Monitoring Gesetzessammlung

Oö. LFV-KUK

AT - Landesrecht Oberösterreich

Oö. LFV-KUK

Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK - Oö. LFV-KUK

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der weitere Funktionen als leitende Funktionen im Bereich der Oö. Kepler Universitätsklinikum GmbH bestimmt werden (Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK - Oö. LFV-KUK)
StF: LGBl. Nr. 40/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 3 Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 54/2015 , in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 97/2015 , wird verordnet:

§ 1

Folgende weitere Funktionen im Bereich der Kepler Universitätsklinikum GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Bediensteten-Zuweisungs-gesetzes 2015 bestimmt: 1. Die Leiterinnen und Leiter der Anstaltsapotheken. 2. Die Direktorinnen und Direktoren der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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