Grundschule durch schulinterne Vorbereitung und Elternarbeit unterstützt werden?
– Welche Entscheidungsgrundlagen sind erforderlich, um die Verweildauer in der Eingangsstufe zu bestimmen?
– Welche organisatorischen Maßnahmen und unterrichtlichen Rahmenbedingungen können den Unterricht in der Eingangsstufe unterstützen?
Im Rahmen der Ausweitung des Schulversuchs zum Schuljahr 2012/13 um 60 Modellschulen sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
– Welche Anforderungen sind an ein praktikables Vernetzungs- und Fortbildungskonzept zu stellen?
– Welche Kompetenzbasis unterstützt eine evtl. Implementation des Konzepts?
2. Organisation
Der Modellversuch ist ein Kooperationsprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern, das von einem wissenschaftlichen Beirat beraten und vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München betreut und empirisch evaluiert wird.
3. Schulinterne Organisation und Unterstützungsmaßnahmen
3.1
Die Modellschulen führen die Jahrgangsstufen 1 und 2 als Eingangsstufe auf der Basis jahrgangskombinierter Klassen und führen mindestens eine Klasse in dieser Form.
3.2
Im Rahmen des Schulversuchs können die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 1 und 2 je nach Entwicklungs- und Leistungsstand in einem, zwei oder drei Schulbesuchsjahren durchlaufen. Zum Ende des ersten Schulbesuchsjahres kann entschieden werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler abweichend von der Regel eines zweijährigen Besuchs der Eingangsstufe diese in einem Jahr durchlaufen soll. Am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres kann auch entschieden werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler abweichend von der Regel eines zweijährigen Besuchs der Eingangsstufe diese in drei Jahren durchlaufen soll.
Ein Wechsel zum Halbjahr nach § 48 VSO ist nicht möglich.
Im Rahmen des Modellversuchs treffen die Erziehungsberechtigten die Entscheidung über eine einjährige Verweildauer nach Beratung durch die Schule. Die Entscheidung über eine dreijährige Verweildauer soll im Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten getroffen werden. In den Fällen, in denen ein Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, entscheidet das Staatliche Schulamt nach Anhörung eines Schulpsychologen. Bei einer Verweildauer von drei Jahren gilt stets (auch im Hinblick auf Art. 38 BayEUG), dass zwei Schuljahre der Vollzeitschulpflicht erfüllt wurden.
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 erfolgt zu Beginn eines Schuljahres. Die Möglichkeiten einer Zurückstellung nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG und einer vorzeitigen Einschulung auf Antrag nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG bleiben unberührt.
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt nach Maßgabe von Art. 41 BayEUG.
3.3
In den Fällen, in denen aufgrund einer ein- bzw. dreijährigen Verweildauer in der Eingangsstufe die in den Schulordnungen vorgesehenen Altersgrenzen unter- bzw. überschritten werden, greifen die in den Schulordnungen vorgesehenen Ausnahmeregelungen der §§ 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO bzw. RSO.
3.4
Für die Teilnahme am Modellversuch ist die Unterstützung der Schulfamilie, insbesondere der Schulleitung, der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats erforderlich.
3.5
Die in der Eingangsstufe eingesetzten Klassenlehrkräfte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit im Rahmen einer mehrtägigen Fortbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet.
3.6
Ausstattung der Modellschulen
Die Rahmenbedingungen der Klassen der Eingangsstufe an den Versuchsschulen gestalten sich wie folgt:
– Die Klassenhöchstschülerzahl beträgt grundsätzlich 25.
– Jeder Klasse werden zwischen zwei und fünf zusätzliche Unterrichtsstunden (Lehrerstunden oder Förderlehrerstunden) zugewiesen. Die konkrete Zuweisung richtet sich nach der Situation in der jeweiligen Klasse.
– Soweit in den Klassen der Eingangsstufe Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, ist eine Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste vorgesehen.
Jede im Schuljahr 2013/2014 am Schulversuch mitarbeitende Modellschule erhält für die Dauer des Schulversuchs eine Anrechnungsstunde.
Jede ab dem Schuljahr 2012/13 am Schulversuch mitarbeitende Modellschule erhält für die Dauer des Schulversuchs zwei Anrechnungsstunden sowie einen Material- und Fortbildungsetat.
4. Modellschulen
4.1
Zur Teilnahme am Schulversuch ab dem Schuljahr 2010/2011 sind folgende 20 Schulen vorgesehen:
Grundschule München an der Thelottstraße, 80933 München
Justus-von-Liebig-Grundschule Heufeld, 83052 Bruckmühl Heufeld
Grundschule Esting, 82140 Olching
Grundschule Taufkirchen am Wald, 82024 Taufkirchen
Grundschule Polling, 84570 Polling
Grundschule München an der Burmesterstraße, 80939 München
St.-Peter-und-Paul-Grundschule Landshut, 84028 Landshut
Grundschule Rotthalmünster, 94094 Rotthalmünster
Ulrich-Schmidl-Grundschule Straubing, 94315 Straubing
Jobst-vom-Brandt-Grundschule Waldershof, 95679 Waldershof
Anger-Grundschule Hof, 95028 Hof
Grundschule Küps, 96328 Küps
Grundschule Fürth, Hans-Sachs-Straße, 90765 Fürth
Grundschule Nürnberg St. Leonhard, 90439 Nürnberg
Grundschule Nürnberg, Erich-Kästner-Schule, 90453 Nürnberg
Grundschule Hösbach-Winzenhohl, 63768 Hösbach
Grundschule Wartmannsroth, 97797 Wartmannsroth
Grundschule Augsburg-Hochzoll-Süd, 86163 Augsburg
Grundschule Mindelheim, 87719 Mindelheim
Grundschule Höchstädt an der Donau, 89420 Höchstädt
4.2
Ab dem Schuljahr 2012/2013 nehmen zusätzlich folgende Schulen am Schulversuch teil:
Grundschule Ismaning am Kirchplatz, 85737 Ismaning
Grundschule Unterneukirchen, 84579 Unterneukirchen
Grundschule Icking, 82057 Icking
Grundschule Moosach-Alxing, 85665 Moosach
Grundschule Mörnsheim, 91804 Mörnsheim
Grundschule Lengdorf, 84435 Lengdorf
Grundschule Oberau, 82496 Oberau
Grundschule Ingolstadt-Unsernherrn, 85051 Ingolstadt
Grundschule Denklingen, 86920 Denklingen
Grundschule Tegernsee, 83684 Tegernsee
Grundschule an der Ittlingerstraße, 80933 München
Grundschule Oberhausen, 86697 Oberhausen
Joseph-Maria-Lutz Grundschule, 85276 Pfaffenhofen
Christian-Morgenstern-Grundschule, 82211 Herrsching am Ammersee
Grundschule Altenstadt, 86972 Altenstadt
Grundschule Oberpöring-Wallerfing, 94574 Wallerfing
Grundschule Moosthenning, 84164 Moosthenning
Grundschule Haus im Wald, 94481 Grafenau
Grundschule Train, 93358 Train
Grundschule Langdorf, 94264 Langdorf
Grundschule Eggenfelden, 84307 Eggenfelden
Lauterachtal-Grundschule Hohenburg, 92277 Hohenburg
Grundschule Waffenbrunn-Willmering, 93494 Waffenbrunn
Grundschule Woffenbach, 92318 Neumarkt i. d. Opf.
Grundschule Luhe-Wildenau, 92706 Luhe-Wildenau
Albert-Schweitzer-Grundschule, 92637 Weiden i. d. Opf.
Pestalozzi Grundschule, 93059 Regensburg
Grundschule Ramspau/Regenstauf, 93128 Regenstauf
Linden-Grundschule Schwandorf, 92421 Schwandorf
Grundschule Bayreuth-Meyernberg, 95445 Bayreuth
Johann-Georg-Wilhelm-Meußdoerffer-Grundschule, 95326 Kulmbach
Grundschule Kulmbach-Burghaig, 95326 Kulmbach
Grundschule am Schlosspark, 95176 Konradsreuth
Dr.-Franz-Bogner-Grundschule, 95100 Selb
Astrid-Lindgren-Grundschule, 91728 Gnotzheim
Weinbergschule Ansbach, 91522 Ansbach
Grundschule Bubenreuth, 91088 Bubenreuth
Grundschule Obernzenn, 91619 Obernzenn
Grundschule Happurg, 91230 Happurg
Grundschule Eibach, 90451 Nürnberg
Christian-Maar-Schule, 91126 Schwabach
Pastorius-Schule (Grundschule), 91438 Bad Windsheim
Grundschule Oberaurach, 97514 Oberaurach/Trossenfurt
St. Hedwig-Grundschule Kitzingen, 97318 Kitzingen
Grundschule Willanzheim, 97348 Willanzheim
Grundschule Sulzfeld, 97633 Sulzfeld
Auen-Grundschule Schweinfurt, 97421 Schweinfurt
Grundschule Schweinfurter Rhön, 97532 Üchtelhausen
Ignatius-Gropp-Grundschule, 97261 Güntersleben
Pleichach-Grundschule Unterpleichfeld, 97294 Unterpleichfeld
Grundschule Frammersbach, 97833 Frammersbach
Grundschule Griesbeckerzell-Obergriesbach, 86551 Aichach
Grundschule Mering Ambérieustraße, 86415 Mering
Grundschule Adelsried/Bonstetten, 86477 Adelsried
Grundschule Wasserburg, 89312 Günzburg
Grundschule Neu-Ulm-Reutti, 89233 Neu-Ulm
Grundschule Dietmannsried, 87463 Dietmannsried
Grundschule Kaufbeuren-Oberbeuren, 87600 Kaufbeuren
Elsbethenschule (Grundschule), 87700 Memmingen
Grundschule Oettingen i.Bay., 86732 Oettingen i.Bay.
4.3
Ab dem Schuljahr 2013/2014 wird der Schulversuch auf folgende Schulen ausgeweitet:
GS Berchtesgaden, 83471 Berchtesgaden
GS Tacherting, 83342 Tacherting
GS Dachau, 85235 Odelzhausen (assoziierte Modellschule)
GS Stein, 90547 Stein
GS Bamberg, 96129 Strullendorf
Melchior-Frank-VS Coburg, 96450 Coburg
GS Martinschule Forchheim, 91301 Forchheim
GS Grundschule Marktzeuln, 96275 Marktzeuln
GS Faulbach, 97906 Faulbach
4.4
Am Standort Grundschule Kaufbeuren-Oberbeuren, 87600 Kaufbeuren werden Klassen der Josef-Landes-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Kaufbeuren in den Schulversuch mit einbezogen.
5. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
Kufner
Ministerialdirigent
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