Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
Gestützt auf § 19 der Feuerwehrgesetzausführungsverordnung trifft das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration folgende Festsetzungen:
1. Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für
Angehörige von Feuerwehren im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG),
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes,
Beschäftigte – mit einer Laufbahnausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst – des Freistaates Bayern und der Kommunen,
Beamtinnen und Beamte – mit Aufgaben im Bereich der Feuerwehr – des Freistaates Bayern und der Kommunen,
Beschäftigte – mit Aufgaben im Bereich der Feuerwehr – des Freistaates Bayern und der Kommunen,
sofern bestimmt ist, dass sie Dienstkleidung tragen.
2. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren, der hauptamtlichen Einsatzkräfte ständiger Wachen und des Freistaates Bayern
Die Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren, der hauptamtlichen Einsatzkräfte ständiger Wachen und des Freistaates Bayern tragen die nachfolgend beschriebenen und abgebildeten Kennzeichen.
2.1 Ärmelabzeichen
2.1.1 Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren
Ausführung:
Schwarzes oder dunkelblaues Stoffabzeichen in Dreiecksform mit eingearbeitetem Stadtwappen, golden bestickt oder eingewebt.
2.1.2 Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger des Freistaates Bayern
Ausführung:
Schwarzes Stoffabzeichen in heraldischer Form mit eingearbeitetem großen Staatswappen, golden bestickt oder eingewebt.
Trageweise:
Linker Oberärmel von Diensthemd, Dienstjacke, Dienstmantel und Schutzjacke oder Schutzmantel; 130 mm unterhalb des Schultergelenks; kurzes Diensthemd 100 mm unterhalb des Schultergelenks.
2.1.3 Hauptamtliche Einsatzkräfte einer ständig besetzten Wache einer freiwilligen Feuerwehr
Ausführung:
Schwarzes Stoffabzeichen in heraldischer Form, silberweiß oder golden bestickt oder eingewebt, Stadtwappen bzw. Wappen der Gemeinde mit der Aufschrift „Feuerwehr“.
Trageweise:
Linker Oberärmel von Diensthemd, Dienstjacke, Dienstmantel und Schutzjacke oder Schutzmantel; 130 mm unterhalb des Schultergelenks.
* Angaben sind Mindestwerte
2.1.4 Dienstkleidungsträger im internationalen Raum
Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger, die auch im internationalen Raum Dienstkleidung tragen, können das vom DFV vorgeschlagene Ärmelabzeichen (heraldische Form, schwarzer Filz, schwarz/rot/golden, gesticktes Emblem [ähnlich Bundesadler]; je nach Dienstgrad ohne Rand bzw. mit silbernem oder goldenem Rand [analog zur Farbe der Mützenabzeichen nach Nr. 2.3]) als zusätzliches Ärmelabzeichen an gleicher Stelle (siehe Trageweise) am rechten Oberärmel tragen.
* Angaben sind Mindestwerte
2.2 Brustanhänger für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger
Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger des Freistaates Bayern tragen zur Kennzeichnung der zugehörigen Behörde zusätzlich zum Ärmelabzeichen einen Brustanhänger auf der rechten Brusttasche der Dienstjacke, des Dienstmantels oder des Diensthemdes.
Angehörige von Berufsfeuerwehren und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ständig besetzten Wachen können zusätzlich zum Ärmelabzeichen einen Brustanhänger zur Kennzeichnung des zugehörigen Regierungsbezirkes auf der rechten Brusttasche der Dienstjacke, des Dienstmantels oder des Diensthemdes tragen.
Größe des Wappens 30 mm breit, 35 mm hoch (40 mm mit Krone)
2.3 Mützenabzeichen
Ausführung:
Stadtwappen als Metallschild für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren
oder
Wappen als Metallschild mit der Darstellung des Feuerwehrsymbols.
Farbe
– altsilbern, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE ohne Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw sowie Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst,
– silbern, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE mit Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 3. QE,
– golden, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger im Endamt der 3. QE sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 4. QE.
Das Stadtwappen als Metallschild für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren kann, je nach Qualifikationsebene, in der entsprechenden Farbe getragen werden.
Trageweise:
An der Schirmmütze in der Mitte des Oberteils. An der Bergmütze im oberen Teil des Mützenbundes.
2.4 Kragenabzeichen
Kragenabzeichen können nach Vorgaben des jeweiligen Dienstherrn getragen werden.
Ausführung:
Wappen als Metallschild mit der Darstellung des Feuerwehrsymbols.
Farbe
– altsilbern, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE ohne Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw sowie Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst,
– silbern, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE mit Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 3. QE,
– golden, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger im Endamt der 3. QE sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 4. QE.
Trageweise:
Das Kragenabzeichen wird beidseitig über den Kragenecken der Dienstjacke getragen.
2.5 Mützenkokarde
Ausführung:
Gestanzte Metallrosette in Einheitsgröße, Farbe weiß-blau.
Trageweise:
In der Mitte des Mützenbundes der Schirmmütze.
2.6 Mützenschnur
Ausführung:
Metallkordel, 6 mm dick, zweifach, verstellbar.
Farbe
– silbern, matt, rot durchwirkt für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE ohne Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw sowie Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst,
– silbern, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE mit Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 3. QE,
– golden, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger im Endamt der 3. QE sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 4. QE.
Trageweise:
Am Mützenbund der Schirmmütze.
2.7 Bergmütze
Ausführung:
Ohne Deckelbiese für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE ohne Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw.
Metallgespinst in die Naht zwischen Mützenbund und Mützendeckel eingearbeitet.
Farbe
– silbern, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE mit Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 FachV-Fw sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 3. QE,
– golden, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger im Endamt der 3. QE sowie Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 4. QE.
2.8 Dienstgradabzeichen
Ausführung:
Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit rot-, silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen.
Maße der Tressenstreifen: 8 mm x 60 mm (breit) bzw. 4 mm x 60 mm (schmal) mit jeweils 5 mm Abstand untereinander und 8 mm Abstand zum Rand.
Die silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen sind fein maschinengestickt mit metallisierten Stickgarnen herzustellen.
Trageweise:
Linker Unterärmel von Dienstjacke oder Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Brandmeisteranwärterin,
Brandmeisteranwärter
1 x rot, schwarz durchwirkt
Brandoberinspektoranwärterin,
Brandoberinspektoranwärter
1 x silbern, schwarz durchwirkt
Brandreferendarin,
Brandreferendar
1 x golden, schwarz durchwirkt
Brandmeisterin,
Brandmeister
1 x rot
Oberbrandmeisterin,
Oberbrandmeister
2 x rot
Brandinspektorin,
Brandinspektor
1 x silbern
Brandinspektorin mit Zulage,
Brandinspektor mit Zulage
1 x silbern und
1 schmaler Tressenstreifen
Brandoberinspektorin,
Brandoberinspektor
2 x silbern
Brandamtfrau,
Brandamtmann
3 x silbern
Brandamtsrätin,
Brandamtsrat
4 x silbern
Brandrätin,
Brandrat
1 x golden
Brandrätin mit Zulage,
Brandrat mit Zulage
1 x golden und
1 schmaler Tressenstreifen
Brandrätin,
Brandrat
1 x golden
Brandoberrätin,
Brandoberrat
2 x golden
Branddirektorin,
Branddirektor
3 x golden
Leitende Branddirektorin,
Leitender Branddirektor
Ministerialrätin,
Ministerialrat
4 x golden
Leitende Branddirektorin mit Amtszulage bzw. Besoldung bis B 2,
Leitender Branddirektor mit Amtszulage bzw. Besoldung bis B 2
4 x golden und
1 schmaler Tressenstreifen
Oberbranddirektorin,
Oberbranddirektor
Ministerialrätin,
Ministerialrat (ab B 3)
5 x golden
Anstelle von Ärmelabzeichen können die Dienstgradabzeichen auch als Schulterklappen auf Diensthemd, Dienstjacke, Pullover, Dienstmantel, Blouson, Softshelljacke, Wetterschutzjacke, Strickjacke etc. getragen werden. Auf Diensthemd, Pullover, Strickjacke, Fleece- und Softshelljacke, Blouson ist die Trageweise auch als Schulterschlaufe ohne Knopf möglich. An Schutzjacken oder Ähnlichem können die Dienstgradabzeichen auf der Brust getragen werden.
Schwarz oder in Farbe der verwendeten Dienstkleidung.
Gesamtlänge 120 mm, Breite 45 mm. Rechteckige Grundform. Bei 100 mm gerader Länge spitz zulaufend zur Schulter. Mit Knopf nach DIN 14941, Durchmesser 12 mm, zentriert auf Schnittpunkt bei 100 mm Länge mit Mittellängsachse.
Knopffarbe in Farbe der Schulterklappe oder silbern, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 2. QE und 3. QE bis zum Dienstgrad Brandamtsrätin bzw. Brandamtsrat (inklusive Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst) bzw. golden, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 3. und 4. QE ab dem Dienstgrad Brandrätin bzw. Brandrat.
Rot-, silber- oder goldfarbene Tressenstreifen. Maße: 8 mm x 45 mm (breit) bzw. 4 mm x 45 mm (schmal) mit jeweils 5 mm Abstand zwischen den Tressenstreifen. Der erste Tressenstreifen hält jeweils 8 mm Abstand zum kurzen Rand (Höhe Schultergelenk). Die silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen sind fein maschinengestickt mit metallisierten Stickgarnen herzustellen.
Stoffschlaufe schwarz oder in Farbe der verwendeten Dienstkleidung.
Länge 100 mm, Breite 45 mm. Rechteckige Form. Ohne Knopf.
Rot-, silber- oder goldfarbene Tressenstreifen. Maße: 8 mm x 45 mm (breit) bzw. 4 mm x 45 mm (schmal) mit jeweils 5 mm Abstand zwischen den Tressenstreifen. Der erste Tressenstreifen hält jeweils 8 mm Abstand zum kurzen Rand (Höhe Schultergelenk). Die silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen sind fein maschinengestickt mit metallisierten Stickgarnen herzustellen.
2.9 Knöpfe der Dienstkleidung
Ausführung: Knöpfe nach DIN 14941;
Farbe
– golden, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger im Endamt der 3. QE sowie für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der 4. QE;
– silbern, matt, für alle anderen Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger (inkl. Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst).
Für die Knöpfe am Bund der Bergmütze gelten die gleichen Farben.
2.10 Kennzeichnungswesten und -koller
Zur Kennzeichnung taktischer Funktionen sind Kennzeichnungswesten oder Koller während der Ausübung der jeweiligen Funktion zu tragen:
– Schriftzug „Einsatzleiter“, tiefschwarz (RAL 9005) auf Grundfarbe leuchtgelb (RAL 1026),
– Schriftzug „Zugführer“, tiefschwarz (RAL 9005) auf Grundfarbe karminrot (RAL 3002),
– Schriftzug „Abschnittsleiter“, tiefschwarz (RAL 9005) auf Grundfarbe reinweiß (RAL 9010),
– Schriftzug „Gruppenführer“ tiefschwarz (RAL 9005) auf Grundfarbe verkehrsblau (RAL 5017),
– Schriftzug „Fachberater“ tiefschwarz (RAL 9005) auf Grundfarbe smaragdgrün (RAL 6001) (zum Beispiel Fachberater ABC, Fachberater PSNV-E, Presse[sprecher] etc.),
– Schriftzug „Kontingentführer“, tiefschwarz (RAL 9005) auf Grundfarbe reinweiß (RAL 9010), weiß-blau kariert.
Hinweis: Die Reflexbestreifung soll so beschaffen sein, dass die Warnwirkung der verdeckten Einsatzkleidung nicht gemindert wird (zum Beispiel zusammen mit der Feuerwehrschutzkleidung soll der Anhang B nach DIN EN 469 erfüllt sein).
2.11 Helmkennzeichnung
2.11.1 Kennzeichnung der Qualifikation
Die dauerhafte Kennzeichnung am Helm verdeutlicht die Qualifikation der Trägerin bzw. des Trägers (absolvierte Lehrgänge).
Ausführung und Trageweise:
Dauerhafte Kennzeichnung mit Klebeband direkt über dem Reflexstreifen, 10 mm oder 20 mm, Farbe schwarz (RAL 9005) oder reflexrot (RAL 3019).
Träger:
Feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehren, hauptamtliche Kräfte ständiger Wachen und des Freistaates Bayern.
Gruppenführerin bzw. Gruppenführer
(Führungslehrgang gemäß § 23 Abs. 2 FachV-Fw)
1 Band
(10 mm, schwarz)
Zugführerin bzw. Zugführer
(B IV Teil 1)
1 Band
(20 mm, schwarz)
Führungsdienst 3. QE
(B IV Teil 2)
Verbandsführerin bzw. Verbandsführer
1 Band
(10 mm, reflexrot)
Führungsdienst 4. QE
(B VI)
Verbandsführerin bzw. Verbandsführer
1 Band
(20 mm, reflexrot)
2.11.2 Kennzeichnung der Dienststellenleitung
Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter einer Berufsfeuerwehr oder einer ständig besetzten Wache, Leiterinnen und Leiter einer Feuerwehrschule und Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration tragen jeweils zwei Helmbänder entsprechend ihrer Qualifikation.
Trageweise:
Unteres Band mittig auf Reflexstreifen, zweites Band 10 mm darüber.
2.11.3 Kennzeichnung im Rettungswesen
Die rettungsdienstliche Qualifikation ist am Helm wie folgt zu kennzeichnen:
Rettungs(dienst)helferin oder Rettungs(dienst)helfer, Sanitäterin oder Sanitäter
First Responder
Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter
Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter,
Rettungsassistentin oder Rettungsassistent
Ärztin oder Arzt
Ausführung:
Äskulap-Symbol im Kreisring, Durchmesser 35 bis 40 mm, Folie transparent, Farben blau, schwarz, rot, silbern.
Trageweise:
Beidseits, seitliche Helmmitte. Entweder 10 mm über dem Klebeband zur Qualifikationskennzeichnung oder 20 mm über dem Reflexstreifen (sofern kein Klebeband zur Qualifikationskennzeichnung angebracht ist).
3. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger als Beschäftigte – mit einer Laufbahnausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst – des Freistaates Bayern und hauptamtlicher Wachen
Der Dienstherr entscheidet, ob Beschäftigte – mit einer Laufbahnausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst – als Kennzeichnung ihrer Entgeltgruppe Tressenstreifen am linken Unterärmel oder auf den Schulterklappen bzw. Schulterschlaufen tragen. Die Kennzeichnung der Entgeltgruppen ist wie folgt geregelt:
Beschäftigte der Entgeltgruppe
– E5 bis E8 sind der 2. QE,
– E9 bis E12 sind der 3. QE,
– E13 bis E15 sind der 4. QE des feuerwehrtechnischen Dienstes gleichgestellt.
Für die Farben rot, altsilber, silbern und golden an der Dienstkleidung gilt dies entsprechend.
4. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger als Beamtinnen und Beamte des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und der Regierungen
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Bereich der Aufsichtsbehörden des Freistaates Bayern tragen oberhalb der Dienstgradabzeichen das große Staatswappen.
Ausführung:
Großes Staatswappen in Metall, Farbe silbern oder golden, Höhe 18 mm.
5. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren
Die Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren tragen die nachfolgend beschriebenen und abgebildeten Kennzeichen. Hauptberufliche Kräfte Freiwilliger Feuerwehren gemäß Art. 12 Abs. 1 und 2 Satz 1 BayFwG, die eine beamtenrechtlich vorgesehene Laufbahnprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die ihrem Amt und ihrer Funktion entsprechenden Kennzeichen (Dienstgrad- und Funktionskennzeichen) gemäß Nr. 2 zu tragen.
5.1 Ärmelabzeichen
5.1.1 Kennzeichnung im Inland
Ausführung:
Rotes Stoffabzeichen, heraldische Form, silberweiß bestickt oder eingewebt, oberster Schriftzug „FREIWILLIGE FEUERWEHR“, kleines Staatswappen. An die Stelle des kleinen Staatswappens kann das Gemeindewappen treten oder bei Ortsfeuerwehren mit Zustimmung der Gemeinde das Wappen des Gemeindeteils, der früher eine eigene Gemeinde mit eigenem Wappen war. Das Ärmelabzeichen enthält die Bezeichnung der Feuerwehr.
Rotes Stoffabzeichen, heraldische Form, silbern bestickt oder eingewebt, Schriftzug „FEUERWEHR LANDKREIS“, Wappen des Landkreises für Kreis- und Stadtbrandmeisterinnen und Kreis- und Stadtbrandmeister.
Rotes Stoffabzeichen, heraldische Form, golden bestickt oder eingewebt, Schriftzug „FEUERWEHR LANDKREIS“, Wappen des Landkreises für Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte sowie Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren.
Angehörige der Kreisbrandinspektionen führen den Namen des Landkreises nach der Verordnung zur Bestimmung der Namen der Landkreise und der Sitze der Kreisverwaltungen (BayRS 1012-3-2-I).
Die Bezeichnung der Feuerwehr oder der Landkreisname wird ohne Schriftband eingestickt oder eingewebt.
Trageweise:
Linker Oberärmel von Diensthemd, Dienstjacke, Dienstmantel, Schutzanzug und Überjacke, 130 mm unterhalb des Schultergelenks; kurzes Diensthemd 100 mm unterhalb des Schultergelenks.
* Angaben sind Mindestwerte
5.1.2 Kennzeichnung im internationalen Raum
Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger, die auch im internationalen Raum Dienstkleidung tragen, können das vom DFV vorgeschlagene Ärmelabzeichen (heraldische Form, schwarzer Filz, schwarz/rot/golden, gesticktes Emblem [ähnlich Bundesadler]; je nach Dienstgrad ohne Rand bzw. mit silbernem oder goldenem Rand [analog zur Farbe der Mützenabzeichen nach Nr. 2.3]) als zusätzliches Ärmelabzeichen an gleicher Stelle (siehe Trageweise) am rechten Oberärmel tragen.
5.2 Brustanhänger
Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns können zur Kennzeichnung des zugehörigen Regierungsbezirkes zusätzlich zum Ärmelabzeichen einen Brustanhänger auf der rechten Brusttasche der Dienstjacke, des Dienstmantels oder des Diensthemdes tragen. Größe des Wappens 30 mm breit, 35 mm hoch (40 mm mit Krone).
Alternativ kann nach Zustimmung des Dienstherrn ein Brustanhänger getragen werden, aus dem die verbandliche Zugehörigkeit der/des Feuerwehrangehörigen (zum Beispiel Bezirks- oder Kreisfeuerwehrverband) ersichtlich ist.
5.3 Kragen- und Mützenabzeichen
Ausführung:
Wappen mit der Darstellung des Feuerwehrsymbols als Metallschild;
Farbe
– altsilber, matt, von Feuerwehranwärterinnen und Feuerwehranwärtern bis Hauptlöschmeisterinnen und Hauptlöschmeistern,
– silbern, matt, von Brandmeisterinnen und Brandmeistern bis Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern, Technische Fachberaterinnen und Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte, Kommandantinnen und Kommandanten sowie Kreis- und Stadtbrandmeisterinnen und Kreis- und Stadtbrandmeister,
– golden, matt, für Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren sowie Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte.
Trageweise:
Als Kragenabzeichen beiderseitig über den Kragenecken von Dienstjacken, als Mützenabzeichen bei Schirmmützen in der Mitte des Oberteils, bei Bergmützen im oberen Teil des Mützenbundes.
5.4 Mützenkokarde
Ausführung:
Gestanzte Metallrosette in Einheitsgröße, Farbe weiß-blau.
Trageweise:
In der Mitte des Mützenbundes der Schirmmütze.
5.5 Mützenriemen
Ausführung:
Lackleder, 14 mm breit, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe (Ø 12 mm) schwarz, glänzend für Feuerwehranwärterin und Feuerwehranwärter bis Hauptlöschmeisterin und Hauptlöschmeister.
Trageweise:
Am Mützenbund der Schirmmütze.
5.6 Mützenschnur
Ausführung:
Metallkordel, 6 mm dick, zweifach, verstellbar, Farbe einschließlich der Mützenknöpfe nach DIN 14941
– silbern, matt, von Brandmeisterinnen und Brandmeistern bis Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern, Technische Fachberaterinnen und Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte, Kommandantinnen und Kommandanten sowie Kreis- und Stadtbrandmeisterinnen und Kreis- und Stadtbrandmeister,
– golden, matt, für Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren sowie Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte.
Trageweise:
Am Mützenbund der Schirmmütze.
5.7 Bergmütze
Ausführung und Träger:
Metallgespinst, in die Naht zwischen Mützenbund und Mützendeckel eingearbeitet;
Farbe
– silbern, matt, von Brandmeisterinnen und Brandmeistern bis Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern, Technische Fachberaterinnen und Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte, Kommandantinnen und Kommandanten sowie Kreis- und Stadtbrandmeisterinnen und Kreis- und Stadtbrandmeistern,
– golden, matt, für Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren sowie Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte,
– ohne Biese für alle anderen Dienstgrade.
5.8 Dienstgradabzeichen
Ausführung:
Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit roter Umrandung und roten oder silberfarbenen Tressenstreifen, Größen 5 x 30 mm (schmal) und 8 x 30 mm (breit).
Träger:
Ehrenamtliche Angehörige von freiwilligen Feuerwehren.
Trageweise:
Linker Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Feuerwehranwärterin,
Feuerwehranwärter
mit Vollendung des 16. Lebensjahres
Umrandung rot
Feuerwehrfrau,
Feuerwehrmann
1 x rot, schmal, Umrandung rot
Oberfeuerwehrfrau,
Oberfeuerwehrmann
2 x rot schmal, Umrandung rot
Hauptfeuerwehrfrau,
Hauptfeuerwehrmann
3 x rot, schmal, Umrandung rot
Löschmeisterin,
Löschmeister
2 x rot, schmal,
1 x silbern, schmal, Umrandung rot
Oberlöschmeisterin,
Oberlöschmeister
1 x rot, schmal,
2 x silbern, schmal, Umrandung rot
Hauptlöschmeisterin,
Hauptlöschmeister
3 x silbern, schmal, Umrandung rot
Brandmeisterin,
Brandmeister
2 x silbern, schmal,
1 x silbern, breit, Umrandung rot
Oberbrandmeisterin,
Oberbrandmeister
1 x silbern, schmal,
2 x silbern, breit, Umrandung rot
Hauptbrandmeisterin,
Hauptbrandmeister
3 x silbern, breit, Umrandung rot
5.9 Funktionsabzeichen für Führungskräfte
Ausführung:
Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit roter oder goldfarbener Umrandung und goldfarbenen Tressenstreifen, Größe 5 x 30 mm (schmal) und 8 x 30 mm (breit).
Trageweise:
Linker Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Stellvertretende Kommandantin,
Stellvertretender Kommandant
1 x golden,
rot durchwirkt, schmal, Umrandung rot
Kommandantin,
Kommandant
1 x golden, schmal, Umrandung rot
Kreis- und Stadtbrandmeisterin,
Kreis- und Stadtbrandmeister
2 x golden, breit, Umrandung golden
Kreis- und Stadtbrandinspektorin,
Kreis- und Stadtbrandinspektor
3 x golden, breit, Umrandung golden
Kreis- und Stadtbrandrätin,
Kreis- und Stadtbrandrat
4 x golden, breit, Umrandung golden
Kommandantinnen und Kommandanten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in kreisangehörigen Gemeinden tragen direkt über dem Dienstgradabzeichen zusätzlich das Funktionsabzeichen. Bei den übrigen Trägerinnen und Trägern von Funktionsabzeichen entfällt das Dienstgradabzeichen.
5.10 Ehrenabzeichen
Für
– Ehrenkommandantinnen und Ehrenkommandanten,
– Ehrenkreisbrandmeisterinnen und Ehrenkreisbrandmeister,
– Ehrenkreisbrandinspektorinnen und Ehrenkreisbrandinspektoren,
– Ehrenkreisbrandrätinnen und Ehrenkreisbrandräte,
– Ehrenstadtbrandmeisterinnen und Ehrenstadtbrandmeister,
– Ehrenstadtbrandinspektorinnen und Ehrenstadtbrandinspektoren,
– Ehrenstadtbrandrätinnen und Ehrenstadtbrandräte
ist folgende zusätzliche Kennzeichnung möglich:
– rechteckige Form, abgerundete Ecken, Breite 40 mm, Länge 50 mm,
– Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung,
– Farbe: Ehrenkommandantinnen und Ehrenkommandanten silbern, alle weiteren Ehrentitelträgerinnen und -träger golden.
Das Abzeichen wird an Dienstjacke oder Dienstmantel direkt oberhalb des Funktionsabzeichens getragen.
5.11 Funktionsabzeichen für Spezialkräfte
Ausführung:
Schwarzes Stoffabzeichen in der Form eines gleichschenkligen, auf der Grundlinie stehenden Dreiecks; Symbol, Umgrenzungslinien und Schrift silbern gestickt oder eingewebt.
Die Funktionsabzeichen können mit der weiblichen Funktionsbezeichnung getragen werden.
Träger:
Technische Fachberaterinnen und Fachberater Feuerwehr, ABC, PSNV-E, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte.
Weitere Spezialkräfte und besondere Funktionsträger mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Trageweise:
Linker Oberärmel von Dienstjacke und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss, gegebenenfalls oberhalb von schon vorhandenen Abzeichen.
5.12 Alternative Trageweise von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen
Anstelle von Dienstgradabzeichen auf dem Ärmel können die Dienstgradabzeichen auf geeigneten Kleidungsstücken außer Dienstjacke und Dienstmantel als Schulterklappen oder Schulterschlaufen getragen werden.
Ausführung Schulterklappe:
Schwarz oder in Farbe der verwendeten Dienstkleidung.
Gesamtlänge 120 mm, Breite 45 mm. Rechteckige Grundform. Bei 100 mm gerader Länge spitz zulaufend zur Schulter. Mit Knopf nach DIN 14941, Durchmesser 12 mm, zentriert auf Schnittpunkt bei 100 mm Länge mit Mittellängsachse. Knopffarbe in Farbe der Schulterklappen oder golden für Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte sowie Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren bzw. silbern für alle anderen Dienstgrade und Funktionen.
Tressenstreifen in rot, silbern, golden oder golden rot durchwirkt. Maße: 8 mm x 30 mm (breite Tressenstreifen) bzw. 4 mm x 30 mm (schmale Tressenstreifen) mit jeweils 4 mm Abstand zwischen den Tressenstreifen. Rechteckige Umrandung mit abgerundeten Ecken, 1,5 mm breit, in rot oder golden, Abstand zu den Tressenstreifen 4 mm. Die Umrandung hält jeweils 8 mm Abstand zum kurzen Rand. Die Tressenstreifen sind fein maschinengestickt mit metallisierten Stickgarnen herzustellen.
Ausführung Schulterschlaufe:
Stoffschlaufe schwarz oder in Farbe der verwendeten Dienstkleidung. Länge 100 mm, Breite 45 mm. Rechteckige Form. Ohne Knopf. Tressenstreifen und Umrandung wie bei Schulterklappe.
5.13 Dienstaltersabzeichen
Ausführung:
Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung;
Farbe
– golden für Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte sowie Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren,
– silbern für alle anderen Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger.
Träger:
Sämtliche Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger mit vollendeter 10-, 20-, 30-, 40- oder 50-jähriger Dienstzeit.
Trageweise:
Rechter Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
10-jährige Dienstzeit
20-jährige Dienstzeit
30-jährige Dienstzeit
40-jährige Dienstzeit
50-jährige Dienstzeit
5.14 Knöpfe der Dienstkleidung
Ausführung: Knöpfe nach DIN 14941;
Farbe
– golden, matt, für Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte sowie Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren;
– silbern, matt, für alle anderen Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger.
Für die Knöpfe am Bund der Bergmütze gelten die gleichen Farben.
5.15 Kennzeichnungswesten
Zur Kennzeichnung taktischer Funktionen sind Kennzeichnungswesten während der Ausübung der jeweiligen Funktion zu tragen. Die Ausführung entspricht den Westen der Berufsfeuerwehren unter Nr. 2.10. Zusätzliche Westen sind auf Kreisebene einheitlich zulässig.
5.16 Helmkennzeichnung
5.16.1 Kennzeichnung der Qualifikation
Die dauerhafte Kennzeichnung am Helm verdeutlicht die Qualifikation der Trägerin oder des Trägers (absolvierte Lehrgänge).
Ausführung und Trageweise:
Dauerhafte Kennzeichnung mit Klebeband direkt über dem Reflexstreifen, beidseits, seitliche Helmmitte. Breite 10 mm oder 20 mm, Länge 70 mm, Farbe schwarz (RAL 9005) oder reflexrot (RAL 3019).
Träger:
Aktive Feuerwehrdienstleistende.
Gruppenführerin, Gruppenführer
1 Band schwarz,
Breite 10 mm
Zugführerin, Zugführer
1 Band schwarz,
Breite 20 mm
Verbandsführerin, Verbandsführer
1 Band reflexrot,
Breite 10 mm
Für Angehörige der Berufsfeuerwehren und hauptberuflichen Werkfeuerwehren gilt: die dauerhafte Helmkennzeichnung aus Nr. 2.11 wird nicht während der Dienstausübung in der Freiwilligen Feuerwehr getragen. Für besondere Führungsdienstgrade entfällt die Qualifikationskennzeichnung.
5.16.2 Kennzeichnung im Rettungswesen
Die rettungsdienstliche Qualifikation ist am Helm wie unter Nr. 2.11.3 zu kennzeichnen.
5.16.3 Helmkennzeichnung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger Freiwilliger Feuerwehren
Ausführung und Träger:
Dauerhafte Kennzeichnung mit senkrechten Tressenstreifen (9 mm x 40 mm) in reflexrot (RAL 3019) oder schwarz. Der Abstand zwischen den Tressenstreifen beträgt 3 mm, zum umlaufenden Reflexband 2 mm.
1 x schwarz für stellvertretende Kommandantin, stellvertretender Kommandant
1 x rot für Kommandantin, Kommandant
2 x rot für Kreis- und Stadtbrandmeisterin, Kreis- und Stadtbrandmeister
3 x rot für Kreis- und Stadtbrandinspektorin, Kreis- und Stadtbrandinspektor
4 x rot für Kreis- und Stadtbrandrätin, Kreis- und Stadtbrandrat
6. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Werkfeuerwehren
Angehörige von Werkfeuerwehren können die nachfolgend beschriebenen Kennzeichen tragen.
6.1 Ärmelabzeichen
Die Ausführung und die Trageweise von Ärmelabzeichen von Mitarbeitern von Werkfeuerwehren mit einer Laufbahnausbildung nach der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) oder einer vergleichbaren Qualifikation entspricht Nr. 2.1 (dreieckige Form). Anstelle des Stadtwappens ist das Firmenlogo abgebildet.
Die Ausführung und die Trageweise von Ärmelabzeichen für Mitarbeiter von Werkfeuerwehren mit einer Feuerwehrausbildung nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) oder einer vergleichbaren Qualifikation entspricht Nr. 5.1. Anstelle des Stadt- bzw. Gemeindewappens ist das Firmenlogo abgebildet.
6.2 Kragen- und Mützenabzeichen
Ausführung:
Wappen mit der Darstellung des Feuerwehrsymbols als Metallschild;
Farbe
– altsilber, matt, von Feuerwehranwärterin und Feuerwehranwärter bis zur Qualifikation Gruppenführerin und Gruppenführer,
– silbern, matt, von der Qualifikation Zugführerin und Zugführer bis zur Qualifikation Verbandsführerin B IV und Verbandsführer B IV,
– golden, matt, ab der Qualifikation Verbandsführerin B IV und Verbandsführer B IV mit mindestens zwei Zügen in der Werkfeuerwehr sowie Verbandsführerin B VI und Verbandsführer B VI.
Trageweise:
Als Kragenabzeichen beiderseitig über den Kragenecken von Dienstjacken, als Mützenabzeichen bei Schirmmützen in der Mitte des Oberteils, bei Bergmützen im oberen Teil des Mützenbundes.
6.3 Mützenkokarde, Mützenriemen, Mützenschnur
Die Ausführung und die Trageweise von Mützenkokarde und Mützenschnur für Mitarbeiter der Werkfeuerwehren mit feuerwehrtechnischer Laufbahnausbildung entspricht den Nrn. 2.5 und 2.6.
Ausführung:
– Mützenriemen, von Feuerwehranwärterin und Feuerwehranwärter bis zur Qualifikation Gruppenführerin und Gruppenführer,
– Mützenschnur silbern, von der Qualifikation Zugführerin und Zugführer bis zur Qualifikation Verbandsführerin B IV und Verbandsführer B IV,
– Mützenschnur golden, ab der Qualifikation Verbandsführerin B IV und Verbandsführer B IV mit mindestens zwei Zügen in der Werkfeuerwehr sowie Verbandsführerin B VI und Verbandsführer B VI.
Die Ausführung und die Trageweise von Mützenkokarde, Mützenriemen und Mützenschnur für Mitarbeiter der Werkfeuerwehren mit Feuerwehrausbildung nach FwDV 2 entspricht den Nrn. 5.4, 5.5 und 5.6.
6.4 Bergmütze mit Deckelbiese
Die Ausführung und die Trageweise von Bergmütze mit Deckelbiese für Mitarbeiter der Werkfeuerwehren mit feuerwehrtechnischer Laufbahnausbildung entspricht Nr. 2.7.
Farbe
– silbern, matt, von der Qualifikation Zugführerin und Zugführer bis zur Qualifikation Verbandsführerin B IV und Verbandsführer B IV sowie Leiterin und Leiter bzw. stellvertretende Leiterin und stellvertretender Leiter einer Werkfeuerwehr,
– golden, matt, ab der Qualifikation Verbandsführerin B IV und Verbandsführer B IV mit mindestens zwei Zügen in der Werkfeuerwehr sowie Verbandsführerin B VI und Verbandsführer B VI,
– ohne Biese für alle anderen Qualifikationen.
Die Ausführung und die Trageweise von Bergmütze mit Deckelbiese für Mitarbeiter der Werkfeuerwehren mit Feuerwehrausbildung nach FwDV 2 entspricht Nr. 5.7.
6.5 Qualifikationsabzeichen
6.5.1 Kennzeichnung der Mitarbeiter mit Qualifikation nach FwDV 2
Mitarbeiter von Werkfeuerwehren mit Feuerwehrausbildung nach FwDV 2 tragen entsprechend ihrer Qualifikation die Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren, Nr. 5.8 entsprechend.
6.5.2 Kennzeichnung der Mitarbeiter mit feuerwehrtechnischer Laufbahnausbildung
Mitarbeiter von Werkfeuerwehren mit feuerwehrtechnischer Laufbahnausbildung tragen folgende Kennzeichnung, Nr. 2.8 entsprechend:
Truppfrau,
Truppmann
1 Tressenstreifen, breit, rot
Truppführerin,
Truppführer
2 Tressenstreifen, breit, rot
Gruppenführerin im Einsatzdienst,
Gruppenführer im Einsatzdienst, B III
1 Tressenstreifen, breit, silbern
Zugführerin,
Zugführer, B IV Teil 1
2 Tressenstreifen, breit, silbern
Verbandsführerin,
Verbandsführer, B IV Teil 2
3 Tressenstreifen, breit, silbern
Verbandsführerin,
Verbandsführer, B VI
1 Tressenstreifen, breit, golden
Leiterinnen oder Leiter einer Werkfeuerwehr mit Zugführer-Qualifikation oder Verbandsführer-Qualifikation B IV tragen vier silberne Tressenstreifen.
Leiterinnen oder Leiter einer Werkfeuerwehr mit B VI-Qualifikation tragen zwei goldene Tressenstreifen.
Leiterinnen und Leiter einer Werkfeuerwehr mit B IV-Qualifikation tragen ebenfalls zwei goldene Tressenstreifen, wenn die Werkfeuerwehr über mindestens zwei Züge mit hauptamtlichen Einsatzkräften verfügt.
Das Tragen von Qualifikationsabzeichen berechtigt nicht zum Führen der Amtsbezeichnungen der entsprechenden Dienstgradabzeichen.
6.6 Knöpfe der Dienstkleidung
Ausführung: Knöpfe nach DIN 14941;
Farbe
– golden, matt, für Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger ab der Qualifikation Verbandsführerin B IV und Verbandsführer B IV mit mindestens zwei Zügen in der Werkfeuerwehr sowie Verbandsführerin B VI und Verbandsführer B VI,
– silbern, matt, für alle anderen Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger.
Für die Knöpfe am Bund der Bergmütze gelten die gleichen Farben.
Die Ausführung und die Trageweise der Knöpfe an der Dienstkleidung für nebenberufliche Werkfeuerwehren entspricht Nr. 5.14.
6.7 Kennzeichnungswesten
Zur Kennzeichnung taktischer Funktionen sind Kennzeichnungswesten während der Ausübung der jeweiligen Funktion zu tragen. Die Ausführung entspricht den Westen der Berufsfeuerwehren unter Nr. 2.10.
6.8 Helmkennzeichnung Werkfeuerwehr
Hauptberufliche Werkfeuerwehren tragen die Helmkennzeichnung entsprechend Nr. 2.11. Nebenberufliche Werkfeuerwehren tragen die Helmkennzeichnung entsprechend Nr. 5.16.
7. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Feuerwehrvereinen und -verbänden
Bei der Ausübung einer Verbandstätigkeit können Kennzeichen, wie zum Beispiel Ärmelabzeichen, getragen werden, die auf die besondere Funktion innerhalb des Verbandes hinweisen.
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2031 außer Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor
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