Das Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums sowie in den Jahrgangsstufen II und III des Kollegs
¹Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums sowie in den Jahrgangsstufen II und III des Kollegs am Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung (Aufbaumodul) teil. ²Gemeinsam mit dem Modul zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 9 und dem Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung in der Jahrgangsstufe 11 fördert es – dem Gesamtkonzept der beruflichen Orientierung am Gymnasium entsprechend – das im LehrplanPLUS verankerte schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel der beruflichen Orientierung am Gymnasium.
³Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt hierzu Folgendes fest:
1. Ziele und Inhalte
¹Ziele und Inhalte des Aufbaumoduls sind im Fachlehrplan „Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung“ festgelegt. ²Sie sind Gegenstand von fünf den Lernbereichen des Lehrplans entsprechenden Projekttagen zur beruflichen Orientierung sowie deren Vor- und Nachbereitung. ³Die Projekttage widmen sich – die Phasen der beruflichen Orientierung begleitend – der Selbsterkundung, der Berufserkundung, der Studienerkundung, der Bewerbung sowie der Reflexion. ⁴Dadurch vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre Berufsfindungskompetenz, d. h. die Fähigkeit, eigenständig eine reflektierte Berufswahlentscheidung zu treffen, und bereiten ihre persönliche Entscheidung über den weiteren nachschulischen Bildungsweg vor.
2. Zeitlicher Rahmen
¹Die Schule gestaltet die Projekttage in den Ausbildungsabschnitten 12/1 bis 13/1 bzw. II/1 bis III/1 und erforderlichenfalls auch noch zu Beginn des Ausbildungsabschnitts 13/2 bzw. III/2. ²Sie berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die berufsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler und stellt eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit für die einzelnen Projekttage zur Verfügung. ³Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Angebote am jeweiligen Projekttag. ⁴Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:
– Thema des Projekttags,
– Termin,
– zeitlicher Rahmen,
– Treffpunkt,
– Lernort,
– Lerngruppe,
– beteiligte Lehrkräfte,
– Kurzbeschreibung der Angebote,
– externe Partner,
– erforderliche Materialien,
– Hinweise zur Vor- und Nachbereitung,
– ggf. Voraussetzungen für die Teilnahme.
⁵Terminierung und zeitlicher Umfang der Angebote liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der jeweiligen Schule.
3. Projekttage und externe Partner
¹Konstitutiv für die Projekttage sind die Förderung der Berufsfindungskompetenz, die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren externen Partnern sowie die Vor- und Nachbereitung durch die Schülerinnen und Schüler. ²Zur Vor- und Nachbereitung sollen die Schülerinnen und Schüler einen digitalen Selbstlernkurs bearbeiten. ³Ein hierfür konzipiertes Angebot wird den Schulen auf der mebis Lernplattform zur Verfügung gestellt. ⁴Schulen, die mebis nicht nutzen, können eine Zusammenstellung von im mebis-Kurs enthaltenen Links und Materialien beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung anfordern. ⁵Die Bearbeitung des digitalen Selbstlernkurses auf einem privaten Rechner kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
⁶Wenn ein staatliches Gymnasium eine Kooperationsvereinbarung mit einem außerschulischen Partner abschließt, ist dafür das Muster auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu verwenden. ⁷Schließt ein kommunales oder privates Gymnasium eine Kooperationsvereinbarung ab, wird empfohlen, sich an diesem Muster zu orientieren.
4. Dokumentation
¹Jede Schülerin und jeder Schüler dokumentiert die im Rahmen des Aufbaumoduls wesentlichen individuellen Recherche- und Reflexionsergebnisse sowie entsprechende Nachweise zur Vertiefung des eigenen Prozesses der beruflichen Orientierung in einem Portfolio, auch als Grundlage für spätere Beratungs-, Entscheidungs- und ggf. Bewerbungsprozesse.
²Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler über die Anforderungen an das Portfolio und die Kriterien für dessen Überprüfung. ³Für die Abgabe des Portfolios legt sie einen verbindlichen Termin im Ausbildungsabschnitt 13/2 bzw. III/2 fest.
⁴Das Portfolio wird nach der Überprüfung wieder an die Schülerin oder den Schüler zurückgegeben; eine etwaige digitale Speicherung wird gelöscht (§ 40 Satz 3 i. V. m. § 37 Satz 2 Nr. 2 b BaySchO).
5. Zeugnisbemerkung
¹Die Teilnahme am Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung wird auf Grundlage des Portfolios durch eine den erzielten Fortschritt beschreibende Bemerkung im Abiturzeugnis bestätigt. ²Die Zeugnisbemerkung orientiert sich an folgenden vier Abstufungen: „Die Schülerin bzw. der Schüler hat am Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung
– mit sehr großem Erfolg teilgenommen.
– mit großem Erfolg teilgenommen.
– mit Erfolg teilgenommen.
– teilgenommen.“
³Erfolgt keine Abgabe des Portfolios oder lässt die Dokumentation im Portfolio auf eine mangelhafte bzw. ungenügende Teilnahme schließen, entfällt die Zeugnisbemerkung.
6. Weitere Rahmenbedingungen
Angebote im Rahmen des Aufbaumoduls
¹Die Angebote im Rahmen des Aufbaumoduls orientieren sich an den Zielen des Gymnasiums, am Jahrgangsstufenprofil (Grundlegende Kompetenzen) und am Fachlehrplan zum Aufbaumodul, an den berufsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler, den personellen Kapazitäten der Schule sowie der Verfügbarkeit externer Partner. ²Das Aufbaumodul findet grundsätzlich in der Schule statt.
Pflichtveranstaltungen
¹Die Veranstaltungen im Rahmen des Aufbaumoduls sind Pflichtveranstaltungen der Schule. ²Die Schülerinnen und Schüler genießen bei der Teilnahme an diesen schulischen Pflichtveranstaltungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. ³Maßgeblich für die Ausdehnung dieses Schutzes auf Tätigkeiten außerhalb des engeren Schulbereichs ist, dass die Schule weiter gestaltenden organisatorischen Einfluss auf die externe Durchführung des Seminars hat. ⁴Dies hat die Schule bei der Kooperation mit außerschulischen Partnern sicherzustellen. ⁵Im Übrigen ist die Schule verpflichtet, in Zweifelsfällen mit dem Träger der Schülerunfallversicherung abzuklären, inwieweit der Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung greift.
Lehrkräfteeinsatz
¹Die Koordination des Aufbaumoduls und der Angebote zur Studien- und Berufsorientierung (StuBo) im Rahmen der Projekttage liegt in der Zuständigkeit der Koordinatorin bzw. des Koordinators der beruflichen Orientierung (KBO). ²Zu deren bzw. dessen Unterstützung benennt die Schule ein Team aus Lehrkräften (StuBo-Team). ³Je nach Aufgabenverteilung vor Ort kommen als weitere Lehrkräfte neben der oder dem KBO im StuBo-Team insbesondere die Beratungslehrkraft, die Oberstufenkoordination sowie Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Wirtschaft und Recht in Betracht. ⁴Die Mitarbeit steht aber allen Lehrkräften, unabhängig von ihrer Lehrbefähigung offen. ⁵Bei der Studienerkundung wirken die Leiterinnen und Leiter der Wissenschaftspropädeutischen Seminare im jeweiligen Abiturjahrgang mit. ⁶Das Nähere regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Anordnungen, Unentgeltlichkeit, Verschwiegenheit
Die Schule hat die Schülerinnen und Schüler darüber zu belehren,
– dass sie während der Teilnahme an Veranstaltungen bei externen Partnern auch den Anordnungen der zuständigen Beschäftigten Folge zu leisten haben,
– dass sie einer dort bestehenden Hausordnung unterliegen,
– dass sie für ihre Tätigkeit im Rahmen des Aufbaumoduls kein Entgelt fordern oder entgegennehmen dürfen und
– dass sie zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen des Aufbaumoduls in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.
Fahrten
Für Fahrten im Rahmen des Aufbaumoduls gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204).
7. Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für den Bildungsgang des neunjährigen Gymnasiums und an den Kollegs ab demjenigen Abiturjahrgang, der im Schuljahr 2024/2025 in die Qualifikationsphase eintritt.
8. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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