LGBl Nr 127/2025
LGBl Nr 127/2025
Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2025 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026 (LGBl Nr 127/2025)
Langtitel
Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2025 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026
StF: LGBl Nr 127/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, LGBl Nr 32/2015 , in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
§ 1
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026: 1. für die Unterhaltskosten 680 € 2. für den Erziehungsaufwand für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 183 € für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 306 € für Kinder ab dem 11. Lebensjahr 342 € Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
§ 2
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2026 ................................. 785,03 €.