LGBl Nr 76/1999
LGBl Nr 76/1999
Österreichischer Stabilitätspakt (LGBl Nr 76/1999)
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden (Österreichischer Stabilitätspakt)
StF: LGBl Nr 76/1999 (Blg LT 12. GP: RV 2 , AB 33 , jeweils 1. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder * Burgenland, * Kärnten, Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, * Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, sind – gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes – übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Ratifikationstext
Nach Beschlussfassung durch die Landesregierung am 3. Mai 1999 hat der Salzburger Landtag der vorstehenden Vereinbarung am 9. Juni 1999 die Genehmigung gemäß Art. 50 Abs. 1 L-VG erteilt. Auf Grund des Vorliegens der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen auf Seite des Bundes und aller Länder ist die Vereinbarung in Kraft getreten.