LGBl.Nr. 44/1978
LGBl.Nr. 44/1978
Vereinbarung der Länder * Kärnten, * Salzburg und * Steiermark vom 10. April 1978 über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der (LGBl.Nr. 44/1978)
Langtitel
Vereinbarung der Länder * Kärnten, * Salzburg und * Steiermark vom 10. April 1978 über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der
Raumordnung im Lungau-Murau-Nockgebiet
StF: LGBl Nr 44/1978
Vertragsparteien
Kärnten, Salzburg, Steiermark
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der Tatsache, daß
das Lungau-Murau-Nockgebiet nach der bestehenden Wirtschafts- und Sozialstruktur und den natürlichen Gegebenheiten des Berggebietes einen Raum mit weitgehend einheitlichen raumordnungsgemäßen Voraussetzungen darstellt,
dieser Raum insbesondere in wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Hinsicht entwicklungsfähig und förderungswürdig erscheint,
die Länder Kärnten, Salzburg und Steiermark für ihre Anteile an diesem Raum regionale Entwicklungskonzepte erstellt haben, und in der Absicht, für diesen Raum einen möglichst zweckmäßigen und wirtchaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel sicherzustellen, schließen das Land Kärnten, das Land Salzburg und das Land Steiermark zur Regelung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung in diesem Gebiet und um auch den Bestrebungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz Rechnung zu tragen, im Sinne des Art. 15a B-VG folgende Vereinbarung:
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel IV am 10. Juni 1978 in Kraft.