Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit KMBek vom 9. August 2002, KWMBl I S. 260 („Lehrerfortbildung in Bayern“) die Rahmenbedingungen für die Planung und Organisation der Lehrerfortbildung in Bayern neu gefasst.
Zur weiteren Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen und der Bedeutung, die in diesem Zusammenhang der schulinternen Lehrerfortbildung zukommt (KMBek vom 9. August 2002, Ziffer II 3 zur Fortbildungsverpflichtung bzw. IV 3.3 zu Finanzmitteln), wird die Vergabe von „Projektmitteln für innovative schulinterne Lehrerfortbildung“ (KMBek vom 23. Januar 2001, KWMBeibl S. 35*) neu geregelt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstützt ab dem Kalenderjahr 2003 im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Schulen, die für die Umsetzung ihres Fortbildungsplans (KMBek vom 9. August 2002, Ziffer II 5) Finanzmittel benötigen, mit einem Zuschuss zur Deckung des Aufwands für schulinterne Fortbildungsmaßnahmen, etwa für Referentenhonorare oder Sachkosten.
Für die Vergabe ist folgendes Verfahren einzuhalten:
Die Schulen beantragen die benötigten Mittel jeweils ab Beginn eines Kalenderjahrs formlos unter kurzer Angabe des Verwendungszwecks bei der für die regionale Lehrerfortbildung zuständigen Bewilligungsbehörde, also der Regierung bzw. der MB-Dienststelle.
Die Bewilligungsbehörde teilt der Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss zu. Aufwendungen für Fortbildungsreisen von Lehrkräften werden nicht bezuschusst. Die Verwendungsnachweise bleiben bei der Schule.
Die Schulen überprüfen die Qualität der bezuschussten Maßnahmen, im Rahmen der mit KMBek vom 9. August 2002, Ziffer II 7 eingeführten Evaluation. Der formalisierte Bericht an die Bewilligungsbehörde, der mit den „Projektmitteln für innovative schulinterne Lehrerfortbildung“ verbunden war, entfällt.
Es wird im Übrigen erwartet, dass Schulen ihr Fortbildungsvolumen auch über die Beschaffung von nichtstaatlichen Finanzmitteln - etwa Zuschüssen durch Schulfördervereine und Sponsoren - bzw. von Drittmitteln erweitern.
Diese Bekanntmachung gilt bis auf Weiteres.
gez. Dr. Berggreen-Merkel
Ministerialdirigentin
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