Einstellung in den staatlichen Gymnasialdienst
DE - Landesrecht Bayern

Einstellung in den staatlichen Gymnasialdienst

Gesuche um Übernahme in den staatlichen Gymnasialdienst in Bayern zu Beginn eines Schuljahres müssen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres zugehen. Bis zu diesem Datum muss dem Ministerium auch die Bereitschaftserklärung von Wartelistenbewerbern aus Bayern vorliegen. Bewerber aus Bayern, die sich noch im Vorbereitungsdienst befinden und die Zweite Staatsprüfung bis zum Schuljahresbeginn abschließen werden, legen das Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst auf dem Dienstweg über die Seminarschule bis zu dem gesondert mitgeteilten Termin beim Ministerium vor.
Dem Gesuch um Übernahme in den gymnasialen Staatsdienst sind die Zeugnisse über die Erste und Zweite Staatsprüfung beizufügen; diese Voraussetzung entfällt bei Bewerbern, die die Erste und Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben.
I. A.
J. Hoderlein
Ministerialdirektor
KWMBl I 1992 S. 103
StAnz 1992 Nr. 9
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