Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 111/2017

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 111/2017

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2017, mit der die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen in eine neue Ortsklasse eingestuft wird (LGBl. Nr. 111/2017)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2017, mit der die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 111/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014 , wird verordnet:

§ 1

Die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wird in die Ortsklasse C eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
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