Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
DE - Landesrecht Bayern

Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Nachstehend werden in Ergänzung zu den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (KMBek vom 16. September 1994, KWMBl I S. 458) die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 20. März 1998 beschlossenen Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bekannt gemacht:

1.  Ziele und Aufgaben

1.1  Allgemeines

Alle Kinder und Jugendlichen haben - unabhängig von Art und Schweregrad ihrer Behinderung - das Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung.
Sonderpädagogische Förderung verwirklicht dieses Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung, des Umgehen-Könnens mit erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der Bewegung und mit körperlicher Behinderung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung. Sie orientiert sich an den Bildungs- und Erziehungszielen der allgemeinen Schulen. Soweit erforderlich, bilden die Bildungspläne anderer Sonderschulen die Arbeitsgrundlage für die Förderung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus hat sie eigenständige Bildungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus der Lebenswirklichkeit und dem künftigen Leben der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen ergeben.
Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Schülerinnen und Schüler - auch die mit einer schweren Mehrfachbehinderung - durch individuelle Hilfen beim Erkennen eigener Handlungsmöglichkeiten und bei der Erweiterung der Fähigkeiten zum Handeln. Die eingeschränkten Ausdrucks-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten haben Auswirkungen auf die Selbstentfaltung und das soziale Umfeld; die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch Kompensationsformen und Hilfen zur Bewältigung eines erschwerten Lebens erlernen. Sonderpädagogische Förderung trägt dazu bei, trotz behinderungsbedingter Abhängigkeiten zur größtmöglichen Eigenständigkeit zu finden und die individuellen Entwicklungspotenziale zu nutzen, um Fähigkeiten, Können, Wissen zu erwerben.
Sonderpädagogische Förderung hat zudem die Aufgabe, diesen Schülerinnen und Schülern die unmittelbare Begegnung und Auseinandersetzung mit ihren Wünschen und Vorstellungen in Gesellschaft, Schule, Freizeit, Beschäftigung und Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie sollen erfahren, dass sowohl in der menschlichen Begegnung als auch im Eingebettetsein in Natur, Kultur und Weltanschauung wertstiftende Elemente für ein sinnerfülltes Leben zu finden sind. Sonderpädagogische Förderung soll somit auch zu einer verantwortlichen Gestaltung des erschwerten Lebens und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft befähigen.

1.2  Pädagogische Ausgangslage

Im Zusammenhang mit den für Erziehung und Unterricht bedeutsamen, in Art und Grad unterschiedlich beeinträchtigten Bewegungsmöglichkeiten kann es zu veränderten Ausgangslagen in anderen Entwicklungsbereichen kommen, die bis zur vollständigen Pflegebedürftigkeit führen können.
Eine körperliche und motorische Beeinträchtigung kann unmittelbare Auswirkungen auf grundlegende Entwicklungsbereiche haben und zwar auf
– die Reflexauslösung und ihre Verknüpfung,
– die Anregung des Bewegungs- und Lagesinnes sowie den Aufbau von Stell- und Gleichgewichtsreaktionen,
– die Veränderung von Muskelkraft und Gelenkstellungen,
– die Integration der Sinne Riechen, Schmecken, Fühlen, Tasten, Hören, Sehen sowie die Verarbeitung von Wahrnehmungsprozessen,
– die Entwicklung des Körperschemas, z.B. die Sicherheit in der Körperkontrolle und Körperwahrnehmung, bewusste Körperkenntnis und Steuerung des Körpergefühls, die Körperorientierung, die Raumvorstellung und -Orientierung sowie Rechts-Links-Unterscheidungen,
– die Ausbildung der Bewegungswahrnehmung, die Bewegungsplanung, die Koordination von Bewegungen,
– den Aufbau von Bewegungsmustern, so z.B. die Abstimmung der Bewegungen beim Kriechen, Gehen, Hüpfen, Springen, Laufen, Greifen, Werfen, Sitzen, Liegen, Festhalten.
Die verschiedenen Arten und Formen der körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen können verbunden sein mit vielfältigen Folgen und Begleiterscheinungen:
– Einschränkung der Mobilität, der Möglichkeit, Entfernungen selbst zu überwinden und Handlungen selbstständig auszuführen,
– bewegungsbedingte Einengungen bei der Bewältigung der unterrichtlichen und lebenspraktischen Aufgaben, .
– im Vergleich mit altersorientierten Erwartungen veränderte kognitive Fähigkeiten, verändertes Lernvermögen und verändert ablaufende Wahrnehmungsprozesse,
– erschwerte Entwicklung eines Körperbildes und Körperbewusstseins,
– eingeschränkte körperliche Belastbarkeit und Konzentration,
– Hemmnisse bei alltäglichen Verrichtungen,
– erschwerter Aufbau des Selbstwertgefühls, der Motivation und einer realistischen Selbsteinschätzung,
– schwer interpretierbare Ausdrucks- und Kommunikationsformen,
– Erschwerung der emotionalen Entwicklung,
– Erschwerung der sozialen Integration und der Begegnung mit anderen Menschen,
– Ablehnung in der Gesellschaft wegen des durch die physiologischen Umstände geprägten anderen Aussehens und Verhaltens,
– eingeschränkte Teilnahme an Freizeitangeboten,
– eingegrenzte Berufs-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten,
– Verzögerung der geschlechtlichen Entwicklung und Erschwerungen bei der Verwirklichung eines befriedigenden Sexuallebens.
Sonderpädagogische Förderung hat im Rahmen von Erziehung und Unterricht daher die Aufgabe, in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern vielfältige Wahrnehmungs- und Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen und auszugestalten. Hierbei ist die Herausbildung von kognitiven Strukturen zu unterstützen, wie Körperschema, räumliche und zeitliche Strukturen, Formen und Gestalten. Sie trägt zu Konzentrations- und Anstrengungsbereitschaft bei und schafft Gelegenheiten, Dinge und Personen mit der nötigen inneren Sammlung und Ruhe betrachten zu können und dabei die Aufmerksamkeit auch auf einzelne Sinnesfunktionen zu richten.
Darüber hinaus hat die sonderpädagogische Förderung Situationen zu schaffen, die auf neurophysiologischer Basis Handlungs- und Bewegungsabläufe erleichtern und so Muskelspannung bzw. -entspannung und die Bewegungskoordination verbessern. Sie soll die Belastbarkeit und Ausdauer steigern, die Phantasie und Kreativität entfalten, die notwendig sind zur Ausschöpfung der persönlichen Bewegungs- und Handlungsmöglichkeiten. Sonderpädagogische Förderung hat Anregungen zum Aufbau von kommunikativ-sprachlichem Handeln zu geben, soll unterschiedliche soziale und emotionale Erfahrungen vermitteln und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Rollen unterstützen.
Es ist Aufgabe sonderpädagogischer Förderung, die charakteristische Beeinträchtigung in der Bewegungs-, Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit mit ihren Auswirkungen auf andere Entwicklungsbereiche zu analysieren und die Bedeutung der Behinderung für den Bildungsgang und den Lebensweg des Kindes und Jugendlichen einzuschätzen.
Weiterhin ist es Aufgabe sonderpädagogischer Förderung, Erziehung und Unterricht so zu verwirklichen, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Möglichkeiten fähig werden, ein Leben mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung sinnerfüllt und weitestgehend selbstverantwortlich zu führen und zu gestalten.
Sonderpädagogische Förderung trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung zu einem positiven Selbstwertgefühl gelangen und selbstbewusste Persönlichkeiten werden. Dies bedeutet, dass Hilfen zu geben sind mit dem Ziel, bestehende Abhängigkeiten und Hemmnisse so weit wie möglich zu überwinden und bei der Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens Freiräume und Entscheidungsmöglichkeiten auszuschöpfen, damit die zielentsprechenden Aufgabenschwerpunkte gesetzt werden können.
Bei einer schweren Mehrfachbehinderung ist von besonders umfänglichen körperlichen, motorischen und zusätzlichen Beeinträchtigungen auszugehen. In solchen Fällen kann das Entwicklungsalter weit unter dem Lebensalter liegen, sodass schwerpunktmäßig die Entwicklung der individuellen basalen Fähigkeiten, deren Ausdifferenzierung sowie die Anbahnung von Bewegungs- und Handlungsmöglichkeiten im Mittelpunkt stehen.
Dabei ist auch zu beachten, dass diese Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise auf menschliche Zuwendung bei der Förderung angewiesen sind, um sich entwickeln zu können.
Dazu gehört auch die körperliche Annahme. Sie brauchen Bezugspersonen, die sie in ihren individuellen Ausdrucksformen verstehen und annehmen, die sie in die Umwelt begleiten und ihnen durch körperliche Nähe Wahrnehmung und Beziehung zu Dingen und Menschen vermitteln und die sie zuverlässig versorgen und pflegen.

2.  Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dazu können medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische, soziale Kompetenzen und auch entsprechende Hilfen außerschulischer Maßnahmenträger notwendig sein. Hierbei ist eine Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen und Hilfen anzustreben, deren Ergebnis in ein pädagogisches Förderkonzept eingearbeitet werden soll. Sonderpädagogischer Förderbedarf ist auch in Abhängigkeit von den Aufgaben und den Anforderungen sowie im Zusammenhang mit den Fördermöglichkeiten der jeweiligen Schule unter den konkreten schulischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu sehen.
Ausprägung und Grad der körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen sowie deren weitere Auswirkungen, die Ergebnisse der bisherigen Förderung, weitere Beeinträchtigungen und nicht zuletzt die Gegebenheiten des Umfeldes bestimmen den individuellen Förderbedarf. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird im Rahmen einer breit angelegten interdisziplinären Verlaufsdiagnostik erhoben. Dabei sind die Voraussetzungen und Möglichkeiten der elementaren Entwicklungsbereiche der Motorik, Sensorik, Emotionalität, Kognition, kommunikativ-sprachlichen und sozialen Kompetenz in die Kind-Umfeld-Analyse einzubeziehen.
Je nach körperlicher und motorischer Beeinträchtigung ist es nötig, technische Hilfen, wie Schreib- und Zeichenhilfen, Computer und prothetische Hilfen, einzusetzen. Die Schule muss in baulich-räumlicher Hinsicht so ausgestattet sein, dass die behinderten Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume, wie auch die Gemeinschaftsräume und die sanitären Einrichtungen, möglichst selbstständig erreichen und sich darin bewegen können.
Die sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung ist zu ergänzen durch andere Fachkompetenzen, z.B. aus der Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Sozialpädagogik und aus der Pflege, die das Konzept der Erziehung und des Unterrichts interdisziplinär erweitern und deren Tätigkeiten auch unterschiedlichen Maßnahmeträgern zugeordnet sein können. Auch wenn unterschiedlich ausgebildete Fachkräfte eingesetzt sind, müssen sich für die Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen fachlichen Sichtweisen in einem einheitlichen Erziehungs- und Unterrichtskonzept darstellen.
In wachsendem Maße stellen Kinder und Jugendliche mit schweren Mehrfachbehinderungen besondere Anforderungen an eine individuelle Förderung. Sie sind in mehreren Entwicklungsbereichen beeinträchtigt und brauchen in der Regel körperliche Nähe, um andere Menschen und Dinge wahrnehmen und mit ihnen in Beziehung treten zu können. Sie benötigen Menschen, die ihnen die Umwelt auf eine elementare Weise vermitteln, die ihnen Lageveränderung und Fortbewegung ermöglichen. Sie brauchen Bezugspersonen, die sie in ihren individuellen Ausdrucksformen auch ohne Lautsprache verstehen. Deshalb müssen verschiedene Förderschwerpunkte berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden. Durch basale Förderung werden alle Sinne, wie die Tiefensinne, die Sinne der Haut, des Geruchs, des Geschmacks, des Gesichts, des Gehörs und des Tastens angesprochen. Sie ermöglicht Entwicklung und eröffnet ihnen in einem dialogischen Prozess Zugang zu Bildungsinhalten. Die Gestaltung des Tagesablaufs mit Unterricht, Therapie-, Pflege- und Ruhephasen ist den besonderen Entwicklungs- und Lernbedürfnissen sowie dem Lebensrhythmus anzupassen.
Die besondere Lebenssituation von Schülerinnen und Schülern mit fortschreitenden Erkrankungen und mit begrenzter Lebenserwartung erfordert eine intensive pädagogische Begleitung auf der Suche nach Möglichkeiten einer sinnvollen Lebensgestaltung und der Befriedigung der aktuellen Bedürfnisse. Einige können aufgrund der speziellen Beeinträchtigung nicht regelmäßig die Schule besuchen und erhalten ggf. Hausunterricht. Das Unterrichtsangebot muss der jeweiligen Bedürfnislage der Schülerin bzw. des Schülers angepasst werden.

3.  Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Erhebung des individuellen Förderbedarfs sowie die Entscheidung über den Förderort. Ggf. umfasst die Entscheidung auch die Festlegung des Bildungsgangs.
Bei Kindern und Jugendlichen mit schweren Mehrfachbehinderungen sind im Rahmen des diagnostischen Prozesses häufig die Erfahrungen der Eltern von besonderer Bedeutung für die Erhebung und Bewertung der Ausgangslage. Begutachtende Fachleute sind hier in vielfältiger Weise auf die Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen. Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs findet in der Verantwortung von Schule und Schulaufsicht statt, die entweder selbst über sonderpädagogische Kompetenz verfügen oder fachkundige Beratung hinzuziehen.

3.1  Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Bei der Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind die diagnostischen Fragestellungen auf ein qualitatives und quantitatives Profil der Fördermaßnahmen gerichtet, das Grundlage sein soll für die angestrebte Empfehlung. Es sind Art und Umfang des behinderungsbedingten Förderbedarfs zu erheben. Darüber hinaus sind die im konkreten Einzelfall gegebenen und organisierbaren Formen der Förderung und ihrer Rahmenbedingungen in der Schule abzuklären, die das Kind oder der Jugendliche besucht oder besuchen soll. Die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht interdisziplinär unter Mitwirkung all derjenigen, die an der Förderung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen beteiligt sind und bezieht die medizinische Diagnose mit ein.
Das Verfahren zur Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst:
– das Auswerten der medizinischen Anamnese und Diagnose,
– das Darstellen des Entwicklungsverlaufs,
– das Erfassen des Entwicklungsstandes in Bezug auf Motorik, Sensorik, Kognition, Sprache und Kommunikation, Emotionalität und Sozialkompetenz sowie Lern- und Leistungsverhalten,
– die Kind-Umfeld-Analyse, einschließlich des schulischen Umfeldes und dessen Veränderungsmöglichkeiten,
– den räumlichen Bedarf und die technisch-materielle Ausstattung,
– das Prüfen des physio-, ergo- und sprachtherapeutischen und sozialpädagogischen Bedarfs sowie des Bedarfs im Bereich der allgemeinen Pflege und der Behandlungspflege,
– die Aussage zur Bewältigung des Schulweges.
Hierbei werden Informationen, sofern sie für die schulische Förderung bedeutsam sind, zu folgenden Bereichen erhoben:
– zur Bewegungsfähigkeit beim Liegen, Sitzen, Stehen, Gehen,
– zur Bewegungsfähigkeit beim Greifen, Halten, Loslassen,
– zu Gelenk- und Muskelspannung, Bewegungswahrnehmung, Bewegungsplanung und Bewegungskoordination,
– zu Art und Grad der selbstständigen Fortbewegungsmöglichkeit,
– zu Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung, zur sensorischen Verknüpfung,
– zu Tiefen- und Oberflächensensibilität, zur Orientierungsfähigkeit hinsichtlich des eigenen Körpers, der Raumvorstellung und zeitlicher Strukturen,
– zu Besonderheiten der körperlichen Organe, des Stoffwechsels, der Haut und der Blutsysteme,
– zu Erkrankungen und deren Folgeschäden,
– zum Seh-, Hör- und Sprachvermögen,
– zu Hilfsmittelversorgung und Medikation,
– zu sozialer Einbindung und Interaktion,
– zur emotionalen Grundbefindlichkeit,
– zu Aneignungsweisen und Handlungskompetenzen,
– zur Selbstständigkeit bei Verrichtungen des Alltags wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und -ausscheidung, An- und Auskleiden,
– zu Entwicklungsverlauf und aktuellem schulischen Leistungsstand,
– zum schulischen Umfeld und zu Möglichkeiten seiner Veränderung,
– zur beruflichen Perspektive.
Bei der Erhebung des Förderbedarfs sind die individuelle Ausgangslage des Kindes und Jugendlichen, sein Lern- und Sozialverhalten, seine emotionale Befindlichkeit sowie das schulische und außerschulische Umfeld zu betrachten. Das Kind oder der Jugendliche ist dabei nicht nur unter dem Blickwinkel seiner Beeinträchtigung zu sehen, sondern als ganzheitlich Handelnder und Gestalter der eigenen Entwicklung.
Die gewonnenen Erkenntnisse und Befunde gehen in die Beratungen mit den Eltern, ggf. der volljährigen Schülerin bzw. dem Schüler, zur Entscheidungsfindung ein. Von einer im Förderschwerpunkt ausgebildeten Lehrkraft werden die Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst und bewertet. Dieses Gutachten berücksichtigt die Stellungnahmen aller an der Förderung der Schülerin bzw. des Schülers beteiligten Personen und wird der Schulaufsicht mit einer Empfehlung zur Entscheidung über notwendige sonderpädagogische Fördermaßnahmen vorgelegt.
Bei der Entscheidung werden berücksichtigt:
– Art und Umfang des Förderbedarfs,
– Ergebnisse der Beratung mit den Eltern, ggf. auch mit der Schülerin bzw. dem Schüler und beratenden Gremien,
– Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule und der Sonderschule,
– Verfügbarkeit des erforderlichen Personals,
– Verfügbarkeit technischer und apparativer Hilfsmittel sowie spezieller Lehr- und Lernmittel,
– Berücksichtigung baulich-räumlicher Voraussetzungen.

3.2  Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort

Auf der Grundlage der Empfehlung und unter Einbeziehung des Elternwunsches - bei Volljährigkeit des Wunsches der Schülerin bzw. des Schülers - entscheiden Schule und Schulaufsicht, in welcher Schule und ggf. auch in welchem Bildungsgang das Kind oder der Jugendliche gefördert werden kann.
Die sonderpädagogische Förderung kann in Sonderschulen oder in allgemeinen Schulen erfolgen. Einige Landesgesetze geben dem gemeinsamen Unterricht den Vorzug. In jedem Fall müssen die notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sein.
Schülerinnen und Schüler mit fortschreitenden Erkrankungen und mit begrenzter Lebenserwartung bedürfen bei der Entscheidung über den Förderort besonderer Aufmerksamkeit. Für sie können im Rahmen der geltenden Lehrpläne veränderte inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Alle Entscheidungen über den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf erfordern eine Überprüfung in geeigneten Abständen.

4.  Erziehung und Unterricht

Ziele und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts richten sich - über die allgemeinen Lernziele hinaus - an den voraussichtlich zu erwartenden Anforderungen im späteren persönlichen und beruflichen Lebenszusammenhang aus.
Dabei sind Erziehung und Unterricht mit den Themenbereichen anzubahnen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Fähigkeiten und Neigungen, mit ihren Motiven, Fragen und Zielvorstellungen als handelnde Personen erleben und begegnen können und die ihnen Erkenntnisse, Formen der Selbstfindung und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnen.

4.1  Erziehung

Ein offenes und anregungsreiches Erziehungs- und Lernumfeld soll den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich für ein weitestgehend selbstverantwortetes Leben und Lernen, für die persönliche Erprobung neuer Aufgaben und für die Übernahme bisher nicht vertrauter sozialer Rollen zu entscheiden.
Erziehung soll die Schülerinnen und Schüler über die Auseinandersetzung mit ihren Beeinträchtigungen und deren Wirkungen im sozialen und kommunikativen Umfeld stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit ihren Beeinträchtigungen geben. Hierzu gehört auch die Gelegenheit, Kontakte knüpfen zu können mit Menschen, die ähnlich beeinträchtigt sind. Im Miteinander von Betroffenen werden Erfahrungen über die seelische Verarbeitung einer Beeinträchtigung und ihrer Auswirkungen, über Formen des Umgangs mit einer Beeinträchtigung, über Möglichkeiten zum Aufbau eines tragfähigen Selbstkonzepts ausgetauscht.
Erziehung bezieht stets die momentane Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen ein und zielt auf das künftige Leben. Sie greift die unterschiedlichen Reaktionen der Umwelt auf und gibt Einblick, wie Vorurteile über Behinderungen und behinderte Menschen entstehen und auch abgebaut werden können. Sie stärkt das Kind und den Jugendlichen mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung darin, einerseits auf eigene Bedürfnisse aufmerksam zu machen, andererseits aber auch die Rechte anderer gelten zu lassen.
Erziehung befähigt dazu, technische und soziale Hilfen sowie rechtliche Möglichkeiten zu nutzen. Durch Kontakte mit Vereinen und Verbänden erleben diese Kinder und Jugendlichen, wie sie während und nach der Schulzeit das soziale Miteinander pflegen können.
Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung sollen ermutigt und angeleitet werden, eigene Bedürfnisse zu formulieren, Ansprüche zu vertreten und sich für die Wahrung bzw. die Verbesserung der eigenen Situation einzusetzen.

4.2  Unterricht

Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen geht von den Bildungszielen und -Inhalten der verschiedenen Schularten aus. Die Ziele und Inhalte des Unterrichts werden im Hinblick auf die Lernvoraussetzungen und den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler verändert.
Die Lernbedingungen sind insgesamt so zu gestalten, dass die Förderung im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung sachgerecht durchgeführt werden kann:
– Die Lehrkräfte müssen über die pädagogisch bedeutsamen Auswirkungen einer Körperbehinderung, über Möglichkeiten pädagogischer Einflussnahme und über technische Hilfen hinreichend informiert sein und die Kompetenz besitzen, ihre Erziehungsmaßnahmen und den Unterricht behinderungsgemäß und individuell gestalten zu können.
– Die Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen bedürfen solcher Klassen und Lerngruppen, in denen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Raumverhältnisse, die Bewegungshilfen sowie das kommunikative und interaktive Verhalten der Lehrkräfte für ihre Gesamtentwicklung förderlich sind.
Unterricht orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
Bewegungsförderung wirkt sich auch auf die Feinmotorik positiv aus. Sie unterstützt durch Übung und die Anwendung von technischen Hilfsmitteln Tätigkeiten wie Schreiben, Werken und Malen.
Die individuellen Förderpläne zur Bewegungsförderung und im Sportunterricht müssen sich an den Bewegungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Sie beziehen Wissen um die Behinderung (z.B. cerebrale Bewegungsstörung, Muskelerkrankung, Querschnittslähmung) und ihrer Besonderheiten ein. Nur so wird es möglich, dass die Bewegungsförderung und der Sportunterricht die Bewegungsabläufe der Schülerinnen und Schüler erleichtern sowie neue Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten erschlossen und eingesetzt werden können. Die individuellen Förderpläne umfassen neben der Vermittlung sportiver Techniken auch Übungen zur Anregung und Kräftigung vitaler Körperfunktionen, wie die Herz-Kreislauf-Funktionen oder die der Verdauung, sowie die Förderung der körpernahen und körperfernen Sinne.
Eine besondere Aufgabe des Sportunterrichts ist es u. a., die Zusammenarbeit mit Sportvereinen - vor allem mit integrativen Spiel- und Sportgruppen - zu suchen. Freizeit-, Natur- und Erlebnissportarten, die lebenslang betrieben werden, können die Eingliederung in die Gesellschaft erleichtern und erweitern helfen.
Bei Schülerinnen und Schülern ohne Sprache sind als Kompensationsmöglichkeiten sprachfördernde Hilfen z.B. Fingerzeichen, gebärdensprachliche Kommunikationsformen und Tastsysteme, Mimik, Gestik und Verständigung durch elektronische Hilfen unumgänglich.
Die
Der Anschauung kommt im Unterricht für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler ein besonderer Stellenwert zu. Sie kann das erschwerte
Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer schweren Mehrfachbehinderung und mit besonders schweren körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen erfordert besondere organisatorische Maßnahmen. Hierbei ist die Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten, z.B. in den Bereichen Körperpflege, Kleiderpflege, Essenszubereitung und -einnähme, zu berücksichtigen. Die Gestaltung des Tagesablaufs mit Unterricht, Therapie-, Pflege- und Ruhephasen soll den besonderen Bedürfnissen und dem Lebensrhythmus dieser Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Eine spezielle didaktische Aufbereitung, die in einem dialogischen Prozess entwickelt wird, und eine flexible Organisation des Unterrichts sind unumgänglich.
Bei Schülerinnen und Schülern mit fortschreitenden Erkrankungen und mit begrenzter Lebenserwartung rücken die Befriedigung aktueller Bedürfnisse und Möglichkeiten einer sinnerfüllenden Lebensgestaltung, die Stabilisierung der Persönlichkeit und ggf. Hilfen bei der Auseinandersetzung mit der sich verändernden Lebenssituation, der verkürzten Lebenserwartung und dem nahenden Tod in den Vordergrund. Dem meist außergewöhnlichen Pflegebedarf ist personell durch den zuständigen Kostenträger Rechnung zu tragen.
Für mündliche, schriftliche und praktische Aufgaben können Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen in allen Lernbereichen eine zeitliche Verlängerung zur Bearbeitung der gestellten Aufgaben erhalten. Außerdem können andere Unterstützungsformen und Hilfen erforderlich werden,
Für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, die für eine angemessene Schulbildung und zur Erfüllung ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs einer längeren Zeit bedürfen als es die Schulpflichtbestimmungen vorsehen, kann die Schulbesuchszeit auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der Schülerin bzw. des Schülers durch die Schulbehörde im Rahmen landesrechtlicher Regelungen verlängert werden, wenn zu erwarten ist, dass das angestrebte Bildungsziel bei einer Verlängerung erreicht wird.
Aus den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler muss hervorgehen, nach welchen Bildungsgängen sie unterrichtet werden.

5.  Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung

Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung bezieht alle Schulstufen und Schularten ein. Sie hat zu einer Vielfalt von Förderformen und Förderorten geführt. Es entwickeln sich vermehrt Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung an unterschiedlichen Lernorten.
Frühförderung, aber auch berufsorientierende Maßnahmen und lebensbegleitende Hilfen haben einen hohen Stellenwert.

5.1  Sonderpädagogische Förderung durch vorbeugende Maßnahmen

Frühe Hilfen sind für die Entwicklung der Kinder mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen von wesentlicher Bedeutung. Um Entwicklungsverzögerungen und Fehlentwicklungen zu verhindern, zu mindern und weitergehende Auswirkungen der Behinderung zu vermeiden, müssen Fördermaßnahmen rechtzeitig einsetzen.
Der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Frühförderung kommt eine herausragende Bedeutung zu. Ihr Erfolg beruht auf engem und vertrauensvollem Zusammenwirken unterschiedlicher Fachkompetenzen, z.B. in medizinischen, therapeutischen, sozialen, psychologischen Diensten, Beratungsstellen, Frühfördereinrichtungen, Kindergärten, Sonderkindergärten und Sonderschulen und vor allem den Elternhäusern. Hierbei ist dem Grundsatz ganzheitlicher, familienorientierter Förderung zu entsprechen.
Die Entwicklung von Wahrnehmung, Motorik, Kommunikation, Kognition und Emotionalität sowie der Selbstständigkeit ist grundlegende Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung durch vorbeugende Maßnahmen. Sie zielt immer auf die Gesamtpersönlichkeit und erfolgt in der gemeinsamen Tätigkeit von Kind und Pädagoge nach dem Prinzip Lernen durch Handeln.
Hierzu gehört das Schaffen situativer und sozialer Voraussetzungen, die nachfolgende Angebote in einem für das jeweilige Kind sinnvoll-ganzheitlichen Zusammenhang zusammenführen können:
– basale Stimulation,
– sensorische Integration,
– Muskeltonus,
– Bewegungswahrnehmung, -planung, -koordination und -handlung,
– Körperorientierung, Raumvorstellung und Zeitstrukturen,
– selbstständige Fortbewegungsmöglichkeiten und selbstständiges Handeln
– Spiel- und Sozialverhalten,
– Kommunikation, Sprache, Sprechen und Verstehen,
– nichtlautsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten,
– emotionale Entwicklung, Aufbau des Selbstbewusstseins,
– kognitive Entwicklung.
Alle diese Angebote sind einzupassen in kindgerechte Spiel-, Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten. Dabei hängt die Wirksamkeit früher Förderung von der Art der Vermittlung ab. Frühe Förderung muss sich daher im Wesentlichen auf die Interaktion konzentrieren. Es ist auch Aufgabe der frühen Förderung, den Umgang mit orthopädischen u. a. Hilfsmitteln anzubahnen und einzuüben. Wesentliche Aufgaben der Frühförderung sind auch die Elternberatung und -begleitung.
Zu den Organisationsformen im Bereich der Frühförderung können gehören:
– Frühförder- und Beratungsstellen,
– Sozialpädiatrische Zentren, Kliniken,
– Beratung und Unterstützung in Kindergärten,
– Sonderkindergärten, Sonderschulkindergärten und schulvorbereitende Einrichtungen,
– Beratungsstellen für Frühförderung an Schulen für Körperbehinderte bzw. an sonderpädagogischen Förderzentren.
In den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland sind Frühfördereinrichtungen unterschiedlichen Trägern zugeordnet.
Vorbeugende sonderpädagogische Maßnahmen in der Schule sollen das Entstehen von Folgebehinderungen verhindern helfen. Sie können neben der Förderung der Kinder und Jugendlichen auch die gemeinsame Beratung der sonderpädagogischen Lehrkräfte mit Lehrkräften der allgemeinen Schulen, mit den betroffenen Eltern umfassen. Je nach Notwendigkeit im Einzelfall gehört auch die Zusammenarbeit mit medizinischen und psychologischen Diensten, Beratungsdiensten, Therapeuten und weiteren Fachleuten dazu.

5.2  Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung können allgemeine Schulen besuchen und dort unterrichtet werden, wenn die notwendigen inhaltlichen, personellen, baulich-räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sichergestellt werden.
Alle im Einzelfall jeweils notwendigen sonderpädagogischen Fördermaßnahmen sind - so weit möglich und sinnvoll - einzubeziehen in die Planung und Durchführung des Unterrichts für die gesamte Schulklasse oder Lerngruppe. Die inhaltliche, methodische und organisatorische Ausgestaltung auch behinderungsspezifischer Angebote in die Unterrichtsvorhaben für die gesamte Schulklasse hat für alle beteiligten Kinder Bildungswert. Äußere Differenzierung für spezielle Erfordernisse kann darüber hinaus notwendig und sinnvoll sein.
Differenzierung und Individualisierung kennzeichnen die Unterrichtsgestaltung für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen bedürfen im gemeinsamen Unterricht im Einzelfall situationsgerechter unterrichtsbegleitender therapeutischer und pflegerischer Hilfen. Die schulischen Anforderungen müssen für diese Kinder und Jugendlichen das mögliche Arbeitstempo, die körperliche und seelische Belastbarkeit und das Versorgungsbedürfnis beachten. Hierzu gehören Entspannungs- und Ruhephasen und ein ausreichendes Angebot an Bewegungsmöglichkeiten.
Das Aufgabenfeld der sonderpädagogischen Lehrkräfte umfasst im Wesentlichen die Bereiche
– Förderung der Kinder bzw. Jugendlichen bei der Entwicklung ihrer Bewegungs-, Handlungs- und Wahrnehmungsfähigkeit,
– Förderung der kognitiven, der sprachlichen sowie der sozialen und emotionalen Entwicklung,
– Zusammenarbeit mit anderen Diensten,
– gemeinsamer Unterricht,
– Fortschreibung der Förderpläne.
Zum besonderen Aufgabenfeld der Lehrkräfte gehören in diesem Zusammenhang
– die Bereitschaft zur Kooperation und die Berücksichtigung sonderpädagogischer, therapeutischer und pflegerischer Belange im Unterricht bzw. in der Unterrichtszeit,
– die Förderung des gemeinsamen Lebens und Lernens in der Schule,
– die Förderung der Kontakte zu Nichtbehinderten und auch zu anderen Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen,
– die Förderung der Zusammenarbeit mit allen Personen der Schule, die für die Bildung der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen Verantwortung tragen und
– die Zusammenarbeit mit den Eltern.

5.3  Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung, deren Förderung in allgemeinen Schulen nicht ausreichend gewährleistet werden kann, werden in Schulen für Körperbehinderte unterrichtet. Die Schule für Körperbehinderte verfügt über die konzeptionellen, personellen, baulich-räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für eine körperbehindertenpädagogisch qualifizierte ganzheitliche Lernförderung. Dabei werden Angebote der Lehrkräfte sowie der Erzieherinnen und Erzieher mit denen der therapeutischen Fachkräfte und der Pflegekräfte auf die jeweiligen Bedürfnisse des einzelnen Kindes abgestimmt und im pädagogischen Gesamtangebot für die ganze Klasse realisiert.
Die im Förderschwerpunkt ausgebildete Lehrkraft trägt in Zusammenarbeit mit dem Klassenteam die Gesamtverantwortung für die von ihr geleitete Klasse und koordiniert die verschiedenen Angebote, sodass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den schulischen Anforderungen und den medizinisch-therapeutischen, pflegerischen, psychologischen und sozialen Anliegen gesichert werden kann. Seitens der Lehrkräfte sind klassenübergreifende Angebote wie gestaltete Schulfreizeit, Mobilitäts- und Rollstuhltraining, Schwimmen und Sportaktivitäten mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern anzustreben.
Schulen für Körperbehinderte, die in einigen Ländern als Ganztagsschulen konzipiert sind, können den Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schülern in besonderer Weise entsprechen, indem sie den Tagesablauf rhythmisieren, die Angebote an Erziehung, Unterricht, Pflege und Therapie miteinander verbinden und die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines selbstbestimmten Freizeitangebotes unterstützen. Ist die Schule mit einem Internat verbunden, ist auf eine enge Zusammenarbeit der beiden Institutionen zu achten.
Für einige Kinder und Jugendliche bietet die Schule für Körperbehinderte im Sinne einer Durchgangsschule bei einer zeitlich begrenzten Aufnahme die Möglichkeit, konzentriert die notwendige sonderpädagogische Unterstützung zu erhalten und eine persönliche Stabilisierung zu erreichen, die eine baldige Rück- bzw. Umschulung in die allgemeine Schule vorbereitet.

5.4  Sonderpädagogische Förderung in kooperativen Formen

Schulen für Körperbehinderte und allgemeine Schulen sollen eine enge pädagogische Zusammenarbeit aufbauen. Kooperative Formen der Erziehung und Unterrichtung ermöglichen behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern die wechselseitige Annahme und fördern einen selbstverständlichen Umgang miteinander.
Schülerinnen und Schüler sollen in kooperativen Formen durch gezielte Maßnahmen befähigt werden, Beziehungen auch zu Menschen ohne Behinderungen aufzubauen und zu pflegen. Der Aufbau und die Stärkung sozialer Kompetenzen können in eigenständigen Lernbereichen erfolgen, sind aber wesentliches Arbeitsprinzip aller schulisch-kooperativen Lernprozesse.
Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen lernen, in Begegnungen mit anderen Kindern und Jugendlichen ihre Beeinträchtigung im Spiegel der Nichtbehinderten zu sehen. Sie erfahren, wie andere Menschen mit Interesse, Ablehnung und Verhaltensunsicherheit reagieren können. Sie können lernen, auf Neugier zu reagieren, sich von Ablehnung nicht entmutigen zu lassen und bei Unsicherheiten in der Begegnung verhaltenssteuernd zu agieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, die Beeinträchtigung als Teil ihrer Persönlichkeit anzunehmen und ihre Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Kooperative Formen ermöglichen eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten.
Zu diesen Formen können gehören:
– gegenseitige Besuche von Klassen der Sonderschule und Klassen der allgemeinen Schule,
– die Bildung von Partnerschaften zwischen einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen und Klassen,
– gemeinsame Schullandheimaufenthalte,
– gemeinsame Schulveranstaltungen und Feste,
– gemeinsame Unterrichtsprojekte,
– zeitweise gemeinsamer Unterricht.
Die Intensität kooperativer Förderformen wird entscheidend verstärkt durch die räumliche Zusammenführung von Klassen der Sonderschule mit Klassen der allgemeinen Schule. Sie fördert das alltägliche Miteinander, begünstigt den Übergang von Schülerinnen und Schülern aus der Sonderschule in die allgemeine Schule und trägt somit zur Durchlässigkeit der Schularten bei. Bei Schulgründungen sollten die Standorte so gewählt werden, dass die äußeren Voraussetzungen für die Kooperation von Sonderschule und allgemeiner Schule bestmöglich sichergestellt werden.
Kooperative Formen über Unterricht und Schule hinaus sollen Kinder und Jugendliche auch in außerschulischen Bereichen wie Freizeitheimen, Vereinen, Jugendverbänden zusammenführen. Die Schulen suchen daher Verbindung zu diesen außerschulischen Partnern und helfen bei der Überwindung bestehender Hürden.

5.5  Sonderpädagogische Förderung im Rahmen von sonderpädagogischen Förderzentren

Die Angebotsvielfalt bei der sonderpädagogischen Förderung und der Beratungsbedarf von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung können zur Einrichtung sonderpädagogischer Förderzentren führen. Sonderpädagogische Förderzentren als regionale und überregionale Einrichtungen können andere Förderschwerpunkte einbeziehen. Sie stellen sonderpädagogische Förderung in präventiven, integrativen und kooperativen Formen in Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen fachgerecht und möglichst wohnortnah sicher. Darüber hinaus können dort je nach Konzeption auch Klassen oder Abteilungen gebildet werden.

5.6  Sonderpädagogische Förderung im berufsorientierenden und berufsbildenden Bereich und beim Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt

Die Berufswahl junger Menschen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen ist von der Bewegungs- und Belastungsfähigkeit, der Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit, dem geistigen Leistungsvermögen, der sozialen Kompetenz und den Anforderungsprofilen der einzelnen Berufe und den strukturellen Bedingungen der Angebote auf dem Arbeitsmarkt abhängig.
Eine möglichst erfolgreiche Berufswahlvorbereitung beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den körperbehinderten Jugendlichen, den Eltern, der Schule und der Berufsberatung. Orientierungshilfe für Berufswahlvorbereitung und Berufsfindung sind Betriebserkundungen und -praktika. Dabei sind gründliche Vor- und Nachbereitung sowie die Begleitung durch die Schule notwendig. Als didaktische Verfahren bieten sich besonders an: arbeitsplatzbezogene Projekte, Werk-, Hauswirtschafts-, Handarbeits- und Arbeitslehreunterricht, Seminare, selbstentdeckende Lernphasen, strukturierende Lernhilfen und Erprobungen bestimmter
Berufsanforderungen, insbesondere im Bereich der Multimediatechnik. Maßnahmen der Berufsberatung müssen frühzeitig einsetzen und im Zusammenwirken aller Beteiligten stattfinden, um gemeinsame Wege zur Berufsfindung aufzuzeigen und auf Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung und auf berufliche Ausbildungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Erziehung und Unterricht fördern berufsbezogene Fähigkeiten wie Geschicklichkeit, Genauigkeit, Phantasie, Kreativität, Sorgfalt und Ausdauer sowie eine berufsspezifische Sprache und Kommunikation. Diese Fähigkeiten werden bei Personen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
– von der räumlichen Umgebung und Arbeitsplatzgestaltung,
– den Arbeitsbedingungen und der Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Lösung bewegungsbedingter Schwierigkeiten,
– den Anforderungen an die Motorik und den kommunikativen Austausch,
– der Bereitstellung von unterstützendem Personal,
– dem Einsatz von prothetischen, technischen und elektronischen Hilfen.
Für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler wird der Berufswahlprozess in der Schule nicht abgeschlossen, sondern durch andere Institutionen wie Förderlehrgänge und Berufsvorbereitungsjahre fortgesetzt. Die Heranführung an derartige Vorbereitungsformen hinsichtlich Berufswahl und Eingliederung in die Arbeitswelt ist ein gemeinsames Aufgabenfeld der beteiligten unterschiedlichen Fachkräfte.
Wesentliche Aufgabe bei der Vorbereitung Jugendlicher mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen auf Berufswahl und Arbeitswelt ist es auch. Berufswünsche und deren praktische Umsetzung miteinander in Einklang zu bringen. Informationen. Beobachtungen und Erfahrungen zur Berufspraxis sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, ein realistisches Bild der eigenen Leistungsfähigkeit und der eigenen beruflichen Perspektive zu entwickeln. Bei der Auseinandersetzung mit persönlichen Möglichkeiten und Grenzen brauchen die Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung. In diesem Zusammenhang ist eine Verzahnung zwischen Schule, Arbeitsverwaltung, Kammern, Betrieben und Eltern dringend geboten.
Diesen Jugendlichen werden Wege zu einer qualifizierten Berufsausbildung in .einem anerkannten Ausbildungsberuf oder - wo dies nicht durchführbar erscheint - in einem für Behinderte vorgesehenen Ausbildungsberuf eröffnet. Unter Berücksichtigung der Art und des Grades der körperlichen und motorischen Beeinträchtigung, ihrer Ausprägung und der individuellen Situation kann die Förderung in einem Berufsbildungswerk mit folgenden Angeboten notwendig sein:
– Berufsfindung und Arbeitserprobung sowie Berufsvorbereitung,
– Berufsausbildung,
– Sozialdienst, ärztlicher und psychologischer Dienst,
– Internat, Wohnheim, Wohngemeinschaft, betreutes gemeinsames und individuelles Wohnen,
– Zusammenarbeit zwischen den Jugendlichen, den Rehabilitationspartnern, den Kammern, der Arbeitsverwaltung, den Fachdiensten, den Eltern sowie den Ausbildern.
Schülerinnen und Schüler mit schwersten körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen wird in den Abschlussklassen der allgemeinen Schule bzw. der Schule für Körperbehinderte eine an die individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Jugendlichen angepasste Vorbereitung auf eine Beschäftigung und möglichst selbstständige Lebensführung angeboten. Die Schulen arbeiten zur Lösung dieser Aufgaben mit sozialen Diensten, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Institutionen der Erwachsenenbildung, Freizeiteinrichtungen, Vereinen und anderen geeigneten privaten und öffentlichen Organisationen zusammen.
Schülerinnen und Schüler mit schweren Mehrfachbehinderungen, die ohne ständige Begleitung und Pflege kein eigenbestimmtes Leben führen und nicht in die Berufs- und Arbeitswelt eingegliedert werden können, werden durch Erziehung, Unterricht und Förderung auf eine sinnvolle Lebensperspektive in Werkstätten für Behinderte, in selbstständigen Wohnformen und auf ein Leben ohne Beruf vorbereitet. Für solche Schülerinnen und Schüler werden durch die Schule und die Arbeitsverwaltung Hilfen zur Eingliederung in spezielle Institutionen geschaffen.

6.  Zusammenarbeit

Bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den an der Erziehung, Unterrichtung, Therapie, Pflege und Hilfe beteiligten Personen erforderlich. Die Zusammenarbeit hat zum Ziel, die alltägliche Lebenssituation und Befindlichkeit des Kindes oder Jugendlichen und schulische Anforderungen sowie erzieherische, therapeutische und pflegerische Bedürfnisse aufeinander abzustimmen und Beeinträchtigungen in der Persönlichkeitsentwicklung entgegenzuwirken. Hierzu sind gegenseitige Information Beratung, Transparenz der Maßnahmen und eine verlässliche Arbeitsteilung notwendig.
Hinweise der Eltern auf Erleben und Verhalten des Kindes oder des Jugendlichen auch außerhalb der Schule werden in die Förderung einbezogen. Umgekehrt werden die Eltern informiert über wichtige Beobachtungen sowie die Entwicklung und den Leistungsstand des Kindes oder Jugendlichen in der Schule. Beide Seiten beraten über mögliche Fördermaßnahmen; häusliche und schulische Angebote ergänzen und verstärken sich gegenseitig. Der wechselseitige Austausch von Beobachtungen und Erfahrungen insbesondere im Bereich der emotionalen Entwicklung führt zu einer partnerschaftlichen Abstimmung der Erziehungsziele und Erziehungsstile.
Die Kompetenzen und Angebote aller innerhalb einer Schule arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu einem auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen gemeinsamen Förderkonzept zusammenzuführen.
Es sind Verbindungen herzustellen zwischen Elternhaus, Schule, schulpsychologischen und schulärztlichen Diensten, Gesundheits-, Jugend- und Sozialämtern, Fachärzten, Beratungsstellen, Frühfördereinrichtungen, Arbeitsämtern, Kammern und Betrieben, zu Selbsthilfeorganisationen, Vereinen und Jugendverbänden sowie Leistungsträgern verschiedener Dienste, sodass die Hilfe- und Förderleistungen koordiniert und verfügbare Ressourcen und Kompetenzen effektiv eingesetzt und genutzt werden können.

7.  Einsatz und Qualifikation des Personals

Die Ausbildung der sonderpädagogischen Lehrkräfte muss die Breite und Struktur des jeweiligen Tätigkeitsbereiches und dessen Anforderungen an die einzelnen Personen gewährleisten. Sie vermittelt die Grundkompetenz für die Ziele und Aufgaben der Körperbehindertenpädagogik unter Einbeziehung der schweren Mehrfachbehinderung. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage ganzheitlicher Betrachtungen der Menschen und gibt darüber hinaus einen Überblick über die Erziehung und die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Besondere Fach- und Handlungskompetenzen benötigen die körperbehindertenpädagogisch qualifizierten Lehrkräfte für alle Gebiete, die im Zusammenhang stehen mit der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Entwicklungsproblemen. Dies sind insbesondere die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Bewegungsbeeinträchtigung und der Förderung der kognitiven, emotionalen, sozialen und kommunikativen Entwicklung. Besondere Befähigungen werden auch erforderlich im Hinblick auf die Aufgaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern anderer Fachdisziplinen sowie für die begleitende Unterstützung der Prozesse der sozialen Integration. Die Lehrkräfte müssen fähig sein, spezielle Förderpläne zu erstellen, umzusetzen und zu evaluieren. Diesem Qualifizierungsanspruch müssen auch Erzieher, Ausbilder und Sozialpädagogen in den berufsvorbereitenden Lehrgängen entsprechen.
Unabdingbare Qualifikationsmerkmale sind Kenntnisse über Formen der Körperbehinderung und über chronische Erkrankungen, deren Begleiterscheinungen und mögliche psychosoziale Zusammenhänge und Auswirkungen.
Die Lehrkräfte müssen befähigt sein, auf der einen Seite, Nähe auszuhalten und andererseits Distanz herzustellen sowie Erwartungen und Erfahrungen mit anderen zu erörtern und abzustimmen. Kenntnisse über die basalen Wahrnehmungsprozesse, über die Bewegungsentwicklung, die Kommunikationsförderung und die Entwicklung des Denkens müssen situationsbezogen und flexibel umgesetzt werden.
Die im Förderschwerpunkt ausgebildeten Lehrkräfte sollen über Fähigkeiten in allen Aufgabenbereichen der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen verfügen. Dazu gehören auch die Vermittlung der Kulturtechniken unter erschwerten Bedingungen und die Anbahnung lebenspraktischer Fertigkeiten. Sie sind zu befähigen, an verschiedenen Lernorten wirksam zu werden.
Das breite Spektrum der Behinderungsarten und -formen in der Körperbehindertenpädagogik erfordert einen intensiven Austausch der im Förderschwerpunkt qualifizierten Lehrkräfte mit den an der sonderpädagogischen Förderung beteiligten Fachkräften sowie Medizinern, Therapeuten, Pflegepersonal und Rehabilitationstechnikern.
Die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen durch Teamsitzungen, Supervision, Fortbildungsveranstaltungen und Weiterbildungsmaßnahmen regelmäßig aktualisiert und erweitert werden.

8.  Schlussbestimmung

Die „Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Körperbehinderte (Sonderschule)" - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. September 1983 -werden aufgehoben.
I.A. Erhard
Ministerialdirigent
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