Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 45/2001

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 45/2001

Salzburger Ehrenzeichengesetz (LGBl Nr 45/2001)

Langtitel

Gesetz vom 7. Februar 2001 über die Ehrenzeichen des Landes Salzburg (Salzburger Ehrenzeichengesetz)
StF: LGBl Nr 45/2001 (Blg LT 12. GP: RV 366 , AB 439 , jeweils 4. Sess)

Änderung

LGBl Nr 67/2007 (Blg LT 13. GP: RV 553 , AB 602 , jeweils 4. Sess)
LGBl Nr 19/2016 (Blg LT 15. GP: RV 132 , AB 191 , jeweils 4. Sess)

Aberkennung

§ 14a

(1) Werden später Tatsachen bekannt, die einer Verleihung der Auszeichnung entgegengestanden wären, oder setzt die ausgezeichnete Person nachträglich ein Verhalten, das einer Verleihung entgegenstünde, so kann die Auszeichnung von der Landesregierung aberkannt werden. Im Fall der Aberkennung ist die Auszeichnung von der ausgezeichneten Person zurückzustellen.
(2) Werden nach dem Ableben der ausgezeichneten Person Tatsachen bekannt, die den Aberkennungstatbestand des Abs 1 erfüllt hätten, so kann die Landesregierung dies mit Beschluss feststellen. Eine Verpflichtung zur Rückgabe der Auszeichnung durch die Erben ist damit nicht verbunden.

In- und Außerkrafttreten

§ 15

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 2001 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. das Gesetz vom 20. Juli 1955 über den Ring des Landes Salzburg, LGBl Nr 49/1955 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/1975; 2. das Gesetz vom 15. Dezember 1965 über das Ehrenzeichen des Landes Salzburg, LGBl Nr 29/1966 in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 9/1974, Nr 58/1975 und Nr 18/1978; 3. das Gesetz vom 14. Dezember 1973 über die Schaffung einer Medaille des Landes Salzburg für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Gemeindevertreter, LGBl Nr 10/1974; 4. das Gesetz vom 14. Dezember 1973 über die Schaffung einer Medaille des Landes Salzburg für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg, LGBl Nr 11/1974; 5. das Gesetz vom 20. Juli 1955 über die Schaffung einer Lebensrettungsmedaille des Landes Salzburg, LGBl Nr 45/1955 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/1975; 6. das Gesetz vom 27. Februar 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens, LGBl Nr 25/1952 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/1975; 7. das Gesetz vom 16. Dezember 1959 über die Schaffung einer Medaille des Landes Salzburg für Katastrophenhilfe, LGBl Nr 9/1960 in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 54/1963, Nr 58/1975 und Nr 74/1982.
(3) Mit dem Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 8 Abs. 1 zur Schaffung von Auszeichnungen für Verdienste und Leistungen auf dem Gebiet des Sports tritt das Gesetz vom 1. Juli 1970, LGBl Nr 85, über Auszeichnungen auf dem Gebiete des Sportwesens, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 53/1999, außer Kraft.
(4) Die §§ 1, 3 bis 7, 7a, 10, 11, 14 Abs. 3 und 14a sowie die Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 67/2007 treten mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
(5) Auszeichnungen, über deren Verleihung die Landesregierung bis zum Zeitpunkt gemäß Abs. 4 Beschluss gefasst hat, können auch nach diesem Zeitpunkt übergeben werden.
(6) § 14a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 19/2016 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 14a findet auch auf jene Auszeichnungen Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliehen wurden. Anlage Aussehen sowie Art des Tragens der Auszeichnungen I. Ring des Landes Salzburg Ring Ausführung: Gold Außenseite: Salzburger Landeswappen Innenseite: Inschrift ‚Für besondere Verdienste’ II. Ehrenzeichen des Landes Salzburg A. Aussehen: 1. Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg: Brustkreuz, Halsdekoration am Band. a) Brustkreuz: 78 mm Durchmesser; zwölfspitziges, golden bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit rot emailliertem Rand, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet. b) Kleinod: 55 mm Durchmesser; zwölfspitziges, golden bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit rot emailliertem Rand, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet. c) Band: 47 mm breit; rot-weiß moiriert. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch eine 26 mm lange und 6 mm breite, eichenlaubverzierte, goldene Öse hergestellt. 2. Großes Ehrenzeichen des Landes Salzburg: Halsdekoration am Band. a) Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit rot emailliertem Rand, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet. b) Band: 47 mm breit; rot-weiß moiriert. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch eine 26 mm lange und 6 mm breite, eichenlaubverzierte, goldene Öse hergestellt. 3. Ehrenzeichen des Landes Salzburg: Steckdekoration. Brustkreuz: 78 mm hoch und 78 mm breit, zwölfspitziges golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von emailliertem Landeswappen. 4. Großes Verdienstzeichen des Landes Salzburg: Brustdekoration am Band. a) Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes, emailliertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet. b) Band: 45 mm breit; rot moiriert; 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. 5. Verdienstzeichen des Landes Salzburg: Brustdekoration am Band. a) Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes emailliertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht vom Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert. b) Band: 45 mm breit; rot moiriert; 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. B. Trageart: 1. Der Träger oder die Trägerin des Großkreuzes des Ehrenzeichens des Landes Salzburg trägt das Kleinod am Band um den Hals und zusätzlich das Brustkreuz an der linken Seite. 2. Der Träger oder die Trägerin des Großen Ehrenzeichens des Landes Salzburg trägt die Dekoration am Band um den Hals. 3. Die Dekoration der sonstigen Stufen des Ehrenzeichens des Landes Salzburg wird an der linken Brustseite getragen, und zwar von einem Träger am dreieckig gefalteten Band und von einer Trägerin an einem maschenartig genähten Band. III. Medaille für Verdienste um die Gemeinde Brustdekoration am Dreieckband. a) Medaille: 35 mm Durchmesser, vergoldet. Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem Eichenkranz. Rückseite: Inschrift ‚Für Verdienste um die Gemeinde’, umrahmt von einem Eichenkranz. b) Band: 40 mm breit; rot-weiß-rot moiriert, 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet mit Sicherheitsnadel. Die Medaille und das Dreieckband sind durch eine vergoldete Öse und einen vergoldeten Ring verbunden. IV. Lebensrettungs-Verdienstzeichen A. Aussehen: Brustdekoration am Dreieckband. a) Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von einem Medaillon mit Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert und mit dem Schriftzug ‚Lebensrettung’ in Gold, 20 mm Durchmesser. b) Band: 45 mm breit; rot moiriert; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. B. Trageart: Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. Es steht im Rang vor der Feuerwehr- und Rettungs-Medaille. Die mehrmalige Verleihung des Verdienstzeichens wird auf dem Band durch eine Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich gemacht. V. Feuerwehr- und Rettungsmedaille A. Aussehen: Brustdekoration am Band. 1. Medaille für eine 25-jährige Tätigkeit: a) Medaille: kreisrund; 32 mm Durchmesser; Bronze. Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem von oben herabhängenden, nach unten offenen Lorbeerkranz. Rückseite: mit einer Flamme geziertes, von Lorbeer umrahmtes Schildchen mit der Inschrift ‚25’ und der Umschrift ‚Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens’. b) Band: 40 mm breit; orangegelb; dreieckig gefaltet. 2. Medaille für eine 40-jährige Tätigkeit: a) Medaille: kreisrund; 32 mm Durchmesser; versilbert und gebürstet. Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem von oben herabhängenden, nach unten offenen Lorbeerkranz. Rückseite: mit einer Flamme geziertes, von Lorbeer umrahmtes Schildchen mit der Inschrift ‚40’ und der Umschrift ‚Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens’. b) Band: 40 mm breit; orangegelb; dreieckig gefaltet. 3. Medaille für eine 50-jährige Tätigkeit: a) Medaille: kreisrund; 32 mm Durchmesser; vergoldet. Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem von oben herabhängenden, nach unten offenen Lorbeerkranz. Rückseite: mit einer Flamme geziertes, von Lorbeer umrahmtes Schildchen mit der Inschrift ‚50’ und der Umschrift ‚Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens’. b) Band: 40 mm breit, rot-weiß-rot moiriert, 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet mit Sicherheitsnadel. B. Trageart: Die Medaille wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. Die Medaille für eine 50-jährige Tätigkeit steht im Rang vor der Medaille für eine 40-jährige Tätigkeit, die wiederum im Rang vor der Medaille für eine 25-jährige Tätigkeit steht. VI. Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz A. Aussehen: Brustdekoration am Dreieckband. a) Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von einem Medaillon mit Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert, und dem Schriftzug ‚Besonderer Einsatz’ in Gold, 20 mm Durchmesser. b) Band: 45 mm breit; rot moiriert; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. B. Trageart: Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. VII. Pro Caritate-Verdienstzeichen A. Aussehen: Brustdekoration am Dreieckband. a) Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von einem Medaillon mit Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert, und mit dem Schriftzug ‚Pro Caritate’ in Gold versehen, 20 mm Durchmesser. b) Band 45 mm breit; rot moiriert; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. B. Trageart: Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen.
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