DSVollz: Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug
Die Landesjustizverwaltungen haben die folgenden Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG)
Die Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz und die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug werden für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.
Feedback