Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 105/2025

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 105/2025

Oö. Ortstaxen-Datenübermittlungsverordnung 2025 (LGBl.Nr. 105/2025)

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das automatisationsunterstützte System zur Übermittlung bzw. Bekanntgabe von Daten im Rahmen der Einhebung der Ortstaxe näher ausgestaltet wird (Oö. Ortstaxen-Datenübermittlungsverordnung 2025)
StF: LGBl.Nr. 105/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 51 Abs. 6 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018 , in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 59/2024 , wird verordnet:

§ 1 Ausgestaltung und technische Erfordernisse

Das einheitliche automatisationsunterstützte System gemäß § 51 Abs. 6 Oö. Tourismusgesetz 2018 muss so ausgestaltet sein, dass die erforderlichen Daten in einem geeigneten, elektronisch verarbeitbaren Format (als XML-Datei oder CSV-Datei) übermittelt und von der Abgabenbehörde gemäß § 51 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018 automatisiert übernommen und weiterverarbeitet werden können.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
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