Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen
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Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen

Nachstehend werden in Ergänzung zu den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (KM-Bekanntmachung vom 16. September 1994, KWMBl I S. 458) die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 20. März 1998 beschlossenen Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen bekannt gemacht:

1.  Ziele und Aufgaben

1.1  Allgemeines

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Schwerpunkt Sehen, visuelle Wahrnehmung und Umgehen-Können mit einer Sehschädigung auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie soll dazu beitragen, Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigungen aller Arten und Grade die Umwelt zu erschließen und die Entwicklung von Orientierung und Verhalten bei Anforderungen des Alltags in bekannter und unbekannter Umgebung zu fördern. Aus diesem Grunde werden Sehfähigkeiten entwickelt und gefördert, die Ausbildung der Mobilität und der Erwerb Lebenspraktischer Fertigkeiten sowie Begriffsbildung und Kommunikationstechniken besonders unterstützt. Die sonderpädagogische Förderung ist darauf angelegt, die Identitätsfindung der sehgeschädigten und wahrnehmungsgestörten jungen Menschen zu unterstützen. Ziel ist dabei, ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu gewährleisten.
Unter pädagogischem Aspekt sind Sehen und visuelle Wahrnehmung Bezeichnungen für die Vorgänge und die Ergebnisse von Aufnahme, Weiterleitung und Verarbeitung visueller Eindrücke, die mithilfe des Sehorgans in der Verknüpfung mit zentralen Funktionen stattfinden. Zum Sehorgan gehören Augen, Sehbahnen und die Sehzentren im Gehirn.
Sehschädigungen zeigen sich in unterschiedlichen Arten und Graden der Herabsetzung des Sehvermögens bis hin zum Ausfall des Sehens bei Vollblindheit. In einer stark auf Visualität ausgerichteten Umwelt ist das Umgehen-Können mit einer Sehschädigung von besonderer Bedeutung. Die Betroffenen sollen befähigt werden, ein Leben mit einer Sehschädigung sowohl in sozialer Begegnung mit nichtbehinderten als auch mit sehgeschädigten Menschen sinnerfüllt zu gestalten und - wann immer möglich - sich aktiv mit den Auswirkungen der Schädigung auseinanderzusetzen und Kompensationsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Sonderpädagogische Förderung orientiert sich an der individuellen und sozialen Situation des sehgeschädigten Kindes beziehungsweise Jugendlichen. Sie muss die persönlichkeits- und sozialbezogene Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen einschließen und dazu beitragen, dass sehgeschädigte junge Menschen Selbstbewusstsein und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gewinnen. Sonderpädagogische Förderung gibt daher begleitende, auf die Schädigung bezogene Hilfen mit dem Ziel, bestehende Abhängigkeiten und Hemmnisse soweit wie möglich zu überwinden.
Sonderpädagogische Förderung bezieht sich auf sehgeschädigte Kinder und Jugendliche aller Altersstufen, von der Frühförderung bis zum Übergang in das Erwachsenenleben; sehgeschädigte junge Menschen mit weiteren Behinderungen sind grundsätzlich einbezogen.

1.2  Pädagogische Ausgangslage

Sehschädigungen können sich in unterschiedlichen Ausprägungen zeigen:
Blinde Kinder und Jugendliche können nicht oder nur in sehr geringem Maße auf der Grundlage visueller Eindrücke lernen. Sie nehmen Informationen aus der Umwelt insbesondere über das Gehör und den Tastsinn sowie über die Sinne der Haut, des Geruchs und des Geschmacks auf. Die kompensierenden Funktionen dieser Sinne können durch geeignete Lernangebote entwickelt und gefördert werden.
Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung können ihr eingeschränktes Sehvermögen nutzen. Sie sind in vielen Situationen auf spezielle Hilfen angewiesen. Sie bedürfen besonderer Anleitung, sonderpädagogischer Förderung und technischer Hilfen. Dies kann auch bei Sehbehinderungen geringeren Grades notwendig sein wie bei Beeinträchtigungen des Sehvermögens beider Augen oder bei Einäugigkeit.
In Verbindung mit Sehschädigungen können Beeinträchtigungen und Behinderungen in anderen Bereichen auftreten:
– Lern- und Leistungsverhalten,
– Sprache und kommunikatives Handeln,
– emotionale und soziale Entwicklung,
– geistige Entwicklung,
– körperliche und motorische Entwicklung.
Hier kann das jeweils individuell geprägte Bedingungsgefüge einer Mehrfachbehinderung gegeben sein.
Sonderpädagogische Förderung hat daher die Aufgabe, Art und Grad der Sehschädigung sowie deren Ausgangslage und Entwicklungsdynamik zu erkennen. Das Ausmaß der Schädigung wird im Einzelfall durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, wie z.B. vom Alter beim Eintritt der Sehschädigung, von der Dauer ihres Bestehens, von der verbliebenen Sehfähigkeit und vom Selbstkonzept des Kindes oder Jugendlichen, von eventuellen zusätzlichen Beeinträchtigungen sowie vom Lern- und Leistungsverhalten, von bereits durchgeführten Fördermaßnahmen, von der Versorgung mit technischen Hilfsmitteln und vom Verhalten der Umwelt.
Besondere Anforderungen an eine individuelle Förderung stellen sehgeschädigte Kinder und Jugendliche mit schwerer Mehrfachbehinderung. Sie können über den Bereich des Sehens und der Wahrnehmung hinaus in allen Entwicklungsbereichen beeinträchtigt sein, sodass mehrere Förderschwerpunkte einzubeziehen sind. Diese Kinder und Jugendlichen bedürfen zusätzlicher individueller Pflegemaßnahmen und therapeutischer Hilfen; ihrer Lebensweise ist die Gestaltung des Tagesablaufes mit Unterricht, Therapie, Pflege und Ruhepausen anzupassen. Sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit begrenzter Lebenserwartung benötigen eine umfassende sonderpädagogische Förderung. Sie können häufig aufgrund der speziellen Beeinträchtigungen nicht regelmäßig die Schule besuchen. Die besondere Lebenssituation dieser Schülerinnen und Schüler erfordert eine intensive pädagogische Begleitung auf der Suche nach Möglichkeiten einer sinnvollen Lebensgestaltung und der Befriedigung aktueller Bedürfnisse. Das Lernangebot muss der jeweiligen Lebenslage der Schülerin oder des Schülers entsprechen.

2.  Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund einer Sehschädigung in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische, soziale Maßnahmen in oder außerhalb der Schule notwendig sein. Hierbei ist eine Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen und Hilfen anzustreben, deren Ergebnis in ein pädagogisches Förderkonzept eingearbeitet werden soll. Sonderpädagogischer Förderbedarf ist auch in Abhängigkeit von den Aufgaben und den Anforderungen sowie im Zusammenhang mit den Fördermöglichkeiten der jeweiligen Schule unter den konkreten schulischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu sehen.
Entwicklung und Lernen werden in vielen Fällen maßgeblich erschwert, wenn neben der Sehschädigung andere Behinderungen auftreten, wie z.B. eine geistige Behinderung, eine Körperbehinderung, eine Sprachbehinderung oder eine Hörbehinderung (Taubblindheit). Bei Schülerinnen und Schülern mit Problemen im Verhalten ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und anderen Fachdiensten erforderlich.
Dem sonderpädagogischen Förderbedarf Sehgeschädigter wird in unterschiedlichen Aufgabenfeldern der Förderung entsprochen:
Sehschädigungen beeinflussen die Entwicklung des kognitiven Lernens, insbesondere die Begriffsbildung. Hier werden besondere Methoden benötigt, wie z.B. Zuhörtechniken und Wahrnehmungsstrategien, die das Nutzen taktiler, akustischer, kinästhetischer, gustatorischer oder olfaktorischer Informationen erleichtern. Die Entwicklung der Begriffsbildung kann umfassen:
– Wahrnehmung von Dingen,
– Erkennen und Wiedererkennen von wichtigen Merkmalen der Dinge,
– sprachliche Etikettierung von Dingen und ihren Merkmalen,
– Erkennen der Relationen von Dingen und Personen,
– Erfassen von Situationen,
– gedankliche Repräsentation von Situationen.
Kognitives Lernen bei sehgeschädigten Kindern und Jugendlichen wird erleichtert durch spezielle Arbeitstechniken und Hilfsmittel wie Notizenmachen von Tonbandaufzeichnungen oder Vorgelesenem, Ertasten und Interpretieren von taktilen Karten, Schaubildern, Diagrammen und Modellen, vor allem aber durch ein strukturiertes, der Sehschädigung angemessenes Unterrichtsangebot.
Bünde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler benötigen im Umgang mit der Schriftsprache spezifische Unterrichtsmethoden. Dazu gehören besondere Verfahrensweisen und spezielle Schriftsysteme sowie entsprechende Hilfsmittel und Materialien, die individuell auszuwählen und aufzubereiten sind. Die Entscheidung über die Auswahl blindenspezifischer oder sehbehindertenspezifischer Modifikationen ist besonders in der Phase des Schriftspracherwerbs von zentraler Bedeutung. Hierbei ist auf den Einzelfall bezogen abzuwägen, ob eine Kombination aus den beiden unterschiedlichen Zugangsweisen angezeigt ist.
Blindenschriftsysteme wie Vollschrift, Computerbraille, Eurobraille, Kurzschrift, Stenographie, Mathematik-, Chemie- und Musikschrift sind Beispiele für Varianten der Punktschrift; sie können für den jeweiligen Verwendungszweck ausgewählt und genutzt werden.
Der Einsatz moderner Elektronik, z.B. Scanner, Personalcomputer, Braille-Zeile oder Sprachausgabe sowie computergestützte Schnelldrucker für Punktschrift, ermöglicht es sehgeschädigten Menschen, einen schnellen, zuverlässigen und umfassenden Zugang zu gedruckten Veröffentlichungen für Sehende zu erlangen. Die Einführung in den Umgang mit diesen Systemen muss auf die individuelle Sehschädigung abgestimmt sein. Die Hinführung zum Einsatz elektronischer Hilfsmittel ist für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler von zukunftsweisender Bedeutung.
Sehbehinderte Schülerinnen und Schüler arbeiten in der Regel mit den bei Sehenden üblichen Schriftsystemen. Dies erfordert in vielen Fällen eine Modifikation von Schriftgröße, Kontrast und gegebenenfalls den Einsatz von speziellen Leuchten, optischen und elektronischen Hilfsmitteln wie Brillen, Lupen, Fernrohrlupenbrillen, Bildschirmlesegeräten, Computern mit speziellen Peripheriegeräten und eigener Software.
Bei blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern mit mehreren Behinderungen ist der Erwerb von Schrift- und Kommunikationstechniken in besonderer Weise erschwert. Für blinde Leserinnen und Leser mit herabgesetzter Tastsensibilität der Fingerspitzen, etwa als Folge einer Diabetes, ergeben sich besondere Probleme beim Ertasten der Punktschrift. Für blinde Menschen ohne Hände sind Modifikationen notwendig, vor allem Techniken, mit den Lippen oder mit den Zehen Punktschrift zu lesen. Treten Sehschädigung und Hörschädigung gemeinsam auf, werden nach Maßgabe des vorhandenen Seh- und Hörvermögens seh- und hörgeschädigtenspezifische Techniken kombiniert oder neue Medien und Methoden entwickelt.
Bei Taubblindheit muss die Kommunikation ohne Hilfe des Hör- und Sehvermögens angebahnt werden; auch hier finden taubblindengemäße Methoden und Techniken wie Hand- beziehungsweise Fingeralphabete ihre Anwendung.
Bei von Geburt an taubblinden Kindern und Jugendlichen ist Sprachanbahnung durch individuell abgestimmte spezielle Methoden von Lehrkräften zu vermitteln, die dafür entsprechende Befähigungen erworben haben. Modifikationen dieser speziellen Techniken sind erforderlich, wenn im Einzelfall zusammen mit der Hör- und Sehschädigung eine geistige Behinderung besteht oder wenn entweder eine Hörschädigung oder eine Sehschädigung mit geistiger Behinderung vorliegt. Bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer Mehrfachbehinderung treten basale Stimulations- und Kommunikationsformen in den Vordergrund.
Der Bereich Lebenspraktische Fertigkeiten umfasst eine Vielzahl von speziellen Hilfen und Trainingsangeboten, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, den Alltag sicher und selbstständig zu bewältigen. Bei der Förderplanung wird die aktuelle Lern- und Lebenssituation des Einzelnen, etwa in Bezug auf die Auswahl von Inhalten und Techniken aus dem breiten Spektrum der Möglichkeiten, berücksichtigt.
Nicht allem Lernbedarf im Bereich Lebenspraktische Fertigkeiten kann die Schule entsprechen. In Kooperation aller Beteiligten wird versucht, spezielle Bedürfnisse durch schulische und außerschulische Kursangebote zu erfüllen. Der Schule fällt eine beratende Funktion bei der individuellen Auswahl der Lerninhalte oder bei der Kontaktaufnahme zu anderen Maßnahmeträgern zu. Beispiele für Bereiche und alltägliche Verrichtungen sind:
Kochen, Essensfertigkeiten, Haushaltspflege, Nähen
Kleiderpflege, Körperpflege, häusliche Reparaturen, Kommunikationsfertigkeiten.
Bei jüngeren sehgeschädigten Kindern wird mit einfachen, altersentsprechenden Grundfertigkeiten aus verschiedenen Bereichen wie Bewegungserziehung oder mit sensorischen Übungen begonnen.
Bei einer Sehschädigung, die mit einer Hörschädigung auftritt, sind modifizierte Arbeitstechniken und Medien erforderlich, ebenso ist die Auswahl der Hilfsmittel und Methoden zu berücksichtigen. Bei Taubblindheit werden spezielle Hilfsmittel eingesetzt, die weder Sehen noch Hören erfordern. Beispiele sind: Weck- und Rufvibratoren anstelle akustischer oder optischer Signalgeber sowie Windschellen, die eine Türglocke ersetzen. Das Taubblinden-Telefon ermöglicht die Übermittlung von Nachrichten in Punktschrift über Telefonleitung. Für die Kommunikation mit sehenden Partnern steht ein Bildschirmgerät zur Verfügung, auf dem die Mitteilung des taubblinden Gesprächspartners erscheint. Mithilfe einer eigenen Tastatur werden taubblinden Menschen Informationen übermittelt.
Ist die Sehschädigung bei einem Kind oder Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung verbunden, stehen motorische und sensorische Grundfertigkeiten im Mittelpunkt der Förderung. Bei der Auswahl der Übungsfolgen wird beachtet, an Situationen anzuknüpfen, die eine elementare Bedürfnisbefriedigung ermöglichen. Die bei der Förderplanung ausgewählten Methoden und Techniken werden nach sorgfältiger Abstimmung im familiären und im schulischen Umfeld, gegebenenfalls im Internat, vermittelt. In der Schule ist die Förderung im Bereich Lebenspraktische Fertigkeiten fächerübergreifendes Prinzip, besonders in Unterrichtsfächern wie Sachkunde, Hauswirtschaft, Textiles Gestalten, Technisches Werken sowie in einer ganzheitlich konzipierten Ästhetischen Erziehung. Das Erlernen der notwendigen blinden- beziehungsweise sehbehindertenspezifischen oder taub-blindengemäßen Modifikationen der einzelnen Techniken sowie das Erlernen des Gebrauchs entsprechender spezieller Hilfsmittel gehören zum sonderpädagogischen Förderbedarf blinder, sehbehinderter oder taubblinder Kinder und Jugendlicher.
Orientierung und Mobilität sind zentrale Bereiche der speziellen Förderung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher. Orientierung ist die Fähigkeit, mithilfe aller Sinne die Position im Raum sowie die Beziehung zu den Objekten und Personen in der Umgebung zu bestimmen. Mobilität hat die geistige Orientierung zur Voraussetzung und ist Fähigkeit und Fertigkeit, sich im Raum zielgerecht zu bewegen. Orientierungs- und Mobilitätstechniken sind eng aufeinander bezogen; ein erfolgreiches, wirksames Fortbewegen setzt Training in beiden Bereichen voraus. Die Entwicklung von blinden- oder sehbehindertengemäßen Zeit- und Raumvorstellungen ist für eine selbstständige Fortbewegung notwendig.
Förderung der Orientierung und Mobilität geschieht hauptsächlich auf vier Gebieten:
– Gehen mit einem sehenden Begleiter,
– Gehen mit dem Langstock,
– Gehen mit dem Führhund,
– Benutzung elektronischer Führhilfen.
Wichtige Förderaspekte im Orientierungs- und Mobilitätsbereich sind:
– Nutzung eines noch vorhandenen Sehvermögens,
– Sensibilisierung der übrigen Sinne,
– Entwicklung von Konzepten zur Orientierung in der Umwelt,
– Schutz des eigenen Körpers,
– Aufbau von Mut und Selbstvertrauen.
Für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche mit zusätzlichen Behinderungen gibt es modifizierte Konzepte der Förderung von Orientierung und Mobilität. Sehgeschädigte Menschen ohne Hände müssen z.B. auf die Grundtechnik des Gehens mit dem Langstock verzichten. Dafür werden sie gegebenenfalls im Gebrauch elektronischer Führhilfen oder im Umgang mit einem Führhund geschult. Für blinde Rollstuhlbenutzer gibt es Programme für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining in typischen Alltagssituationen. Die kombinierte Seh- und Hörschädigung einer Schülerin oder eines Schülers engt die Möglichkeiten der selbstständigen Fortbewegung ein, da die üblichen, für sehgeschädigte Menschen entwickelten Lernprogramme ganz wesentlich auf die Ausnutzung akustischer Wahrnehmungen ausgerichtet sind. Bei geistiger Behinderung müssen die Lernmöglichkeiten des Kindes oder Jugendlichen und die Motivation in besonderer Weise berücksichtigt werden.
Orientierung und Mobilität als Aufgaben der Schule sind einerseits fächerübergreifendes Prinzip; Bewegungserziehung, Sinnesschulung, Begriffsbildung oder Sport liefern wichtige Beiträge. Andererseits gibt es Teilbereiche der Orientierung und Mobilität, die als Kurs in Form eines individuellen Orientierungs- und Mobilitätstrainings angeboten werden.
Für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler sind Körperwahrnehmung und das Ansprechen aller Sinne besonders entwicklungsfördernd. Rhythmik, Bewegungserziehung, Sport, Rollenspiel, Tanz und Theater sind insgesamt bedeutsam für die persönliche und soziale Entwicklung. Darüber hinaus können sie Sicherheit in der Bewegung, der Körperbeherrschung und der Körperhaltung fördern.
Musik und Tanz haben für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler einen hohen Stellenwert. Zunehmend wird auch die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens mit spezifischen Materialien für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche erkannt.
Ästhetische Befriedigung und emotionales Wohlbefinden sind Grundanliegen der Ästhetischen Erziehung. Sie erweisen sich auch als wesentliche Faktoren einer länger andauernden Seh- und Arbeitsleistung. Für sehgeschädigte Kinder und Jugendliche ist es wichtig, dass kreative Impulse in den künstlerisch-musischen Unterrichtsfächern geweckt und dass die einzelnen Inhalte nicht isoliert voneinander angeboten werden. Es gilt einen ganzheitlichen Ansatz zu finden, in dem die verschiedenen Angebote wie Töpfern, Malen, Tanzen, Basteln, Gestalten aufeinander bezogen sind. Auf diese Weise können die ästhetischen Bedürfnisse beachtet, das emotionale Wohlbefinden gefördert und damit die kreative Selbstentfaltung gestärkt werden.
Seherziehung ist Unterrichtsprinzip. Sie weckt die noch nicht entwickelte Sehfähigkeit und berücksichtigt das vorhandene Sehvermögen. Sie geschieht durch die Einbeziehung anderer Sinne. Seherziehung fasst auf diagnostischer Grundlage die pädagogischen Bemühungen zusammen, um sehgeschädigte Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit ihrem Sehvermögen umzugehen. Dies gilt für alle Grade der Sehschädigung. Dabei sind die räumlichen und medialen Bedingungen so zu gestalten, dass Seherziehung in entspannter Atmosphäre zur bestmöglichen Nutzung des Sehvermögens führen kann.
Eine ganzheitliche, individuelle Seherziehung dient der Steigerung der visuellen Leistungsfähigkeit. In den pädagogischen Bereich der Seherziehung fallen überwiegend Übungen, die eine Beeinflussung der psychischen Komponente des Sehvorgangs erstreben: Übungen zur visuellen Aufmerksamkeit und Konzentration, zur Stärkung des visuellen Gedächtnisses, zum schnellen und präzisen Erfassen von Objekten und Situationen, zur Farbdifferenzierung, zum Entfernungs- und Größenschätzen sowie zur Wahrnehmung der sprachbegleitenden Kommunikation, z.B. Körpersprache, Mimik, Gestik.
Zur Seherziehung gehört auch die Anleitung zum Umgang mit Belastungen, die bei sehgeschädigten Menschen dadurch entstehen, dass die Personen des Umfelds in der Regel nicht auf Sehprobleme eines Kommunikationspartners eingestellt sind.
Für das Aufgabenfeld der schulischen Förderung schwer mehrfachbehinderter Schülerinnen und Schüler ist eine weitere Ausdifferenzierung und Intensivierung der sonderpädagogischen Maßnahmen erforderlich. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen zur Sicherung ihrer existenziellen Grundbedürfnisse basale Erfahrungen als Voraussetzung für Lernen und Entwicklung. Bei der Förderung der basalen Funktionen wird in einem dialogischen Prozess Zugang zu den Bildungsinhalten ermöglicht. Kinder und Jugendliche mit schwerer Mehrfachbehinderung sind in verschiedenen Entwicklungsbereichen beeinträchtigt. Sie brauchen in der Regel körperliche Nähe, um andere Menschen und Dinge wahrnehmen und mit ihnen in Beziehung treten zu können. Dafür müssen alle möglichen Sinne angesprochen werden, vor allem die Sinne der Haut, des Geruchs, des Geschmacks, des Gesichts, des Gehörs und des Tastens sowie die Tiefensinne. Die Kinder und Jugendlichen sollen für Sinneswahrnehmung aufgeschlossen werden, sie sollen Sinnesreize bemerken und beantworten, Handlungen wiederholen, dabei Gewohnheiten ausbilden und selbst durch Sinneswahrnehmung aktiv werden. Schülerinnen und Schüler mit schwerer Mehrfachbehinderung benötigen Menschen, die ihnen die Umwelt auf elementare Weise vermitteln und ihnen Lageveränderung und Fortbewegung ermöglichen, insbesondere durch die Förderung des Körpererlebens, der Körperhaltung, der Kopf- und Rumpfkontrolle, des Sitzens, Stehens und Gehens. Sie brauchen Bezugspersonen, die sie in ihren individuellen Ausdrucksformen auch ohne Lautsprache verstehen und die durch grundlegende Kommunikationsmittel wie Symbole, Geräusche, Zeichen und Gebärden eine sprachliche Beziehung aufbauen.

3.  Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs; sie bereitet die Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort vor. Sie findet statt in der Verantwortung der Schulaufsicht - hierzu gibt es in einigen Ländern unterschiedliche Regelungen -, die entweder selbst über sonderpädagogische Kompetenz verfügt oder fachkundige Beratung hinzuzieht.

3.1  Ermittlung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Bei der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind die diagnostischen Fragestellungen auf ein qualitatives und quantitatives Profil der Fördermaßnahmen gerichtet, das Grundlage für eine Empfehlung sein soll. Es sind Art und Umfang des individuellen, auf die Sehschädigung bezogenen Förderbedarfs zu erheben; darüber hinaus sind die gegebenen beziehungsweise die zu organisierenden Formen der Förderung in der Schule abzuklären, die das Kind oder der Jugendliche besucht oder besuchen soll.
Die Feststellung, ob eine Sehschädigung vorliegt, geschieht immer durch eine augenärztliche Untersuchung. Ein Gutachten gibt Auskunft über Art und Umfang der Sehschädigung, insbesondere über
– das Sehen in der Ferne,
– das Sehen in der Nähe,
– das Gesichtsfeld,
– den Farbensinn,
– den Lichtsinn und die Blendungsempfindlichkeit,
– das beidäugige Sehen.
Das Gutachten enthält außerdem Angaben über die notwendigen Korrekturen der Brechungsfehler durch Brillen, Kontaktlinsen oder andere Hilfsmittel und gegebenenfalls über Einschränkungen der physischen Belastbarkeit.
Aufgabe der sehgeschädigtenpädagogischen Überprüfung bei der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist zunächst die Erfassung des funktionalen Sehens. Sie zielt darauf ab, festzustellen wie sehgeschädigte Kinder und Jugendliche mit ihrem verbliebenen Sehvermögen umgehen und welche Erschwerungen der visuellen und interaktiven Bewältigung von unterschiedlichen Alltagssituationen bei ihnen auftreten. Diese pädagogische Überprüfung führt über die augenärztlich ermittelten Ergebnisse hinaus und berücksichtigt Persönlichkeitsmerkmale, wie z.B. Erfahrung, Wissen, kognitive Verarbeitungsstrategien, emotionale Befindlichkeit, Motivation und Einstellungen sowie psychomotorische Fertigkeiten. Beachtet werden auch die nichtvisuellen Sinne.
Beobachtungen im Schulalltag dienen der Diagnostik des funktionalen Sehens einer Schülerin oder eines Schülers. Überprüft werden z.B. die Lichtverhältnisse im Klassenraum, eventuelle Blendungseffekte zu verschiedenen Unterrichtszeiten, der Abstand des Sitzplatzes zur Wandtafel, die Größe der Tafelanschrift und die Farbe der verwendeten Kreiden, dazu der Umgang mit Overhead- und Diaprojektoren, die Notwendigkeit der Verwendung spezieller Stifte und Lineaturen in Heften, auch Schriftgrößen und Kontraste in Büchern und auf Arbeitsbögen sowie die optischen und elektronischen Sehhilfen. Von Wichtigkeit sind eigene Aussagen des sehgeschädigten Kindes oder Jugendlichen über seine visuellen Wahrnehmungsmöglichkeiten, ebenso aufschlussreich können Beobachtungen von Mitschülerinnen und Mitschülern sein.
Für den Unterricht in den verschiedenen Fächern wird ermittelt, welche Inhalte unverändert bearbeitet werden können, welche Modifikationen von Inhalten, Methoden und Techniken erforderlich sind. Außerdem ist festzulegen, welche spezifischen Inhalte und Verfahrensweisen, die nicht in den üblichen Bildungsplänen vorgesehen sind, zusätzlich vermittelt werden sollen. Beispiele sind der Erwerb Lebenspraktischer Fertigkeiten sowie ein spezielles Orientierungs- und Mobilitätstraining.
Es ist zu klären und zu begründen, welche Hilfsmittel unentbehrlich sind und wer die Einübung in ihren Gebrauch sicherstellt. Im Einzelfall ist festzustellen, ob besondere bauliche Maßnahmen vorgenommen werden müssen, z.B. bei einer zusätzlich zur Sehschädigung bestehenden Körperbehinderung. Geht eine Hörschädigung einher, ist zu prüfen, welche sehgeschädigten- und welche hörgeschädigtenspezifischen Hilfsmittel notwendig sind und ob Hilfen infrage kommen, deren Einsatz keine visuelle und keine auditive Wahrnehmungsfähigkeit voraussetzt. Aussagen über Umfang und Art spezifischer personeller Unterstützung sind erforderlich.
Bei der Bearbeitung mündlicher, schriftlicher und praktischer Aufgaben in Unterricht, Ausbildung und Prüfungssituationen kann für die einzelne Schülerin beziehungsweise den einzelnen Schüler ein der Beeinträchtigung entsprechender Nachteilsausgleich gewährt werden. Dazu gehören z.B. Zeitzugabe, Verwendung optischer und elektronischer Hilfsmittel sowie speziell angepasster Medien. Leistungsnachweise können gegebenenfalls in anderer Form erbracht werden, z.B. kann anstatt einer schriftlichen Prüfung eine mündliche abgelegt werden. Außerdem können andere Unterstützungsformen, wie Vorlesedienste, Gewährung eines Sondertermins oder eines besonderen Raumes erforderlich sein, um Nachteile, die aus Art und Schwere einer Behinderung entstehen, auszugleichen.
Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird von den Eltern, den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst, der Schule oder von anderen zuständigen Diensten beantragt und bezieht die Befähigungen und Erkenntnisse der an der Förderung und Unterrichtung beteiligten beziehungsweise zu beteiligenden Personen ein. Die Erkenntnisse und Daten über den sonderpädagogischen Förderbedarf werden interdisziplinär gewichtet und abgestimmt sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Eltern zu einer Empfehlung an die zuständige Schulaufsicht zusammengefasst. Sie enthält Aussagen darüber, nach welchem Bildungsgang die Schülerin oder der Schüler zu unterrichten ist. Die Empfehlung mündet in einen individuellen Förderplan.

3.2  Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort

Auf der Grundlage der Empfehlung, unter Beteiligung der Eltern und gegebenenfalls der Schülerin beziehungsweise des Schülers sowie unter Beachtung der Rahmenbedingungen entscheidet die Schulaufsicht, ob die Schülerin oder der Schüler in die allgemeine Schule aufgenommen wird, dort verbleibt oder Unterricht und Förderung in einer Schule für Blinde beziehungsweise für Sehbehinderte oder in einer Sonderschule anderer Art erhält. In die Entscheidung kann auch die Inanspruchnahme von Einrichtungen mit ergänzenden Betreuungs- oder Ganztagsangeboten einbezogen werden. Dabei sind bei jeder einzelnen Entscheidung zu berücksichtigen:
– Art und Umfang des Förderbedarfs,
– Stellungnahme der Eltern, gegebenenfalls beratender Gremien,
– Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule,
– Verfügbarkeit des erforderlichen sehgeschädigtenpädagogischen Personals,
– Verfügbarkeit von Hilfsmitteln, speziellen Lehr und Lernmitteln, gegebenenfalls räumlich-baulicher Gegebenheiten.
Bei Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichem Förderbedarf in den Bereichen Lern- und Leistungsverhalten wie auch geistige Entwicklung trifft die Schul, aufsieht auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens eine Entscheidung über den entsprechen, den Bildungsgang. Prinzipiell ist derjenige Lernort zu wählen, an dem den Förderbedürfnissen und der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes beziehungsweise Jugendlichen auf bestmögliche Weise Rechnung getragen wird und an dem die soziale Eingliederung, die Vorbereitung auf berufliche Anforderungen und die Berufsausbildung gewährleistet sind. Die Entscheidung über den individuellen Förderbedarf erfordert in geeigneten Abständen eine Überprüfung.

4.  Erziehung und Unterricht

4.1  Erziehung

Eine auf die Sehschädigung bezogene besondere Erziehung besteht aus Hilfen zur Lebensbewältigung, zur psychischen Entwicklung und zur sozialen Kompetenz. Besonders wichtig für die Lebensbewältigung unter den Bedingungen der Sehschädigung kann sein: Sicherheit und Vertrauen anderen und sich selbst gegenüber aufbringen zu können, - die Fähigkeit, eigene Interessen zu verwirklichen und anderen gegenüber zu vertreten; Konkurrenzfähigkeit zu entwickeln, sei es beruflich oder privat; Aussehen und Attraktivität. Erzieherische Hilfen sind auch bei der Bewältigung der Verletzungen des Selbstwertgefühls angebracht, die mit einer Sehschädigung verbunden sein können.
Gestik und Mimik werden in kommunikativen Situationen von blinden und sehbehinderten Menschen eingeschränkt oder gar nicht visuell wahrgenommen. Erziehung trägt dazu bei, die Einschätzung der jeweiligen Situation den sehgeschädigten Kindern und Jugendlichen bewusst zu machen, damit sie Kompensationsstrategien entwickeln und sehende Gesprächspartner in angemessener Weise darüber informieren können. Dazu soll gelernt werden, bekannte Gesten zu interpretieren und nachzuahmen, zu verbalisieren sowie sprachliche und nichtsprachliche Mittel sinnvoll, ungehemmt und fantasievoll zu nutzen.
Das grundsätzliche Angewiesensein blinder Menschen auf den Tastsinn kann in Situationen, die üblicherweise visuell gestaltet werden, zu Irritationen führen wie bei Kontaktaufnahme mit unbekannten Menschen, insbesondere bei Begrüßungsritualen oder bei Museumsbesuchen. Blinde junge Menschen müssen lernen, in welchen Situationen Tasten beziehungsweise körperlicher Kontakt sozial akzeptiert wird und, falls dies unüblich ist, wie sie sich notwendige Informationen anders erschließen können.
Sehbehinderte Kinder und Jugendliche brauchen Hilfen, um ihre visuellen Wahrnehmungsmöglichkeiten im Vergleich zu vollem Sehen realistisch einschätzen und darstellen zu können. Diese Kenntnisse erleichtern die Kommunikation mit Menschen, die solche Beeinträchtigungen nicht kennen und deshalb unsicher und ablehnend reagieren. Es ist hilfreich, wenn die Kinder und Jugendlichen verschiedene Strategien erlernt haben, um in unterschiedlichen Alltagssituationen die Grenzen und Möglichkeiten ihres Sehvermögens vermitteln zu können. Für eine sinnhafte Freizeitgestaltung sind die individuellen Wünsche und Bedürfnisse einzubeziehen.

4.2  Unterricht

Dem Unterricht bei blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich die Bildungspläne der allgemeinen Schule zugrunde zu legen. Für den sonderpädagogischen Förderbedarf wird ein individueller Förderplan erstellt. Der sonderpädagogische Förderbedarf hat Konsequenzen für die didaktisch-methodischen Entscheidungen bei der Gestaltung des Unterrichts. Der Unterricht ist entsprechend den erschwerten Lernbedingungen zu modifizieren, zu differenzieren und gegebenenfalls zu erweitern. Für die Erweiterung eines Bildungsplanes wird zusätzliche Zeit benötigt. Die für ein Schuljahr vorgesehenen Bildungsinhalte können über mehrere Jahrgangsstufen verteilt werden, um die Möglichkeit einzuräumen, die Ziele und Abschlüsse der jeweiligen Bildungsgänge zu erreichen. Für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen oder geistiger Behinderung ist ein spezielles, individuell abgestimmtes Lernangebot mit eigenem Zeitrahmen erforderlich.
Damit sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler am Unterricht erfolgreich teilnehmen können, sind Grundvoraussetzungen in Bezug auf Klassenraumgestaltung, Lehr- und Lernmittel, Medien und Unterrichtsorganisation zu schaffen.
Bei der Klassenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass der Arbeitsplatz ergonomisch ausgerüstet wird. Beispiele können sein: höhen- und neigungsvariable Arbeitstische und Konzepthalter bei hochgradiger Kurzsichtigkeit, blendungsarme Gesamtausleuchtung des Raumes, stufenlos zu schaltende Einzelplatzbeleuchtung bei erhöhtem Lichtbedarf, Fenstervorhänge bei Blendungsempfindlichkeit, klar strukturierte Anordnung des Mobiliars als Orientierungshilfe für blinde Kinder und Jugendliche.
Die gebräuchlichen Lehr- und Lernmittel sind auf ihre Eignung zu überprüfen und gegebenenfalls zu adaptieren, z.B. Vergrößerungskopien und tastbare Landkarten, oder auch umzurüsten, z.B. mit Braillezeichen versehene Spielkarten oder Schutzvorrichtungen bei Werkzeugen und Maschinen. Es kann notwendig sein, Lehr- und Lernmittel gänzlich umzugestalten. Beispiele sind die elektronische Braillezeile am Computer, die Relieffolie für Blinde oder die Punktschriftbücher. Darüber hinaus kann eine individuelle Ausstattung mit optischen und elektronischen Sehhilfen erforderlich werden, z.B. Lupen und Fernrohrlupenbrillen, Monokulare, Bildschirmlesegeräte, Vergrößerungssoftware für den Computer.
Die notwendige Ausstattung erfolgt nach in den Ländern geltenden Regelungen.
Der Unterricht mit sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern erfordert eine auf deren speziellen Bedarf hin abgestimmte Organisation. Dazu können gehören: Anleitung zum Ordnunghalten im Unterrichtsraum, damit ein blindes Kind seine Sachen wieder findet, Regelungen für die Unterbringung und den Schutz der individuell genutzten Medien im Klassenraum, Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Verletzungen, z.B. durch offen stehende Türen oder Fensterflügel, klare Strukturierungshilfen, insbesondere bei individualisierenden und offenen Unterrichtsformen und bei häufigem Methodenwechsel. Vielfach gilt es auch einfache Hilfen als Kompensationsmaßnahmen zu entwickeln und erfolgreich anzuwenden, z.B. Notieren auf der Punktschrift-Schreibtafel, Vorlesen des Tafelanschriebs durch die Lehrkraft, Vorlesen von Arbeitsbögen durch eine Mitschülerin oder einen Mitschüler.

5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung

Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen, visuelle Wahrnehmung und Umgehen-Können mit einer Sehschädigung bezieht alle Schulstufen und Schularten ein; sie hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielfalt von Förderformen und Förderorten geführt. Neben den Schulen für Blinde und für Sehbehinderte entwickelten sich Formen gemeinsamer Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen an unterschiedlichen Lernorten. Vorbeugende Maßnahmen erfahren zunehmend eine höhere Bewertung.

5.1 Sonderpädagogische Förderung durch vorbeugende Maßnahmen

Frühe Hilfen sind für die Entwicklung der Kinder mit einer Sehschädigung von wesentlicher Bedeutung. Um Entwicklungsverzögerungen zu verhindern beziehungsweise zu mindern und weitergehende Auswirkungen der Behinderung zu vermeiden, müssen Fördermaßnahmen rechtzeitig einsetzen.
Frühförderung beginnt bei sehgeschädigten Kindern, sobald sie den Frühförderstellen, die in den meisten Ländern an den Schulen für Sehgeschädigte angesiedelt sind, bekannt werden. In anderen Ländern ist es Aufgabe der Schulen für Sehgeschädigte, mit den örtlichen Frühförderstellen zusammenzuarbeiten. Die enge Kooperation mit den Augenkliniken sichert eine möglichst frühzeitige, abgestimmte Förderung. Das gelingt bei blinden Kindern eher als bei sehbehinderten, deren Sehschädigung häufig erst bei der Einschulungsuntersuchung bekannt wird.
Eine wichtige Aufgabe der Frühförderung ist es, den möglichen Folgen der Sehschädigung im kognitiven, sozial-emotionalen, kommunikativen und psychomotorischen Bereich vorzubeugen und gegebenenfalls dem Nichtgebrauch eines verbliebenen Sehvermögens durch geeignete Seherziehungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, folgt die Frühförderung einem ganzheitlichen, familienorientierten und umfeldbezogenen Ansatz; sie arbeitet interdisziplinär.
Voraussetzungen für das Lernen im schulischen Bereich sind für alle Kinder und Jugendlichen eine angemessene Beleuchtung, kontrastreiche Lernmaterialien, ergonomisch angepasstes, die Flexibilität des Sehabstandes gewährleistendes Schulmobiliar, regelmäßige Überprüfung der individuell verordneten optischen Sehhilfen und flimmerfreie, strahlungsarme Bildschirme. Entsprechende Regelungen und Maßnahmen wirken präventiv, insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, bei denen die Gefahr besteht, dass sich das Sehvermögen oder das Allgemeinbefinden verschlechtern. Die Wichtigkeit der genannten präventiven Maßnahmen zeigt sich, z.B. bei asthenopischen Beschwerden, wie sie bei Überbeanspruchung der Augen, etwa bei langem Lesen, bei mangelnden Kontrasten, bei Sehen in zu hellem Licht oder in langandauernden Stresssituationen entstehen können. Im Zusammenhang mit den präventiven Aufgaben haben Symptome wie Kopfschmerzen, Brennen der Augen, Müdigkeitsgefühl, gerötete Bindehaut, Verschwommensehen, Tränen der Augen, Blendempfindlichkeit besondere Bedeutung.
Die Nutzung einer Brille kann unter präventivem Aspekt ein weiteres Problem darstellen. Es ist erforderlich, dass eine regelmäßige Überprüfung der Sehschärfe durch speziell geschultes Personal nicht nur bei Vorschulkindern, sondern auch bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt wird und dass Lehrkräfte und Eltern informiert werden. Initiativen zu präventivem Handeln in diesem Sinne sind vom schulärztlichen Dienst, von Fachärzten für Augenheilkunde und von den Landesärzten für Blinde und für Sehbehinderte zu erwarten.

5.2 Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen besuchen allgemeine Schulen, wenn dort die notwendige sonderpädagogische Unterstützung sowie die sächlichen und die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Die sonderpädagogische Förderung muss durch Lehrkräfte mit entsprechender sonderpädagogischer Befähigung gewährleistet sein. Im gemeinsamen Unterricht können die blinden oder sehbehinderten Kinder und Jugendlichen von ihren sehenden Mitschülerinnen und Mitschülern lernen und diese von ihnen, und alle gemeinsam können durch die modifizierten Unterrichtsmethoden und Medien profitieren. So können, z.B. speziell für sehgeschädigte Kinder hergestellte Tastbilderbücher, farblich kontrastreich gestaltete Brettspiele oder Großdrucktexte sowie auch die konsequente Veranschaulichung auch für nicht sehgeschädigte Kinder nützlich sein.
Zu den erforderlichen Voraussetzungen gehören neben äußeren Rahmenbedingungen individualisierende Formen der Planung, Durchführung und Evaluierung der Unterrichtsprozesse und eine koordinierte Zusammenarbeit der Lehr- und Fachkräfte. Eine inhaltliche, methodische und organisatorische Abstimmung der Maßnahmen ist notwendig, damit die Berücksichtigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht zu einer Sonderstellung des sehgeschädigten Kindes oder Jugendlichen in der integrativ konzipierten Situation wird. Dies schließt nicht aus, dass äußere Differenzierungen für spezifische Fördermaßnahmen erforderlich sein können. Es ist sicherzustellen, dass behinderungsspezifische Maßnahmen ihren angemessenen Platz im Unterricht finden und nur ausnahmsweise als zusätzliche Förderung in die Freizeit verschoben werden.
Die vielfältigen Möglichkeiten des Ausgleichs behinderungsbedingter Nachteile während des Unterrichts und in Prüfungssituationen sind bei der Abstimmung besonders zu berücksichtigen. Das Gelingen der Koordinierung der pädagogischen Maßnahmen aller Beteiligten im individuellen Fall erweist sich als ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Eignung eines bestimmten Lernortes. Die beteiligten Lehr- und Fachkräfte benötigen dafür spezifische Befähigungen, die sie in Aus- beziehungsweise Fortbildung und durch ihre beruflichen Erfahrungen erwerben.
Das Aufgabenfeld der Sonderschullehrkräfte umfasst sonderpädagogische Förderung im Unterricht sowie weitere Aufgaben, die sich auf den speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf beziehen; dazu gehören insbesondere
– Beratung und Unterstützung des sehgeschädigten Kindes oder Jugendlichen,
– Beratung der Lehrerinnen und Lehrer der allgemein bildenden Schule sowie der beruflichen Schule,
– Beratung und Unterstützung der Eltern.
Inhalte von Beratung und Unterstützung sind z.B.
– Analyse des funktionalen Sehens,
– Sehhilfenberatung und -beschaffung, Punktschriftübertragung,
– Durchführung oder Organisation spezifischer Fördermaßnahmen, z.B. im Bereich Lebenspraktische Fertigkeiten,
– Orientierung und Mobilität, psychomotorische Förderung.
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert eine enge Zusammenarbeit der Sonderschullehrkräfte mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule. Zum besonderen Aufgabenfeld der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen gehören die Kooperation mit der sonderpädagogischen Lehrkraft und die Berücksichtigung sonderpädagogischer Belange im Unterricht.

5.3 Sonderpädagogische Förderung in Schulen für Sehgeschädigte

Die besonderen schulischen Einrichtungen für Blinde und für Sehbehinderte mit ihren speziellen pädagogischen Angeboten sind Lernorte für diejenigen, die einen umfänglichen und spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Sie bieten sehgeschädigtengemäße Förderung in unterschiedlicher Form an und sind technisch, medial und personell entsprechend ausgestattet. Häufig sind Schulen für Sehgeschädigte eingegliedert in Bildungszentren, in denen sehgeschädigte Menschen vom frühen Kindesalter bis ins Erwachsenenalter geeignete Förderangebote allgemein- oder berufsbildender Art auf verschiedenen Anforderungsstufen erhalten. Die Dauer der Förderung in diesen Schulen ist individuell unterschiedlich; grundsätzlich wird auf Durchlässigkeit zu anderen Schulen geachtet. Sehgeschädigte Kinder und Jugendliche mit schwerer Mehrfachbehinderung bekommen eine eigens auf ihre Behinderungen abgestimmte pädagogische Förderung. Einige dieser speziellen Einrichtungen haben länderübergreifende Einzugsbereiche beziehungsweise ein bundesweites Einzugsgebiet. Die Mehrzahl der Schulen für Sehgeschädigte bietet Beratung und Unterstützung für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen und in Sonderschulen anderer Art an.
Daneben gibt es Schulen, die sich auf einen Bereich oder auf wenige Bereiche spezieller schulischer Angebote konzentrieren. Es gibt eine Spezialisierung auf bestimmte Altersstufen, auf unterschiedliche Lernanforderungen, auf den allgemein- oder den berufsbildenden Bereich, auf besondere Angebote für mehrfachbehinderte Sehgeschädigte, z.B. für Taubblinde. Viele dieser Schulen haben ein Internat oder Wohngruppen, deren Konzepte mit den Bemühungen um die besondere pädagogische Förderung der sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Internate und Wohngruppen sind u. a. eine Alternative der Erziehung und der Lebensgestaltung für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihren Familien leben können.

5.4 Sonderpädagogische Förderung in kooperativen Formen

Viele Schulen für Sehgeschädigte und allgemeine Schulen sind dabei, eine enge pädagogische Zusammenarbeit aufzubauen. Kooperative Formen der Förderung und Unterrichtung erschließen allen Beteiligten Möglichkeiten zur wechselseitigen Annäherung und zur Erfahrung von mehr Selbstverständlichkeit im Umgang miteinander. Kooperative Formen können den Unterricht und das Schulleben bereichern, z.B. durch
– gegenseitige Besuche von Klassen,
– die Bildung von Partnerschaften,
– gemeinsame Schulwanderfahrten,
– gemeinsame Schulveranstaltungen und Feste,
– zeitweiligen bis zunehmend durchgängigen gemeinsamen Unterricht.
Die Erhöhung gemeinsamer Unterrichtsanteile und der Wechsel von Schülerinnen und Schülern aus den .Schulen für Sehgeschädigte in allgemeine Schulen werden hierdurch begünstigt. Damit tragen kooperative Formen zur Durchlässigkeit der Schularten bei. Die räumliche Zusammenführung von Klassen für Sehgeschädigte mit Klassen der allgemeinen Schule kann geeignete Rahmenbedingungen für die angestrebte Kooperation schaffen.

5.5 Sonderpädagogische Förderung im Rahmen von Förderzentren

Es ist Aufgabe der in den meisten Ländern bestehenden überregionalen Förderzentren, blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche und deren Eltern in der Frühförderung, in Schulen anderer Schularten und beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu beraten und zu unterstützen. Die Förderzentren können individuelle sonderpädagogische Förderung in der eigenen Schule anbieten und gegebenenfalls mit einem Internat beziehungsweise einer Wohngruppe zusammen arbeiten. Sie können sehgeschädigte Kinder und Jugendliche aus allgemeinen Schulen und anderen Sonderschulen zu ein- oder mehrtägigen Seminaren und Kursen einladen, deren Inhalte der sonderpädagogischen Förderung dienen.
Die Förderzentren verfügen über diagnostische Kompetenzen im Überschneidungsbereich von Medizin und Pädagogik, machen Angebote zu Auswahl und Erprobung von speziellen, vor allem optischen und elektronischen Hilfsmitteln, bieten Gelegenheit zum Training von Lebenspraktischen Fertigkeiten, zur Orientierungs- und Mobilitätserziehung, und sie eröffnen den Zugang zu weiteren Bereichen sonderpädagogischer Förderung. Sie informieren Eltern und gegebenenfalls Kostenträger über Finanzierungsmöglichkeiten notwendiger sonderpädagogischer Maßnahmen und Medien.
Die Förderzentren beraten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und anderer Sonderschulen in Bezug auf alle die Sehschädigung betreffenden Fragen. Sie geben Informationen und bieten Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit den Folgen der fehlenden oder eingeschränkten visuellen Wahrnehmung. Sie besprechen mit den Lehrkräften, die ein blindes oder sehbehindertes Kind unterrichten, dessen individuelle Situation und stimmen gemeinsam den Förderplan ab. Darüber hinaus sollen die Förderzentren beteiligt werden im Rahmen von Fortbildung zu spezifischen Aspekten des Förderschwerpunktes Sehen.
Förderzentren können notwendige Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien entwickeln und diese zur Verfügung stellen oder bei deren Beschaffung helfen. Dabei sind die Förderzentren für Sehgeschädigte der Länder auf Kooperation untereinander angewiesen.

5.6 Sonderpädagogische Förderung im berufsorientierenden und im berufsbildenden Bereich

Jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Wege zu einer beruflichen Qualifikation durch ein Studium beziehungsweise eine Berufsausbildung oder, wo dies nicht durchführbar erscheint, durch eine für Sehgeschädigte vorgesehene spezielle Berufsqualifikation zu eröffnen, um damit die Voraussetzungen für eine dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt zu schaffen. Falls das nicht durchführbar ist, muss eine an die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Jugendlichen angepasste Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit mit selbstständiger Lebensführung wie in einer Blindenwerkstatt, einer Werkstatt für Taubblinde oder in einer Werkstatt für Behinderte angeboten werden.
Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung ist es auch, Voraussetzungen für erfolgreiches berufliches Lernen zu schaffen, Berufsorientierung und Berufs-vorbereitung zu unterstützen. Fächerübergreifendes und projektbezogenes Vorgehen bietet sich dabei an. Leitfunktion hat ein Verbund der Unterrichtsfächer, die in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik unterschiedlich benannt werden: Arbeit, Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft, Textiles Werken, Wirtschaftslehre, Sozialkunde, Gemeinschaftskunde.
Einsichten in die Arbeitswelt werden durch das Aufzeigen wechselseitiger Zusammenhänge zwischen den Bereichen Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft vermittelt. Im Bereich Technik sammeln Schülerinnen und Schüler Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Geräten und Hilfsmitteln. Sie gewinnen Einblick in Verfahrensweisen und Techniken und können Anforderungen verschiedener Berufsfelder einschätzen lernen. Die behinderungsbedingten Möglichkeiten und Grenzen sehgeschädigter Jugendlicher finden dabei angemessene Berücksichtigung. Im Bereich Hauswirtschaft/Textiles Werken werden die Jugendlichen auf das selbstständige Ausführen von Arbeiten im Haushalt vorbereitet. Sie lernen grundlegende Arbeits- und Kennzeichnungs-Techniken, Orientierungs- und Ordnungsschemata kennen und werden sicherer im Umgang mit speziellen Hilfsmitteln.
Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen sowie Betriebspraktika vor Ort sind auch für blinde und für sehbehinderte Jugendliche verbindlich. Erkundungen sowie Betriebs-, Sozial- und Werkstattpraktika können in unterschiedlichen Formen und an verschiedenen Orten durchgeführt werden. Die Berufsbildungswerke für Blinde und für Sehbehinderte bieten auch in ihren Einrichtungen entsprechende Erkundungen und Praktika an.
Schwerpunkte des berufsvorbereitenden Unterrichts sind berufskundliche Themen. Für Schülerinnen und Schüler mit Sehschädigungen werden auch blinden- und sehbehindertenkundliche Inhalte und Kenntnisse vermittelt über psychologische und soziologische Aspekte der Sehschädigung, Arbeits- und Sozialhilferecht, Selbsthilfeorganisationen, spezifische Informationsmedien und Hilfsmittel. Diese Inhalte beziehen sich direkt auf die Lebenssituation Sehgeschädigter. Die sehgeschädigten-spezifischen berufskundlichen Themen des berufsvorbereitenden Unterrichts gehören zur sonderpädagogischen Förderung sehgeschädigter Jugendlicher, sie müssen unabhängig vom Lernort des Einzelnen berücksichtigt werden.
Berufsbezogene Ziele sind:
– Wissen um die Behinderung und deren Auswirkungen auf Beruf und Leben,
– realistische Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit,
– Beherrschung blinden- beziehungsweise sehbehindertengerechter Techniken und Fertigkeiten, die im Hinblick auf das berufliche Tätigkeitsfeld erforderlich sind,
– Sicherheit im Umgang mit Hilfsmitteln,
– Kenntnis der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten,
– Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen und Regelungen für Behinderte,
– Kenntnis über institutionelle und finanzielle Förderung für Behinderte.
Um die bestmögliche berufliche Eingliederung zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit der oder des Jugendlichen und gegebenenfalls der Eltern mit der Schule für Sehgeschädigte oder dem Förderzentrum, der Arbeitsverwaltung, der beruflichen Schule und dem Arbeitgeber, dem Berufsbildungswerk oder der Werkstatt für Behinderte, den Fachdiensten und gegebenenfalls weiteren Kostenträgern und Institutionen des Netzwerkes notwendig.
Der Unterricht für sehgeschädigte Jugendliche und junge Erwachsene in der beruflichen Schule ist grundsätzlich von Lehrkräften zu erteilen, die eine Befähigung zum Lehramt an Beruflichen Schulen besitzen; diese sollten durch entsprechende Aus- oder Fortbildung auch sonderpädagogische Befähigungen erworben haben. Für sonderpädagogische Aufgaben, die vertiefte sehgeschädigtenspezifische Kenntnisse und spezielle Erfahrung verlangen, sind Beratung und Unterstützung durch entsprechend qualifizierte Lehrkräfte sicherzustellen. Dies gilt z.B. bei der Bestimmung des funktionalen Sehens und der Sehhilfenberatung oder bei der Arbeitsplatzanalyse und -ausstattung unter besonderer Berücksichtigung des sehgeschädigtengemäßen Einsatzes von elektronischen Hilfsmitteln.
Sehbehinderte und blinde Jugendliche können in länderübergreifenden beruflichen Schulen für Sehgeschädigte unterrichtet werden (siehe hierzu auch den Beschluss der KMK vom 20. Juni 1997).

6.  Zusammenarbeit

Bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Sehen, visuelle Wahrnehmung und Umgehen-Können mit einer Sehschädigung ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule erforderlich.
Die Förderung Lebenspraktischer Fertigkeiten, das Orientierungs- und Mobilitätstraining, die Schulung des verbliebenen Sehvermögens und die Einübung in den Umgang mit elektronischen Hilfsmitteln finden sowohl im schulischen als auch im häuslichen Bereich statt. Die Förderung gelingt nur in enger Abstimmung zwischen Elternhaus und Kind beziehungsweise Jugendlichem einerseits und - je nach Lebensalter -Frühförderstelle, Kindergarten, Schule, Förderzentren, gegebenenfalls Internat und den an der beruflichen Ausbildung Beteiligten andererseits.
Die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer sowie weiterer Fachdienste verlangt ein gemeinsames Grundverständnis der Aufgaben und eine klare Zuordnung von Kompetenz- und Verantwortungsbereichen für jeden Beteiligten in Unterricht und Schulleben. Die gemeinsame Verantwortung für die schulische Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf macht eine verbindliche und kontinuierliche Zusammenarbeit aller beteiligten Lehrkräfte unverzichtbar. Weitere am Bildungsprozess sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher Beteiligte sind ärztliche, gegebenenfalls psychologische und soziale Dienste, die jeweils zuständigen Kostenträger wie Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Arbeitsämter, Betriebe sowie die Träger von Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten und Selbsthilfeorganisationen.
Eine weitgehende Normalisierung der Bedingungen für die Entwicklung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher ist zu erwarten, wenn es gelingt, tragfähige Verbindungen zwischen den genannten Fach- und Dienstleistungsbereichen sowie den Maßnahmeträgern herzustellen und unterschiedliche Förder- und Hilfeleistungen zu koordinieren.

7.  Einsatz und Qualifikation des Personals

Die Ausbildung des Personals muss Breite und Struktur des jeweiligen Tätigkeitsbereiches und dessen Anforderungen an die einzelnen Personen berücksichtigen. Sie vermittelt nicht nur die Grundfähigkeit für die Aufgaben der Sehgeschädigtenpädagogik, sondern gibt auch einen Überblick über den Gesamtbereich der Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen. Ein wesentliches Merkmal der Qualifikation ist blinden- und sehbehinderten-pädagogische Kompetenz.
Die Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher in vielfältigen Aufgabenfeldern obliegt - je nach den in den Ländern in der Bundesrepublik geltenden Regelungen - unterschiedlich qualifizierten Fachkräften.
An der Förderung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher wirken in enger Kooperation Fachleute mit unterschiedlicher Ausbildung mit, z.B.
– Sonderschullehrkräfte und Lehrkräfte mit der Befähigung für andere Lehrämter mit der Qualifikation in den Fachrichtungen Blinden- beziehungsweise Sehbehindertenpädagogik, gegebenenfalls weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen,
– Erzieherinnen und Erzieher beziehungsweise Sozialpädagoginnen und -pädagogen, gegebenenfalls mit Zusatzausbildung in
– Orientierung und Mobilität,
– Lebenspraktischen Fertigkeiten,
– Frühförderung Sehgeschädigter,
– Förderung des noch vorhandenen Sehvermögens
– sozial- und heilpädagogische Pflegekräfte,
– Orthoptistinnen und Orthoptisten, Optikerinnen und Optiker, Augenärztinnen und Augenärzte in beratender Funktion,
– Psychologinnen und Psychologen,
– therapeutische Fachdienste,
– Fachleute für Punktschrift-, Fingerzeichen-, Gebärden- und Tastsysteme bei Taubblinden,
– Hersteller von Medien,
– Fachkräfte für elektronische Hilfsmittel und Punktschriftübertragung.
Zur Sicherung der Qualität der sonderpädagogischen Förderung im Schwerpunkt Sehen, visuelle Wahrnehmung und Umgehen-Können mit einer Sehschädigung ist ein differenziertes Aus- und Fortbildungsangebot unabdingbar. Eine enge Kooperation zwischen den Ausbildungsstätten für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik und den schulischen Einrichtungen für Sehgeschädigte sichert Entwicklung, Anwendung und Erprobung wissenschaftlicher Methoden im praktischen Zusammenhang. Da es nur wenige Schulen für Sehgeschädigte in den Ländern in der Bundesrepublik gibt, ist die ständige länderübergreifende Aus- und Fortbildung und die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen notwendig, um Weiterentwicklungen zu koordinieren, kostengünstig Medien herzustellen und elektronische Hilfsmittel auf dem jeweils neuesten Stand nutzbar zu machen.

8.  Schlussbestimmung

Die „Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Blinde (Sonderschule)" - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Juni 1979-und die „Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Sehbehinderte (Sonderschule)" - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1979 - werden hiermit aufgehoben.
I.A. Erhard
Ministerialdirigent
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