Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
DE - Landesrecht Bayern

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mit Urkunde vom 22. Februar 2011 wurden der Gemeinschaft der
Sitz der Gemeinschaft ist Selbitz. Der Verleihung liegt die Satzung der Communität Christusbruderschaft Selbitz vom 8. Februar 2011 zugrunde. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.
Der Freistaat Bayern haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft.
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