Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 22/2019

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 22/2019

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 2019 über die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen (LGBl. Nr. 22/2019)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 2019 über die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen
Stammfassung: LGBl. Nr. 22/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 5 Abs. 7 Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, LGBl. Nr. 22/2000 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2019 , wird verordnet:

§ 1

Grundlagendokumente

Die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen werden wie folgt festgelegt: Grundlagendokument Anwendungsbereich/Zielgruppe Anlage 1 Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt Anlage 2 Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt Anlage 3 Modul für Fünfjährige – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt Anlage 4 Werte- und Orientierungsleitfaden – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt Anlage 5 Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. März 2019, in Kraft. Anlage 1 – Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan (Anm.: der Bildungsrahmenplan ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 Anlage 2 - Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule (Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokuentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2 Anlage 3 - Modul für Fünfjährige (Anm.: das Modul ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3 Anlage 4 - Werte- und Orientierungsleitfaden (Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 4 Anlage 5 - Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern (Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 5
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